Seminare
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Brandschutz Seminare zur Vermeidung von Sach- und Personenschäden

Ein Feuer im Büro oder Betrieb ist der Alptraum jedes Unternehmers. Um die Sicherheit zu gewährleisten und im Notfall gut ausgestattet zu sein, treffen fast alle Betriebe daher Brandschutzmaßnahmen. Die Anforderungen an einzelne Unternehmen unterscheiden sich dabei nach Branche und Tätigkeitsumfang – schon im Büro ist der Brandschutz Teil des Arbeitsschutzes. In der Produktion oder Logistik erhalten die einschlägigen Vorkehrungen nochmals eine größere Bedeutung. Dies gilt umso mehr, wenn im Arbeitsablauf etwa mit Chemikalien hantiert wird oder komplexe elektrische Anlagen involviert sind. Ein Brandschutz Lehrgang ist aber nicht nur etwas für Brandschutzbeauftragte. Gerade bei industriellen Anlagen beginnen Brandschutzmaßnahmen schon bei der Planung durch die Vermeidung von Brandrisiken. Das Angebot an Brandschutz Seminaren nimmt diese Herausforderungen in ihrer ganzen Breite auf.


Welche Rolle spielt der Brandschutz in Unternehmen?

Selbst dort, wo Produktionsprozesse selbst keine Feuergefahren bergen, ist der Brandschutz ein bedeutender Teil des Arbeitsschutzes. Bereits im Rahmen von Büroarbeit gehören Notfallpläne, das Auszeichnen von Fluchtwegen und die Durchführung von Notfallübungen zum Sicherheitsprotokoll. Insgesamt werden Brandschutzaspekte aufgeteilt in organisatorischen, anlagentechnischen und baulichen Brandschutz. Außerdem wird zwischen vorbeugenden und abwehrenden Schutzmaßnahmen unterschieden.

Zu den organisatorischen Aspekten gehören die Bestellung von Brandschutzhelfern und -beauftragten sowie die Erstellung von Fluchtplänen und Notfallprozeduren. Beim baulichen Brandschutz geht es um die Verringerung von Brandrisiken etwa durch die Verwendung von Baustoffen mit geringer Brandlast. Auch die Planung von Fluchtwegen, Brandschutztüren und sicheren Lagerstätten für Gefahrstoffe gehört dazu. Die anlagentechnische Dimension umfasst die Technik, die zur Eindämmung und Bekämpfung von Bränden eingesetzt werden, also etwa Feuermelder, Handfeuerlöscher oder automatische Sprinkler- und Löschanlagen.

Diese drei Aspekte machen zusammen die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen aus. Sie sollen die Entstehung von Bränden durch getroffene Vorkehrungen verhindern. Der abwehrende Brandschutz hingegen bezieht sich auf das Eindämmen und Löschen von Bränden und damit primär auf die Aufgaben von (Betriebs-)Feuerwehren. Übrigens: Ein Brandschutzbeauftragter ist in deutschen Betrieben nicht generell gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann die Baubehörde dessen Bestellung von Unternehmen fordern, wenn die Produktionsvorgänge dies nötig machen. Brandschutz Seminare erlauben je nach Ausrichtung die Ausbildung zum Brandschutzhelfer, eine Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten oder die Vermittlung von Expertenwissen zu einzelnen Anwendungsgebieten.


Was lernt man in Brandschutz Seminaren?

Die maßgeblichen Richtlinien zur Brandvermeidung in Deutschland stammen vom Verein für die Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb). Egal ob TÜV, Handelskammer oder privater Anbieter – die regelmäßig aktualisierten vfdb-Richtlinien gehören zu den wichtigsten Vorgaben, die den Rahmen für qualitativ hochwertige Brandschutz Seminare bilden. Ebenfalls dazu gehören die Vorgaben der europäischen Feuerwehrvereinigung CFPA. Zum breit gefächerten Inhalt einzelner Brandschutz Weiterbildungen gehören etwa:

  • Umgang mit und Handhabung von Löschgeräten
  • Konzipierung von Notfallübungen und -prozeduren
  • Rechtsgrundlagen der Arbeitssicherheit in ihren brandschutzrechtlichen Anwendungen
  • Vorbereitung auf die amtliche Brandschau
  • Kenntnis der verschiedenen Brandklassen
  • Brandvermeidung und Löschvorgänge bei Chemikalien, Besonderheiten bei Gas, Dampf oder Staub
  • Lagerung von Gefahrstoffen und Explosionsschutz
  • Brandschutz bei chemischen Produktionsvorgängen, in elektrischen Betriebsräumen oder Kraftwerken

Spezielle Brandschutz Fortbildungen bauen auf Grundlagenwissen auf und vermitteln Neuerungen bei geltenden Regelungen oder sie vertiefen oder erweitern bestehende Kenntnisse. Auf diese Weise deckt das Angebot die Bedürfnisse ganz unterschiedlicher Branchen und Einsatzgebiete ab. Brandschutz Seminare bieten sich daher für Bürobetriebe ebenso an wie für Unternehmen, die Lagerhaltung oder industrielle Produktion betreiben.


