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Gefahrgut Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Gefahrgut Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 155 Schulungen (mit 600 Terminen) zum Thema Gefahrgut mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 05.10.2026
  • Hattingen
  • 522,41 €
10 weitere Termine

03-230 - Fortbildungslehrgang gemäß TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 5 für Asbestsachkundige gemäß TRGS 519 Anlage 4 Anerkannte Auffrischung Ihres Sachkundenachweises nach TRGS 519 Anlage 4

  • 18.11.2026- 20.11.2026
  • Hattingen
  • 1.307,81 €
6 weitere Termine

03-226 - Ausbilderseminar - Ladungssicherung

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


03-15 - Sachkundelehrgang Asbest gemäß TRGS 519 Nummer 2.7 Anlage 4c Kleiner Asbestschein für sicheres Arbeiten mit Asbest

  • 05.10.2026- 06.10.2026
  • Hattingen
  • 760,41 €
10 weitere Termine

03-15 - Sachkundelehrgang Asbest gemäß TRGS 519 Nummer 2.7 Anlage 4c Kleiner Asbestschein für sicheres Arbeiten mit Asbest

  • 31.08.2026- 04.09.2026
  • Hamburg
  • 2.850,05 €


Moderne Softwarearchitektur - Grundlagen, Design Patterns, Dokumentation und Bewertung

Webinar

  • 03.09.2026- 04.09.2026
  • online
  • 654,50 €
6 weitere Termine

Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang

Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, sowie Beförderer und Entsorgungs(fach)betriebe haben gemäß den Vorgaben der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sowie Deponieverordnung (DepV) die Pflicht, ihre Mitarbeiter und verantwortlichen Personen regelmäßig fortzubilden.

Die Fortbildung für Efb-Verantwortliche und Betriebsbeauftragte für Abfall ist nach § 9 EfbV/AbfBeauftrV mindestens alle zwei Jahre und die Fortbildung für Beförderer/Transporteure ist nach § 5 AbfAEV mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben. Dieser Lehrgang deckt die §§ 53, 54 KrWG ab.

Auch für die Leitung von Deponien verantwortliche Personen müssen regelmäßig an einem behördlich anerkannten Lehrgang teilnehmen.

Der zweitägige, bundesweit behördlich anerkannte Fortbildungslehrgang ermöglicht Ihnen die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlich geforderten Verpflichtungen. Zudem werden Sie kompetent über die aktuellen Entwicklungen sowie die aktuelle Rechtsprechung im Umwelt- und Entsorgungsbereich informiert und wissen diese in der Praxis Ihres Unternehmens angemessen zu berücksichtigen.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 648,55 €
1 weiterer Termin

63-151 - Zur Prüfung befähigte Person für die Prüfung von Sicherheitsschränken und Gefahrstoffcontainern Webinar gemäß BetrSichV §§ 3 und 14, GefStoffV § 7 (7) in Verbindung mit der TRGS 510 Anhang 2 und TRGS 526 (Ziffer 7.4)

Webinar

  • 31.08.2026- 01.09.2026
  • online
  • 725,90 €
20 weitere Termine

Die nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) geforderte Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in den Entsorgungsfachbetrieben sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen muss durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen, mindestens alle 2 Jahre (EfbV) bzw. alle 3 Jahre (AbfAEV), nachgewiesen werden. Zusätzlich besteht im Rahmen des Kurses dir Möglichkeit der Fortbildung für den "Betriebsbeauftragten für Abfall".

  • 02.09.2026
  • Berlin
  • 416,50 €


Fachkräfte an Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen gem. TRGS 520 Nr. 5.4 einmal jährlich eine aufgabenspezifische Fortbildung zur Aktualisierung und Auffrischung ihres Wissensstandes besuchen.

Dort heißt es unter Punkt 5.4 Fortbildung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind zu dokumentieren. Hilfskräfte sind  entsprechend einzuweisen.

Wir bieten Ihnen dieses Seminar zur Wahrnehmung dieser Fortbildungspflicht an. Es vermittelt Ihnen die aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Bereich Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Pflichten, Verantwortlichkeiten und technische Neuerungen. Darüber hinaus dient es dem Erfahrungsaustausch unter den fachkundigen Personen bzw. Fachkräften zu aktuellen Themen aus der Praxis bei Errichtung und Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle.

Praxisnah und anhand von Fallbeispielen aus dem Betriebsalltag, werden der Umgang, die Klassifizierung und die Sortierung von schadstoffhaltigen Abfällen behandelt. Ebenso werden Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen, die aus der Missachtung gefahrgutrechtlicher und angrenzender Vorschriften (Arbeitssicherheit) resultieren können, besprochen.

Zur geforderten Dokumentation der Fortbildungsmaßnahme erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

Webinar

  • 02.09.2026
  • online
  • 416,50 €


Fachkräfte an Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen gem. TRGS 520 Nr. 5.4 einmal jährlich eine aufgabenspezifische Fortbildung zur Aktualisierung und Auffrischung ihres Wissensstandes besuchen.

Dort heißt es unter Punkt 5.4 Fortbildung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind zu dokumentieren. Hilfskräfte sind  entsprechend einzuweisen.

Wir bieten Ihnen dieses Seminar zur Wahrnehmung dieser Fortbildungspflicht an. Es vermittelt Ihnen die aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Bereich Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Pflichten, Verantwortlichkeiten und technische Neuerungen. Darüber hinaus dient es dem Erfahrungsaustausch unter den fachkundigen Personen bzw. Fachkräften zu aktuellen Themen aus der Praxis bei Errichtung und Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle.

Praxisnah und anhand von Fallbeispielen aus dem Betriebsalltag, werden der Umgang, die Klassifizierung und die Sortierung von schadstoffhaltigen Abfällen behandelt. Ebenso werden Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen, die aus der Missachtung gefahrgutrechtlicher und angrenzender Vorschriften (Arbeitssicherheit) resultieren können, besprochen.

Zur geforderten Dokumentation der Fortbildungsmaßnahme erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

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