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Betriebsrat-Seminare für Kompetenzen in Arbeitsschutz, Mediation und Betriebsrecht

Die betriebliche Mitbestimmung hat in Deutschland lange Tradition. Der Betriebsrat (BR) vertritt die Belange der Mitarbeiter im Unternehmen, gestaltet die Arbeitsbedingungen mit und bemüht sich um Streitschlichtung. Diese Arbeit findet freilich nicht im rechtsfreien Raum statt. Vielmehr sind die Rechte und Aufgaben von Betriebsräten in ein dichtes, sich permanent veränderndes Geflecht aus rechtlichen Regularien eingebettet. Um ihre Pflichten sachgemäß wahrnehmen zu können, besteht ein Anspruch zur Schulung des Betriebsrats. Die Zuständigkeiten erstrecken sich von Kernaufgaben wie der Sicherstellung der Einhaltung von tariflichen Einigungen und Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen über den arbeitsrechtlichen Datenschutz bis hin zu Mediation und Konfliktmanagement. So vielfältig wie das Aufgabengebiet gestaltet sich auch das Angebot an Betriebsrat-Seminaren. Ob als Schulung des Betriebsrats allgemein konzipiert oder als Weiterbildung des Betriebsrats für anlassbezogenen Bedarf, Seminare für Betriebsräte vermitteln unerlässliche Kompetenzen für die BR-Arbeit.

Was versteht man unter Seminaren für Betriebsräte?

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz sind für den Betriebsrat Fortbildungen verpflichtend. Der Inhalt und der Umfang dieser Schulungen bestimmen sich teils über die konkreten Verhältnisse im Unternehmen, teils basieren sie auf den allgemeinen Anforderungen, die an eine effiziente Betriebsratsarbeit gestellt werden. Als Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten eines Unternehmens kontrolliert der Betriebsrat grundsätzlich die Umsetzung von Betriebsvereinbarungen und die Einhaltung arbeits- und gesundheitsrechtlicher Standards. Die erforderlichen Kenntnisse umfassen zusätzlich die Grundlagen und Anwendungen des deutschen Betriebsverfassungsrechts. Dazu gehören auch interne Regelungen wie etwa die Vorschriften zur ordentlichen Einberufung einer Betriebsversammlung oder die Abläufe der Betriebsratswahl. All diese Kenntnisse können je nach Schwerpunktsetzung Gegenstand von Betriebsrat-Seminaren sein. Eine angemessene Schulung des Betriebsrats ist in ihrem Wert nicht zu unterschätzen: Unbedarftheit in der Kontrolle der innerbetrieblichen Vereinbarungen schwächt die Position der Arbeitnehmer im Betrieb; eine Unkenntnis der einschlägigen Vorschriften des Arbeitsrechts kann im schlimmsten Fall sogar juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Themen umfasst eine Schulung zum Betriebsrat?

Aufgrund des breiten Anforderungsprofils lassen sich Seminare für Betriebsräte thematisch schwer eingrenzen. Drei große Bereiche lassen sich aber unterscheiden:

  • allgemeine Betriebsrat-Seminare vermitteln Angestellten, die in das Gremium gewählt wurden, in regelmäßigen Abständen die grundlegenden Kenntnisse, die für eine effektive und rechtskonforme Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig sind;
  • spezielle Schulungen des Betriebsrats bereiten diesen auf konkrete Herausforderungen betrieblicher Entwicklungen vor, wie etwa die veränderten datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die DSGVO;
  • möglich ist auch eine Weiterbildung des Betriebsrats in Bezug auf fachliche oder persönliche Kompetenzen; zu den ersteren zählen Zusatzkenntnisse in Personalwesen oder EDV, zu letzteren etwa Rhetorikschulungen zur Verbesserung des eigenen Auftritts.

