Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist ein zentrales Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes und laut § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jeden Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend. Ziel ist es, Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten, zu dokumentieren und umzusetzen. In der Praxis ist die Gefährdungsbeurteilung jedoch häufig unvollständig, nicht rechtssicher dokumentiert oder wird ohne die notwendige Fachkunde erstellt. Dabei gilt: Eine Arbeitsanweisung ohne zugrundeliegende Gefährdungsbeurteilung ist nicht rechtssicher und kann im Schadensfall zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen. Diese Schulung zur Gefährdungsbeurteilung vermittelt praxisnahes Wissen, um GBUs methodisch korrekt, rechtssicher und anwendungsbezogen durchzuführen. Teilnehmende lernen die gesetzlichen Anforderungen, die Methodik der Gefährdungsanalyse, den Einsatz von Beurteilungshilfen und den Aufbau eines dokumentierten Prozesses kennen. Vermittelt wird dieses Wissen anhand konkreter Übungen an realen Beispielen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen.
Definition und Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung
Rechtliche Grundlagen und Vorschriften (z.B. Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschriften)
Pflichten und Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Methoden der Gefährdungsbeurteilung:
Identifikation von Gefährdungen und Risiken
Bewertung der Gefährdungen
Festlegung von Schutzmaßnahmen
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Praktische Umsetzung:
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in verschiede-
nen Arbeitsbereichen
Fallbeispiele und Übungen
Erstellung von Maßnahmenplänen
Dauer/zeitlicher Ablauf:
2 Tage / 20 UE
Zielgruppe:
Personen, die Gefährdungsbeurteilungen erstellen sollen, beispielsweise Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verantwortliche Fachkräfte (VEFK, vGFK).
Wir setzen Analyse-Cookies ein, um Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern.
Diese Cookies werden nicht automatisiert gesetzt.
Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.