Brandschutz Weiterbildung – wer profitiert davon?

Aufgrund der vielfältigen Anwendungsbereiche von Kenntnissen im Brandschutzbereich wenden sich Brandschutz Seminare an eine Vielzahl von Personengruppen aus zahlreichen Branchen. Dazu gehören unter anderem:

  • Fachkräfte in der Arbeitssicherheit
  • Freiberufliche Brandschutzsachverständige
  • Betriebliche Sicherheitsbeauftragte
  • Mitglieder und Leiter von Werksfeuerwehren
  • Architekten und Bauingenieure in der Anlagenplanung
  • Betreiber elektrischer Anlagen
  • Mitarbeiter, die zu Brandschutzhelfern und -beauftragten ausgebildet werden sollen


Brandschutz Seminare können darüber hinaus für Mitarbeiter von Versicherungen relevant sein, die sich über die neuesten Entwicklungen bei Arbeits- und Brandschutzrichtlinien informieren möchten. Bereits ausgebildete Mitarbeiter wiederum können sich über ausgewählte Brandschutz Fortbildungen zusätzliche Expertise aneignen, die genau auf ihr Einsatzgebiet abgestimmt ist.


Der Nutzen von Brandschutz Seminaren für Betriebe und Mitarbeiter

Brandschutz Seminare vermitteln auf unterschiedlichen Niveaus Fachkenntnisse, die je nach Unternehmen amtlich gefordert sein können, die aber in jedem Fall wichtige Fertigkeiten verleihen. So erlaubt ein Brandschutz Lehrgang für ausgewählte Mitarbeiter, die innerbetriebliche Arbeitssicherheit zu erhöhen und effektive Maßnahmen für den Ernstfall zu treffen. Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass auch Feuerversicherungen bei der Festsetzung von Prämien auf Umfang und Qualität der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen achten. Die Bestellung eines zertifizierten Brandschutzbeauftragten kann hier also durchaus Vorteile mit sich bringen.



Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 748 Schulungen (mit 3.202 Terminen) zum Thema Brandschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Webinar

  • 04.05.2026
  • online
  • 398,65 €
    358,79 €
1 weiterer Termin

Dieses Basisseminar benötigen Hausmeister für die rechtssichere Betreuung ihrer Veranstaltungsbereiche!

Wird die Versammlungsstätte richtig und in den vorgegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen betrieben? Oder haben die zuständigen Mitarbeiter gar noch nie an einer Fortbildung zur VStättVo teilgenommen? Dann bietet dieses Kompaktseminar die Basis für (Rechts-)Sicherheit bei Veranstaltungen.

Sichere Bühnen, freie Rettungswege, aufsichtsführende Personen, technische und organisatorische Abläufe, aber auch die Form einer hieb- und stichfesten Dokumentation stehen im Mittelpunkt dieser wichtigen Weiterbildung. Schließlich soll und muss die Sicherheit sehr vieler Personen garantiert sein, die an der Versammlung teilnehmen.

Hier kann sich keine kommunale Einrichtung Wissenslücken bei ihren verantwortlichen Mitarbeitern leisten! Deshalb wird unser Sicherheits-Fachmann Christian Betz das wirklich Wesentliche kompakt zusammenfassen und verständlich vermitteln.

  • 04.05.2026- 05.05.2026
  • Stuttgart
  • 1.570,80 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.


16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 06.05.2026- 07.05.2026
  • Stuttgart
  • 1.570,80 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei
Gaslöschanlagen
sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten
und Aufgaben aus den berufsgenossenschaftlichen
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim
Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Information
205-026) zu beachten. Die aus dieser Verantwortung
resultierenden Aufgaben können an befähigten Mitarbeitende
delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der „Gaslöschanlagenwart“
dar. Die Anforderungen an die Befähigung
ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen
in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach
BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
„Gaslöschanlagenwarte“ führen die vorgeschriebenen
Kontrollen durch, veranlassen erforderliche Reparaturen
und tragen alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse
in ein Betriebsbuch ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben der Gaslöschanlagenwärter
vor, aber auch auf die zu treffenden
Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig
werden. Hierzu werden im praktischen Teil der
Ausbildung Demo-Gaslöschanlagen besichtigt, an denen
die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden.
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.

15,3 Unterrichtseinheiten bzw. 11,5 Zeitstunden, in Stuttgart 13,3 Unterrichtseinheiten bzw. 10 Zeitstunden gemäß IDD

* DGUV-Information 205-026

Webinar

  • 08.05.2026
  • online
  • 250,00 €


Arbeitsstätten müssen je nach Abmessung und Nutzung, der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien sowie der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und ausgestattet sein. Die ASR A 2.2 konkretisiert die Anforderungen des Punktes 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung an die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen.


Sie erlernen die Zielsetzung (Schutzziele) der Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen, üben die Anwendung der ASR A 2.2 an Praxisbeispielen und besprechen die Integration in Brandschutzkonzepte.

