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Brandschutz Seminare zur Vermeidung von Sach- und Personenschäden

Ein Feuer im Büro oder Betrieb ist der Alptraum jedes Unternehmers. Um die Sicherheit zu gewährleisten und im Notfall gut ausgestattet zu sein, treffen fast alle Betriebe daher Brandschutzmaßnahmen. Die Anforderungen an einzelne Unternehmen unterscheiden sich dabei nach Branche und Tätigkeitsumfang – schon im Büro ist der Brandschutz Teil des Arbeitsschutzes. In der Produktion oder Logistik erhalten die einschlägigen Vorkehrungen nochmals eine größere Bedeutung. Dies gilt umso mehr, wenn im Arbeitsablauf etwa mit Chemikalien hantiert wird oder komplexe elektrische Anlagen involviert sind. Ein Brandschutz Lehrgang ist aber nicht nur etwas für Brandschutzbeauftragte. Gerade bei industriellen Anlagen beginnen Brandschutzmaßnahmen schon bei der Planung durch die Vermeidung von Brandrisiken. Das Angebot an Brandschutz Seminaren nimmt diese Herausforderungen in ihrer ganzen Breite auf.


Welche Rolle spielt der Brandschutz in Unternehmen?

Selbst dort, wo Produktionsprozesse selbst keine Feuergefahren bergen, ist der Brandschutz ein bedeutender Teil des Arbeitsschutzes. Bereits im Rahmen von Büroarbeit gehören Notfallpläne, das Auszeichnen von Fluchtwegen und die Durchführung von Notfallübungen zum Sicherheitsprotokoll. Insgesamt werden Brandschutzaspekte aufgeteilt in organisatorischen, anlagentechnischen und baulichen Brandschutz. Außerdem wird zwischen vorbeugenden und abwehrenden Schutzmaßnahmen unterschieden.

Zu den organisatorischen Aspekten gehören die Bestellung von Brandschutzhelfern und -beauftragten sowie die Erstellung von Fluchtplänen und Notfallprozeduren. Beim baulichen Brandschutz geht es um die Verringerung von Brandrisiken etwa durch die Verwendung von Baustoffen mit geringer Brandlast. Auch die Planung von Fluchtwegen, Brandschutztüren und sicheren Lagerstätten für Gefahrstoffe gehört dazu. Die anlagentechnische Dimension umfasst die Technik, die zur Eindämmung und Bekämpfung von Bränden eingesetzt werden, also etwa Feuermelder, Handfeuerlöscher oder automatische Sprinkler- und Löschanlagen.

Diese drei Aspekte machen zusammen die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen aus. Sie sollen die Entstehung von Bränden durch getroffene Vorkehrungen verhindern. Der abwehrende Brandschutz hingegen bezieht sich auf das Eindämmen und Löschen von Bränden und damit primär auf die Aufgaben von (Betriebs-)Feuerwehren. Übrigens: Ein Brandschutzbeauftragter ist in deutschen Betrieben nicht generell gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann die Baubehörde dessen Bestellung von Unternehmen fordern, wenn die Produktionsvorgänge dies nötig machen. Brandschutz Seminare erlauben je nach Ausrichtung die Ausbildung zum Brandschutzhelfer, eine Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten oder die Vermittlung von Expertenwissen zu einzelnen Anwendungsgebieten.


Was lernt man in Brandschutz Seminaren?

Die maßgeblichen Richtlinien zur Brandvermeidung in Deutschland stammen vom Verein für die Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb). Egal ob TÜV, Handelskammer oder privater Anbieter – die regelmäßig aktualisierten vfdb-Richtlinien gehören zu den wichtigsten Vorgaben, die den Rahmen für qualitativ hochwertige Brandschutz Seminare bilden. Ebenfalls dazu gehören die Vorgaben der europäischen Feuerwehrvereinigung CFPA. Zum breit gefächerten Inhalt einzelner Brandschutz Weiterbildungen gehören etwa:

  • Umgang mit und Handhabung von Löschgeräten
  • Konzipierung von Notfallübungen und -prozeduren
  • Rechtsgrundlagen der Arbeitssicherheit in ihren brandschutzrechtlichen Anwendungen
  • Vorbereitung auf die amtliche Brandschau
  • Kenntnis der verschiedenen Brandklassen
  • Brandvermeidung und Löschvorgänge bei Chemikalien, Besonderheiten bei Gas, Dampf oder Staub
  • Lagerung von Gefahrstoffen und Explosionsschutz
  • Brandschutz bei chemischen Produktionsvorgängen, in elektrischen Betriebsräumen oder Kraftwerken