Zu den spezialisierten Schulungen für Betriebsräte gehören auch Veranstaltungen, die eigens auf traditionell unterrepräsentierte Personengruppen zugeschnitten sind. Ein Beispiel wären hier Betriebsrat-Seminare gezielt für weibliche Mitglieder, die die effektive Thematisierung sensibler Themen wie etwa sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vermitteln.

Für wen empfiehlt es sich, ein Betriebsrat-Seminar zu besuchen?

Arbeiter und Angestellte können in Unternehmen ab einer Größe von fünf Mitarbeitern einen Betriebsrat zur Wahrnehmung ihrer Interessen gründen. Betriebsrat-Fortbildungen ermöglichen dessen Mitgliedern nicht nur die Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitnehmervertretung des Unternehmens. Sie vermitteln ihnen auch das Wissen um die zentralen Dimensionen der betrieblichen Mitbestimmung: Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Datenschutz und Personalwesen, Gleichstellung und Schwerbehindertenrecht sind nur einige Aspekte, die hierzu gehören. Nicht die unwichtigste Leistung von Seminaren für Betriebsräte besteht daher in der Vermittlung von Kompetenzen, die den Betriebsratsmitgliedern ein Miteinander im Gegeneinander erlauben: die robuste Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen in Auseinandersetzung mit der Unternehmensführung bei gleichzeitig konstruktiver und produktiver Verhandlungsführung.

Personalverantwortliche und Führungskräfte profitieren von Kenntnissen im Betriebsverfassungsrecht ebenfalls: Sie erlernen den sicheren Umgang mit den einschlägigen juristischen Vorgaben im Umgang mit dem Betriebsrat. So können sie die Anliegen der Unternehmensführung gegenüber den Arbeitnehmervertretern verständlich und kompetent kommunizieren.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Betriebsrat-Seminaren?

Die Schulung des Betriebsrats ist teils gesetzlich vorgegeben, teils dient sie dem Erwerb konkret geforderten Fachwissens. Dabei kann es sich um tarifrechtliche Kenntnisse ebenso handeln wie um Kompetenzen in Datenschutz, Personalrecht oder Arbeitsschutz. Die einschlägigen Weiterbildungen erlauben es den Betriebsratsmitgliedern, sich im Netz der arbeitsrechtlichen Vorgaben sicher zu bewegen. Betriebsrat-Seminare sind aber mehr als nur Seminare für Betriebsräte: Auch Führungskräfte profitieren von den erlernten Kompetenzen. Umfassende Kenntnisse über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Allgemeinen erleichtern die Kommunikation zwischen den Parteien. Für konkrete Diskussionspunkte, etwa über tarif- oder datenschutzrechtliche Bestimmungen, gilt dasselbe. Das Fachwissen, das Mitarbeiter und Führungskräfte in Betriebsrat-Seminaren erwerben, steckt mithin den Rahmen für einen zivilisierten und produktiven Umgang miteinander ab. Auf diese Weise profitiert das Unternehmen im Ganzen von den einschlägigen Schulungen.

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Von der richtigen Agenda über klare Kommunikationsregeln im Team bis zum korrekten Datenschutz für Videokonferenzen: Lernen Sie in unserem Aufbauseminar „Teambildung Aufbau“, was eine produktive Meetingkultur im Unternehmen ausmacht.

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Die Planung und Durchführung von Kündigungen ist immer unangenehm für alle Beteiligten und sollte daher transparent, nachvollziehbar und fair ablaufen. Zudem bergen Kündigungen ein teilweise erhebliches rechtliches Risiko, wenn sie fehlerhaft umgesetzt werden. Zu berücksichtigen sind beispielsweise Informations-, bzw. Mitspracherechte des Betriebsrats.Unser Seminar gibt Ihnen einen Überblick über rechtlich bedeutsame Themen in Bezug auf den umfangreichen Kündigungsprozess, von der Abmahnung bis zu Kündigungsfristen und einer möglichen Abfindungszahlung. Sie erhalten alle relevanten Informationen, die Sie für einen rechtssicheren Kündigungsprozess benötigen.