  • 12.05.2026- 13.05.2026
  • Köln
  • 1.570,80 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.


16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

Webinar

  • 03.06.2026
  • online
  • 250,00 €


Nicht nur auf Dächern, sondern auch an Fassaden werden Photovoltaikanlagen verbaut. Während in der Schweiz erste Regelungen für die Planung und den Brandschutznachweis veröffentlich wurden, fehlen derartige konkrete Forderungen noch in Deutschland.


Das Seminar erläutert die prinzipiellen konstruktiven Unterschiede von PV-Modulen auf Fassaden bzw. gebäudeintegriert. Im Weiteren werden Hinweise für die brandschutzkonforme Planung und Ausführung gegeben, die sich an den bauordnungsrechtlichen Anforderungen bzw. dem gegenwärtigen Stand der Technik im Umgang mit derartigen Fassaden orientieren.

  • 04.06.2026- 06.11.2026
  • Hamburg
  • 4.375,00 €


Der „Sachverständige für brandschutztechnische Bau- und Objektüberwachung“ steht Bauherren von der Bauausführung bis zur Inbetriebnahme und Nutzung des Gebäudes beratend zur Seite. Er verfügt über umfassendes Fachwissen zu konzeptionellen Fragestellungen und zu Ausführungsdetails von Brandschutzmaßnahmen. Er erkennt Ausführungsfehler und benennt baurechtliche, technische und terminliche Lösungsansätze, um aufgetretene Mängel zu beheben. Er koordiniert die Teilabnahmen der technischen Brandschutzanlagen und relevanten Bauteile und erstellt die Objektdokumentation.



Schwerpunkt des Kurses ist die Vermittlung von Praxiswissen für das Erkennen und Bewerten von Ausführungsfehlern. Der Fokus liegt auf den Aufgaben in den Leistungsphasen 5 bis 9. Ziel ist es, Wissen über die
regelkonforme Ausführung von baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen im Detail zu vertiefen und das Gesamtverständnis für das Brandschutzkonzept zur Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Schutzziele zu festigen.

  • 08.06.2026- 12.06.2026
  • Köln
  • 3.165,40 €


Mit diesem Lehrgang bietet VdS ein Ausbildungsprogramm an, das sich in erster Linie mit der Planung und Errichtung von Gaslöschanlagen auf Basis der VdS-Richtlinien befasst – interessant für alle, die umfangreiches Wissen in diesem Bereich benötigen.
So müssen Mitarbeitende einer Errichterfirma für die Planung und Errichtung von Gaslöschanlagen über Detailkenntnisse dieser speziellen Löschanalagentechnik verfügen. Mitarbeitende von Unternehmen und Ingenieurbüros der Gebäudetechnik haben zum Beispiel die Aufgabe, Ausschreibungen zur Anlagentechnik zu erstellen und Angebote zu prüfen und zu vergleichen. Auch werden im Risk Management von Versicherungsunternehmen für die Risikobewertung Fachkenntnisse, z. B. von CO2-Löschanlagen, benötigt, um Prüfberichte und Protokolle beurteilen zu können. Sie alle erhalten in diesem Lehrgang detailliertes und umfassendes Know-how von ausgewiesenen VdS-Expertinnen und -Experten aus erster Hand.
Bei einer angestrebten Qualifikation zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ ist der Lehrgang empfehlenswert. Die Teilnehmenden erhalten umfassendes Wissen. Herstellerunabhängig und neutral.
Die Prüfung zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ erfolgt unabhängig von diesem Lehrgang. Information zur Prüfung, den Terminen und der Anmeldung finden Sie auf unserer Website: vds.de/errichter-anerkennung-fla
33,6 Unterrichtseinheiten bzw. 25,2 Zeitstunden gemäß IDD

Webinar

  • 10.06.2026
  • online
  • 250,00 €


Das Seminar gehört zur Seminarreihe „Alles Holz“ und ist Teil der Holzbauinitiative des Freistaats Sachsen, mit der klimabewusstes Bauen mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz forciert werden soll. Zu ausgewählten Themen veranstaltet das Sächsische Holzbaukompetenzzentrum Sachsen gemeinsam mit EIPOS verschiedene Einzelseminare rund um den Holzbau.­­­ 



Fassaden aus Holz erfreuen sich - wie der Holzbau an sich - großer Beliebtheit in der modernen Architektur. Allerdings ist die unkontrollierte Brandausbreitung über die Fassade eines der Hauptrisiken. 


Das Seminar behandelt die brandschutzrelevanten Anforderungen an Holzfassaden. Erläutert werden die konstruktive Ausbildung, Details wie Anschlüsse und die erforderlichen Maßnahmen zur Verminderung der Brandausbreitung. An Praxisbeispielen werden die Anforderungen verdeutlicht und Hinweise für die Planungs- und Ausführungspraxis gegeben.

  • 15.06.2026- 16.06.2026
  • Hamburg
  • 1.570,80 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.


16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD
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