Spezielle Brandschutz Fortbildungen bauen auf Grundlagenwissen auf und vermitteln Neuerungen bei geltenden Regelungen oder sie vertiefen oder erweitern bestehende Kenntnisse. Auf diese Weise deckt das Angebot die Bedürfnisse ganz unterschiedlicher Branchen und Einsatzgebiete ab. Brandschutz Seminare bieten sich daher für Bürobetriebe ebenso an wie für Unternehmen, die Lagerhaltung oder industrielle Produktion betreiben.


Brandschutz Weiterbildung – wer profitiert davon?

Aufgrund der vielfältigen Anwendungsbereiche von Kenntnissen im Brandschutzbereich wenden sich Brandschutz Seminare an eine Vielzahl von Personengruppen aus zahlreichen Branchen. Dazu gehören unter anderem:

  • Fachkräfte in der Arbeitssicherheit
  • Freiberufliche Brandschutzsachverständige
  • Betriebliche Sicherheitsbeauftragte
  • Mitglieder und Leiter von Werksfeuerwehren
  • Architekten und Bauingenieure in der Anlagenplanung
  • Betreiber elektrischer Anlagen
  • Mitarbeiter, die zu Brandschutzhelfern und -beauftragten ausgebildet werden sollen


Brandschutz Seminare können darüber hinaus für Mitarbeiter von Versicherungen relevant sein, die sich über die neuesten Entwicklungen bei Arbeits- und Brandschutzrichtlinien informieren möchten. Bereits ausgebildete Mitarbeiter wiederum können sich über ausgewählte Brandschutz Fortbildungen zusätzliche Expertise aneignen, die genau auf ihr Einsatzgebiet abgestimmt ist.


Der Nutzen von Brandschutz Seminaren für Betriebe und Mitarbeiter

Brandschutz Seminare vermitteln auf unterschiedlichen Niveaus Fachkenntnisse, die je nach Unternehmen amtlich gefordert sein können, die aber in jedem Fall wichtige Fertigkeiten verleihen. So erlaubt ein Brandschutz Lehrgang für ausgewählte Mitarbeiter, die innerbetriebliche Arbeitssicherheit zu erhöhen und effektive Maßnahmen für den Ernstfall zu treffen. Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass auch Feuerversicherungen bei der Festsetzung von Prämien auf Umfang und Qualität der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen achten. Die Bestellung eines zertifizierten Brandschutzbeauftragten kann hier also durchaus Vorteile mit sich bringen.



Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 852 Schulungen (mit 3.531 Terminen) zum Thema Brandschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 3.082,10 €

  • 24.09.2026- 25.09.2026
  • Frankfurt am Main
  • 1.594,60 €
18 weitere Termine

Die ständig steigende Regelungsdichte unserer Gesellschaft macht sich zunehmend im Wirtschaftsleben und damit auch im Unternehmensalltag bemerkbar. Unternehmen müssen darauf mit einer eindeutig festgelegten, gut dokumentierten Aufbau- und Ablauforganisation reagieren. Dazu gehört die klare Delegation von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung genauso wie der Nachweis aller Anweisungs-, Auswahl- und Überwachungspflichten. Nur dadurch sind Sie in der Lage, Ihren Mitarbeitern eine gerichtsfeste Betriebsorganisation zu garantieren und potenzielle Rechtsfallen sicher zu umgehen.

  • 30.11.2026
  • Köln
  • 321,30 €


Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Personen bereitzustellen, die Entstehungsbrände bekämpfen und sicherstellen, dass die Beschäftigten das Gebäude selbstständig verlassen.
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend.
Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern ist erforderlich bei erhöhter Brandgefährdung beispielweise beim Umgang mit Gefahrstoffen, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte (siehe ASR A2.2 Tabelle 4 Betriebe und Betriebsbereiche mit erhöhter Brandgefährdung).
Des Weiteren sind bei der Anzahl der Brandschutzhelfer auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen und regelmäßig zu schulen.Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Löschübung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen (siehe ASR A2.2 7.3 Brandschutzhelfer).
Zum Unterweisungsinhalt bei normaler Brandgefährdung (gemäß DGUV Information 205 -023 Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung) gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen sowie das Verhalten im Brandfall und eine praktische Löschübung.
5 Unterrichtseinheiten bzw. 3,8 Zeitstunden nach IDD Im Rahmen des Lehrgangs findet eine Löschübung statt. Die Teilnahme ist nur mit festem, wasserabweisendem Schuhwerk möglich.

