Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
• Grundlagen der Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII• Zuständigkeiten von Jobcenter und Sozialamt• Mietzahlungen und Möglichkeiten der Direktzahlung an Vermieter• Umgang mit verspäteten oder ausbleibenden Mietzahlungen• Kosten der Unterkunft und ihre Bedeutung für das Mietverhältnis• Besonderheiten bei Umzügen und Wohnungswechseln• Umgang mit Energie- und Mietschulden• Kommunikation mit Behörden und Sozialleistungsempfängern• Dokumentation und typische Praxisfragen
Dauer/zeitlicher Ablauf:
22. März 2027, 10:00 bis 12:00 Uhr. Zweistündiges Live-Webinar.
Ziele/Bildungsabschluss:
Die Teilnehmenden lernen die wesentlichen Besonderheiten von Mietverhältnissen mit Sozialleistungsempfängern kennen. Sie können Zuständigkeiten von Jobcentern und Sozialämtern besser einordnen, typische Zahlungsprobleme erkennen und die Kommunikation sowie Dokumentation im Verwaltungsalltag gezielter gestalten.
Teilnahmevoraussetzungen:
Besondere formale Teilnahmevoraussetzungen sind in der Seminarbeschreibung nicht angegeben. Grundkenntnisse in der Wohnungsvermietung oder Immobilienverwaltung sind hilfreich.
Technische Voraussetzungen:
Internetzugang sowie ein Computer oder Laptop mit Audioausgabe zur Teilnahme am Live-Webinar.
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Online-Fachvortrag mit praxisorientierter Erläuterung der sozialrechtlichen Grundlagen und typischer Fallkonstellationen aus der Vermietung und Immobilienverwaltung.
Material:
Die Teilnahmegebühr beinhaltet digitale Seminarunterlagen sowie den Zugang zum SFA-Lernportal, über das die Unterlagen bereitgestellt werden.
Förderung:
Eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist möglich. Bei beruflich veranlasster Teilnahme können selbst getragene Seminargebühren unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bitte klären Sie die individuellen Möglichkeiten mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Steuerberatung.
Zielgruppe:
Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwalter, Mitarbeitende von Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen, Vermieterinnen und Vermieter sowie Beschäftigte in der Mietverwaltung und Mieterbetreuung, die mit Sozialleistungsempfängern oder Behörden zusammenarbeiten.