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Fehlzeiten bedeuten für eine Unternehmen erhöhte Personalkosten und für den einzelnen Vorgesetzten zusätzlichen Aufwand. Grund genug, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie sich Fehlzeiten vermindern lassen. Für die Verantwortlichen im Unternehmen ergeben sich hier zahlreiche Möglichkeiten im Interesse aller Beteiligten rechtzeitig gegenzusteuern

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Die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte bietet enorme Chancen für Unternehmen. Sie birgt durch die hohe Komplexität der zu beachtenden Rechtsvorschriften, wie dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz, allerdings auch einige Risiken!
Verstöße gegen diese Rechtsvorschriften gelten als Ordnungswidrigkeiten und können in schwerwiegenden Fällen für Arbeitgebende mit Geldstrafen von bis zu 500.000 € oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

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Der Paragrafendschungel des Arbeitsrechts ist ein echtes Hindernis für deutsche Unternehmen. Das deutsche Arbeitsrecht beginnt beim Aufsetzen eines Arbeitsvertrages zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses im Unternehmen. Damit ist jedoch eine Vielzahl von Gesetzen verbunden. Wer Fachwissen und Rechtssicherheit im Arbeitsrecht erlangen möchte, für den ist der Einstieg nicht leicht.Das Ziel unseres Seminares ist es, Ihnen den sicheren Umgang mit arbeitsrechtlichen Aufgaben kompakt und mit Bezug zur Praxis zu vermitteln. Sie gewinnen wichtiges arbeitsrechtliches Wissen und ein umfassendes Verständnis für alle relevanten Bereiche des Arbeitsrechts.

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  • 04.06.2024
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Fachseminar

Homeoffice – Mobiles Arbeiten – Workation

Rechtliche Aspekte des zeit- und ortsflexiblen Arbeitens

Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit 4.0 ist das zeit- und ortsflexible Arbeiten, das in den vergangenen Jahren rasant an Fahrt aufgenommen hat und (fast) unverzichtbar geworden ist. Doch welche rechtlichen Themen sind zu beachten, um die modernen Arbeitsbedingungen für Arbeitgeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen sicher zu gestalten und zu regeln?

Das Fachseminar gibt Ihnen einen Überblick über die arbeits- und datenschutzrechtlichen Aspekte, die Anforderungen aus Sicht der Informationssicherheit bzw. dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie angrenzende rechtliche Fragestellungen. Etablieren Sie im Anschluss das für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Organisation am sinnvollsten funktionierende Arbeitsmodell, um ein attraktives, zukunftsfähiges Arbeitsumfeld zu schaffen.

  • 04.06.2024- 13.06.2024
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  • Passendes Format: Der digitale Teil der Veranstaltung findet am 6., 11. und 13. Juni jeweils vormittags statt. So lassen sich die Onlinemodule gut in den Arbeitsalltag integrieren – ganz ohne Reisezeiten und -kosten.
  • Auf der sicheren Seite: Sollten Sie nach Ihrer Buchung an dem Kongresstag in Frankfurt doch nicht teilnehmen können, haben Sie bis zum 23. April 2024 die Möglichkeit, dieses Modul kostenfrei wieder zu stornieren.
  • Live und nicht aus der Konserve: Mehr als 20 Referentinnen und Referenten sprechen in den digitalen Modulen und vor Ort live zu Ihnen und gehen auf Ihre Fragen ein.
  • Faires Preissystem: Sie können nicht an allen drei Onlinemodulen teilnehmen? Geben Sie Ihren Zugang ohne zusätzliche Kosten für diesen Tag an eine Kollegin oder einen Kollegen weiter.
  • 15 Zeitstunden nach FAO: Im Anschluss an Ihre Teilnahme am Kongress können Sie eine Teilnahmebescheinigung im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) erhalten.
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