E-Learning

  • 24.09.2026- 25.09.2026
  • online
  • 1.435,14 €


Die ständig steigende Regelungsdichte unserer Gesellschaft macht sich zunehmend im Wirtschaftsleben und damit auch im Unternehmensalltag bemerkbar. Unternehmen müssen darauf mit einer eindeutig festgelegten, gut dokumentierten Aufbau- und Ablauforganisation reagieren. Dazu gehört die klare Delegation von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung genauso wie der Nachweis aller Anweisungs-, Auswahl- und Überwachungspflichten. Nur dadurch sind Sie in der Lage, Ihren Mitarbeitern eine gerichtsfeste Betriebsorganisation zu garantieren und potenzielle Rechtsfallen sicher zu umgehen.

Webinar

  • 16.09.2026
  • online
  • 178,50 €



„Ich habe die drei kurzen Online-Seminare „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“, „Einsatz von Kohlendioxidfeuerlöschern in Räumen“ und „Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Zahl von Brandschutzhelfern“ besucht, weil es für meine Tätigkeit als BSB sinnvoll war, diese Themen zu vertiefen. Ich war sehr zufrieden mit meiner Wahl. Mit gefiel der starke Praxisbezug und dass die Inhalte sehr verständlich aufbereitet waren. Gut fand ich auch, dass es neben dem Referenten auch einen Moderator gab. So konnten noch während des laufenden Seminars die Fragen der Teilnehmer geklärt und beantwortet werden. Insgesamt ein sehr stimmiges Konzept.“
Ralf Helwig | TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH


Wie viele Brandschutzhelfer haben Sie in Ihrem Betrieb? Die Anzahl von Brandschutzhelfern, die im einzelnen Unternehmen benötigt werden, wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten meist ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern ist zum Beispiel bei erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit von vielen Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich. Auch ein Schichtbetrieb und die Abwesenheiten einzelner Beschäftigter, zum Beispiel aufgrund von Fortbildung, Urlaub und Krankheit muss berücksichtigen werden.
In unserem Online-Seminar lernen Sie praxisnah, wie Sie die notwendige Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer für Ihre Arbeitsstätte anhand einer Gefährdungsbeurteilung bestimmen.
Das Online-Seminar findet am Verabstaltungstag von 10:00 bis 11:30 Uhr live statt und bietet Ihnen die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Fallbeispiele zu bearbeiten.
2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bzw. 1,5 Zeitstunden gemäß IDDGeeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS, sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeitende nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“.Eine Teilnahmebestätigung und digitale Schulungsunterlagen werden nach Veranstaltungsende per E-Mail zugesandt.Teilnahmevoraussetzungen Bitte beachten Sie die technischen Anforderungen für eine erfolgreiche Online-Seminare-Teilnahme.

  • 15.10.2026- 16.10.2026
  • Köln
  • 1.600,55 €


Flucht- und Rettungspläne werden nach DIN ISO 23601 erstellt und regelmäßig überarbeitet. Doch wie funktioniert das in der Praxis? Dieser zweitägige Workshop mit begrenzter Teilnehmerzahl vermittelt nicht nur das nötige Faktenwissen, sondern legt auch besonderen Wert auf die konkrete Umsetzung. Im Rahmen des Lehrgangs wird unter anderem durch eine praktische Übung das systematische Vorgehen bei Begehungen trainiert.
Im Gefahrfall sollen Flucht- und Rettungspläne das sichere Verlassen der Arbeitsstätte gewährleisten. Sie dienen auch als Basis für die gemäß ASR A2.3 regelmäßig durchzuführenden Räumungsübungen. Aus diesen Gründen enthalten die Pläne in klarer und verständlicher Form wichtige Informationen zum Standort, farbige Visualisierungen der Flucht- und Rettungswege sowie der Notausgänge, Hinweise zum Verhalten im Ernstfall und eine Übersicht über Feuerlöscher und andere vor Ort befindliche Einrichtungen zur Selbsthilfe.
Hieraus ergibt sich: Flucht- und Rettungspläne müssen immer aktuell sein. Die zur Anpassung und Änderung erforderlichen Kenntnisse sind ebenso Inhalt dieses Workshops wie die normgerechte Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen aufgrund von bau- und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
Der Lehrgang erläutert den Umgang mit den relevanten Vorschriften,Geeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeiter nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). zeigt praktische Möglichkeiten für eine normkonforme Umsetzung auf und ermutigt zu kreativen Lösungen bei komplexen und nicht geregelten Problemstellungen.
Geeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeiter nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD).16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 11.03.2027- 12.03.2027
  • Köln
  • 1.654,10 €


