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Fortbildung zum gerichtlichen Verfahrenspfleger Werdenfelser Weg

Seminar - Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH

Der Werdenfelser Weg ist ein verfahrensrechtlicher Ansatz zur Vermeidung von Automatismen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen.

Termin Ort Preis*
09.07.2024- 11.07.2024 Augsburg 560,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

mit den Erfindern des Werdenfelser Weges Dr. Sebastian Kirsch und Josef Wassermann

Der Werdenfelser Weg ist ein verfahrensrechtlicher Ansatz zur Vermeidung von Automatismen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen. Er unterstützt die Einrichtungen bei Einführung bzw. Umsetzung von Alternativmaßnahmen. Der Verfahrenspfleger wird im betreuungsgerichtlichen Einzelauftrag als neutraler Interessensvertreter eines von einer Fixierung Bedrohten im Genehmigungsverfahren tätig. Eine Kombination von pflegefachlichem Wissen über Vermeidungsstrategien und juristischem Informationsstand über die rechtlichen Kriterien und kommunikativen vermittelnden Fähigkeiten ermöglicht den Verfahrenspflegern im gerichtlichen Auftrag jeden Fixierungsfall individuell einzuschätzen und Alternativen gemeinsam mit dem Heim und den Angehörigen durchzudenken und anzuwenden.

Hinweise zur Fortbildung

  • Der Kurs befähigt die Teilnehmer*innen zur freiberuflichen einzelfallbezogenen Zusammenarbeit mit Betreuungsgerichten, die sich am Werdenfelser Weg orientieren. 
  • Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt Sie zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Verfahrenspfleger*in Werdenfelser Weg“

Inhalte

  • Einführung in das Konzept „Werdenfelser Weg
  • Rechtliche Grundlagen der Entscheidung bei Fixierungen, Haftungsfragen der Heime
  • Aufgaben und Funktion eines Verfahrenspflegers: Handlungsabläufe, Rechtsmittel, Kommunikation und Mediation
  • Pflegefachliche Zusammenhänge: Fixierungen und ihre Folgen für den Menschen
  • Alternativkonzepte zu Fixierungen, Sturzprophylaxe
  • Fallbeispiele

Aufgaben eines Verfahrenspflegers

  • Pflegefachliche Gefahrenanalyse
  • Kommunikation mit Pflegenden und Angehörigen
  • Förderung der einzelfallbezogenen Handlungssicherheit der Einrichtungen bei vermeintlichen Haftungsängsten
  • Zusammenarbeit mit dem örtlichen Betreuungsgericht und der Betreuungsbehörde und Erstellung von Abschlussberichten zur Vorbereitung der betreuungsgerichtlichen Entscheidung.
Ziele/Bildungsabschluss:

Ziel ist eine gemeinsame Einschätzung, wie im konkreten Fall Verletzungsrisiken und andere Folgen einer Fixierung zu vermeiden sind. So sollen neben kurzfristigen Sicherheitsaspekten auch die Konsequenzen wie Verlust der Lebensqualität durch Fixierungen einbezogen werden.

Teilnahmevoraussetzungen:

Pflegefachkräfte, Heilerziehungspfleger*innen, Personen mit juristischer, pädagogischer, sozialer oder kaufmännischer Qualifikation und Interesse am Thema, sowie Personen mit beruflicher Erfahrung im Bereich Pflege und Betreuung. Die jeweilige Bestellung als Verfahrenspfleger erfolgt in eigener Entscheidung durch das zuständige Gericht.

Seminarkennung:
SCH-10798-23-01
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