Betriebskosten-Update: Auswirkungen der Gas- und Strompreisbremse auf die Abrechnung
Tutorial - ivia UG (haftungsbeschränkt) – Akademie für die Immobilienwirtschaft
Seit 01.01.2023 gelten neue Vorgaben zur CO2-Abgabe – sie muss zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen aufgeteilt werden. Spätestens ab 01.01.2024 müssen Sie dies in den Abrechnungen berücksichtigen. Neben den Auswirkungen der Gas- und Strompreisbremse auf die Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten werden weitere aktuelle Themen zum Bereich der Betriebskosten besprochen. Erhalten Sie von Dr. Klaus Lützenkirchen, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, ein Update zur aktuellen Rechtslage für Ihre Betriebskostenabrechnung und erfahren Sie, wie Sie mit neuen Vorgaben umgehen können.
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