Normgerechte Planung und praktische Umsetzung – von der Objektbegehung bis zum fertigen Plan.
Flucht- und Rettungspläne sind ein zentrales Element des organisatorischen und baulichen Brandschutzes. Sie sollen im Gefahrenfall Orientierung geben und eine schnelle, sichere Evakuierung ermöglichen. Damit sie diese Funktion erfüllen, müssen sie fachgerecht erstellt, verständlich gestaltet und regelmäßig aktualisiert werden.
Der zweitägige Präsenzlehrgang vermittelt Ihnen die rechtlichen, normativen und praktischen Grundlagen zur Erstellung und Überarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen. Ausgehend von den bau- und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen lernen Sie die relevanten Regelwerke – unter anderem Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln für Arbeitsstätten sowie DIN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010 – praxisnah kennen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der praktischen Umsetzung: Von der systematischen Informationsgewinnung über die Objektbegehung bis zur strukturierten Planerstellung. In einer Gruppenarbeit analysieren Sie ein Musterobjekt, ermitteln relevante Informationen und erstellen anschließend einen Flucht- und Rettungsplan – inhaltlich und grafisch – als Handzeichnung. Die Ergebnisse werden gemeinsam präsentiert und diskutiert.
Ihr Nutzen

Sie kennen die relevanten bau- und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen für Flucht- und Rettungspläne.
Sie lernen ein strukturiertes Vorgehen von der Objektbegehung bis zur normgerechten Planerstellung kennen.
Sie erkennen typische Fehlerquellen und können die Qualität bestehender Pläne fachgerecht beurteilen.
Sie erhalten praxisnahe Einblicke in die grafische Umsetzung sowie in Möglichkeiten der CAD-gestützten Planerstellung.
Optimamle Ergänzung: das Online-Seminar Feuerwehrlaufkarten komplementiert Ihr Wissen im Bereich Brandschutzpläne

Weiterbildungsmaßnahme nach IDD
Der Lehrgang erfüllt die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) bzw. § 7 Vers-VermV und umfasst 16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden. Geeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS.

  • 20.04.2027- 21.04.2027
  • Köln
  • 1.416,10 €


Falls Sie die Qualifikation zum VdS-anerkannten Sachverständigen anstreben, lesen Sie bitte zuallererst die VdS 2228. Bei Fragen zur Prüfung bzw. Zertifizierung hilft Ihnen gerne die VdS-Zertifizierungsstelle weiter. Internet: www.vds.de/esv Mail efl@vds.deFehlerhafte elektrische Anlagen können zu Bränden führen. Deshalb sind regelmäßige Prüfungen ein wichtiger Beitrag zur Schadenverhütung. Feuerversicherer können mit den zu Versichernden vereinbaren, dass die elektrischen Anlagen regelmäßig von VdS-anerkannten Sachverständigen geprüft werden (Klausel SK 3602 – Elektrische Anlagen). Die Anerkennung dieser Prüfenden erfolgt nach den Richtlinien VdS 2228.
Dieser Lehrgang basiert auf der jahrzehntelangen Erfahrung aus Anlagenrevisionen nach Klausel SK 3602. Er gibt einen Überblick über Anforderungen einer Prüfung aus Sicht des Sach- und Brandschutzes und kann im Zusammenhang mit dem Sachverständigen-Anerkennungsverfahren nach VdS 2228 die persönliche Vorbereitung zur Qualifikationsprüfung abrunden und vertiefen.
Für die Anerkennung als Sachverständige nach VdS 2228 ist unabhängig von diesem Lehrgang eine gesonderte Auftragserteilung notwendig. Die Teilnahme an der Sachverständigenprüfung setzt diese Auftragserteilung voraus. Der Lehrgang ersetzt keinesfalls die persönliche Vorbereitung auf die Sachverständigenprüfung, es besteht jedoch die Möglichkeit, im Anschluss an den Lehrgang Fragen zu den Prüfungsthemen zu diskutieren.
16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

