Seit dem 27. September 2026 gelten die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 zu Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegeln und Produktinformationen. Pauschale Werbeaussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ sind damit vielfach nicht mehr zulässig. Das Seminar zeigt in zwei aufeinander aufbauenden Modulen, was die Richtlinie verlangt, welche Risiken sich für Unternehmen ergeben und wie sich Kommunikation und interne Prozesse rechtssicher aufstellen lassen.
Modul 1: Die neuen Spielregeln der EmpCo-Richtlinie
- Ziel, Anwendungsbereich und Zeitplan der Richtlinie, Verhältnis zum Lauterkeitsrecht - Verbot pauschaler Umweltaussagen („nachhaltig“, „grün“, „umweltfreundlich“) - Klimaneutralitäts-Claims auf Basis von Kompensation - Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel und Labels - Zukunftsbezogene Aussagen („klimaneutral bis 2035“) und Umsetzungspläne
Modul 2: Von der Regel zur Praxis
- Informationspflichten zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit, Verbot vorzeitiger Obsoleszenz - Haftungs- und Reputationsrisiken (Abmahnungen, Verbandsklagen) - Konsistenz zwischen Marketingaussagen und Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD/ESRS) - Interne Freigabeprozesse für Claims: Marketing, Nachhaltigkeit, Recht, Compliance - Beispielhafte Beurteilung konkreter Werbeaussagen
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Seminar
Zielgruppe:
Geschäftsführungen sowie Mitarbeitende aus Marketing, Kommunikation, Vertrieb, Nachhaltigkeitsmanagement und Produktmanagement in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
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