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Technik versus Recht - Die a.R.d.T.

Webinar - EIPOS Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH

A.R.d.T. sind nicht unterschreitbare Mindeststandards und daher nicht minderwertig. Sie bilden ein (sehr) hohes Niveau ab, dass die Verwendungseignung nicht nur für die Dauer der Gewährleistung von regelmäßig fünf Jahren, sondern bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer sicherstellen soll. 


Nach dem Gebäudetyp-E Gesetz sollen diese Standards unterschritten werden können. Das wäre der Aufruf, durch Gesetz (Gebäudetyp-E Gesetz) gegen Gesetz (§ 633 Abs.2, S.2 BGB) zu verstoßen. Das ist ein Konstruktionsfehler im Gebäudetyp-E Gesetz, der auf der (unrichtigen) Annahme beruht, dass DIN-Normen a.R.d.T. abbildeten oder zumindest die Vermutung dazu in sich trügen. Dabei zeichnet sich durch eine aktuelle Veröffentlichung in der Fachzeitschrift Baurecht von den beiden Vorsitzenden am BGH Frau Dr. Bettina Brückner und Herr Rüdiger Pamp ab, dass die Vermutungsregel keine juristische Relevanz mehr haben wird.


Das zentrale Problem liegt in der juristischen Sichtweise, dass DIN-Normen und andere Verbandsempfehlungen a.R.d.T. seien. A.R.d.T. sollen dabei die (uneingeschränkte) Verwendungseignung


1. für die vorgesehene wirtschaftliche Nutzungsdauer 


2. bei zu erwartenden Einwirkungen 


3. und möglichen sowie üblichen Instandhaltungen 


sicherstellen. 


Leider bilden DIN-Normen nicht (immer) Mindeststandards in o.a. Sinne ab. Arbeitsausschüsse, die Technische Empfehlu ...

Termin Ort Preis*
11.05.2027 online 300,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
  • Werkvertraglicher Grundlage für Gebäudetyp-E, a.R.d.T: Ursprung, Hintergründe und Bedeutung, „Regelwerke“ als Technische Empfehlungen in Bezug zu A.R.d.T.
  • Konstellationen: Prognose, Retrospektive
  • Eingeschränkte Anwendbarkeit von Technische Empfehlungen bei der Bewertung
  • Paradigmenwechsel nach dem 10. DBGt: Vorschläge zur Inhaltsbestimmung von a.R.d.T. nicht nur als Standard bei Gebäudetyp-E


Praxisbeispiele, u.a.: 


  • Gefälle von Flachdachabdichtungen
  • Algen an Fassaden
  • höhere Tragfähigkeit von Holz im Bestand als nach rechnerischen Annahmen
  • Gefälle bewitterter Treppen
Dauer/zeitlicher Ablauf:
6 Stunden
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Seminarkennung:
UDS446_1_O
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