„Dank des VdS-Lehrgangs habe ich nun ein tiefgehendes Verständnis für die einschlägigen Vorschriften, Normen und Best Practices. Ich habe gelernt, wie man die Sicherheit und Funktionalität elektrischer Anlagen effektiv bewertet und mögliche Risiken identifiziert. Praktische Übungen und Fallstudien ermöglichten es mir, mein Wissen in realen Szenarien anzuwenden. Die erfolgreiche Absolvierung dieses Lehrgangs hat mich nicht nur beruflich weitergebracht, sondern auch mein Vertrauen gestärkt, wenn es darum geht, Sachverständigenaufgaben im Bereich elektrischer Anlagen zu übernehmen.“
Recep Damar | Projektmanager TGA & TK & EEA Digitalisierung

  • 14.12.2026- 15.12.2026
  • Köln
  • 1.422,05 €


Mit aktueller DIN-Norm DIN 14677-1
Information zum LehrgangHinweis: Beim Besuch dieses insgesamt zweitägigen Lehrgangs wird automatisch als erster Tag der VdS-Lehrgang „Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen“ gebucht. Er bildet die Grundlage für den hier beschriebenen zweiten Tag.
Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege im Brandfall ist die fehlerfreie Funktion von Feststellanlagen (FStA) besonders wichtig. Deshalb wird die jährliche Wartung dieser Anlagen nach DIN 14677 verlangt. (siehe Infoblatt Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen). Um die Aufgabe der Wartung durchführen zu können ist eine vertiefte Kenntnis von Feuerschutzabschlüssen, im besonderen von Brandschutztüren und -toren, unbedingt erforderlich. Lernen Sie deshalb an Tag eins alle wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Einbau und Wartung ebendieser Feuerschutzabschlüsse, um an Tag zwei die notwendigen Kenntnisse über Aufbau und Wirkweise der Feststellanlagen zu erfahren. Nur im Zusammenspiel dieser Kenntnisse kann die sichere Funktionsweise der Brandschutzeinrichtungen auch über Jahre garantiert und aufrecht erhalten werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 19,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 14,7 Zeitstunden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs vermittelt zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß DIN 14677-2, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der Normenreihe DIN 14677 die Fähigkeiten zur Durchführung der normgerechten Überprüfung und der jährlichen Wartungen von Feststellanlagen.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen durchgeführt werden.
Ausschluss
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.

* DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

  • 02.12.2026- 03.12.2026
  • Frankfurt am Main
  • 1.065,05 €


Mit Best Practices 2./3. Dezember 2026 in Frankfurt/M.

Leitstellen und Gefahrenabwehrzentren: Effizient, resilient, vernetzt

  • Besichtigung: LEITWARTE, Mainova-Kraftwerk
  • Workshops & Deep Dives
  • Netzwerk-Abendveranstaltung

Webinar

  • 15.10.2026
  • online
  • 589,05 €
    530,15 €


Rund um Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär, Aufzüge, Brandschutztüren, Fluchtwegsicherungen, elektrische Arbeitsmittel etc. - Welche Prüfungsintervalle müssen Sie einhalten, welche Wartungen konkret beauftragen? Als Objektbetreuer erlangen Sie in diesem Seminar Rechts- und Praxissicherheit bei den Fragen: Was muss, was kann, was darf keinesfalls durch den HMS ausgeführt werden?
Checklisten zum Einsatz vor Ort, klare Handlungsanweisungen für technische Notfälle, zur Beauftragung weiterführender Gewerke und konkrete Informationen zu Weiterbildungen, die Sie selbst befähigen würden, machen Sie auch in den eigenen Objekten anschließend professionell handlungsfähig.
Außerdem jede Menge Praxis: relevante Arbeitssicherheit und Grundmaßnahmen der Instandhaltung (nach DIN 31051) von technischen Hausanlagen.
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