Unerlaubt eingereiste Ausländer nach § 15a Aufenthaltsgesetz
Besonders schutzbedürftige Personen
Unterbringung
Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen
Baurechtliche Anforderungen
Wohn- und Schlaffläche
Räumliche Mindeststandards
Aufenthaltsdauer in vorläufiger staatlicher Unterbringung
Leistungsgewährung
Soziale Beratung und Betreuung
Qualifizierte und unabhängige flüchtlingsspezifische Sozialbetreuung
Einbeziehung Ehrenamtlicher
Schulbesuch und Vermittlung von Sprachkenntnissen
Kostenerstattung des Landes
Ausgabenpauschalen und nachlaufende Spitzabrechnung
Verweildauer
Revision der Pauschalen
Anschlussunterbringung
Voraussetzungen
Quotensystem
Zuständigkeiten
Exkurs: Pakt für Integration
Integrationsmanagement nach der neuen VwV 2023
Dauer/zeitlicher Ablauf:
8 UE
Ziele/Bildungsabschluss:
Ziel des Webinars ist es, die gesetzlichen Regelungen und deren Folgen für die Aufnahmebehörden zu vermitteln. Dazu gehören Ausführungen über den Kreis der aufzunehmenden Personen, Erläuterungen zu den räumlichen Mindeststandards, zu Aufenthaltsdauer, Leistungsgewährung, Kostenerstattung des Landes und Anschlussunterbringung. Die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen ist Aufgabe der Stadt-und Landkreise in Baden-Württemberg. Die Mitarbeiter:innen der zuständigen Behörden stehen dabei im Spannungsfeld zwischen den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung, der Auskömmlichkeit der Kostenerstattung des Landes und der gesellschaftlichen Akzeptanz der Einrichtungen in der Bevölkerung.
Mitarbeiter/-innen der mit der Flüchtlingsunterbringung befassten Behörden der Stadt- und Landkreise; Flüchtlingssozialdienste und ehrenamtliche Betreuer/-innen
Seminarkennung:
2027-1828SD
Referenten
Hans-Peter Rothardt
Anbieterinformationen
Württ. Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Frau Alexandra Kohler Wolframstr. 32
70191 Stuttgart
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