Bauträgerrecht: Gewährleistungsansprüche und Abnahme von Gemeinschaftseigentum
Tutorial - ivia UG (haftungsbeschränkt) – Akademie für die Immobilienwirtschaft
Schwerpunkt “Konzepte zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen”: Die Geltendmachung von Mängel- bzw. Herstellungsrechten der Gemeinschaft durch die Verwaltung gegenüber der Bauträgerin oder dem Bauträger unterliegt – insbesondere aufgrund der technischen Besonderheiten in Bausachen – regelmäßig gehobenen Anforderungen. Dabei ist neben Verjährungsfragen auch ein Augenmerk auf Insolvenzgefahren von Bauträger:innen als Projektgesellschaften zu legen. In diesem Vortrag wird erörtert, welche Möglichkeiten Verwaltung und WEG zur Vermeidung jahrelanger und erschöpfender Klageverfahren haben und welche Besonderheiten im Rahmen von Verhandlungen mit Bauträger:innen und Nachunternehmer:innen zu beachten sind. Schwerpunkt “Abnahme von Gemeinschaftseigentum”: Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist der Kernpunkt der meisten Verfahren zwischen WEG und Bauträger:in. Bereits ein:e einzelne:r Nachzügler:in kann umfassende Besserungen für die WEG auslösen, wenn diese:r die Abnahme des Gemeinschaftseigentums nicht erklärt hat und keine Abnahmereife vorliegt. Daher präsentiert Ihnen Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht und Baurecht Sebastian Braun die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abnahme, die Regelungen im Bauträgerkaufvertrag unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsprechung sowie die Auswirkungen auf die gemeinschaftlichen Ansprüche.
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