Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
• Rechtliche Grundlagen der Wohnungsabnahme• Vorbereitung und strukturierte Durchführung eines Abnahmetermins• Gestaltung und Bedeutung von Wohnungsabnahmeprotokollen• Dokumentation des Wohnungszustands und festgestellter Schäden• Abgrenzung zwischen vertragsgemäßer Abnutzung und Beschädigungen• Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses• Mängelbeseitigung und Fristsetzung• Kommunikation mit Mietern bei der Wohnungsabnahme• Typische Fehlerquellen und Konfliktvermeidung
Dauer/zeitlicher Ablauf:
14. Juni 2027, 10:00 bis 12:00 Uhr. Zweistündiges Live-Webinar.
Ziele/Bildungsabschluss:
Die Teilnehmenden lernen, Wohnungsabnahmen rechtlich fundiert und organisatorisch effizient vorzubereiten und durchzuführen. Sie können den Zustand einer Wohnung nachvollziehbar dokumentieren, typische Streitpunkte besser einschätzen und häufige Fehler bei der Abwicklung vermeiden.
Teilnahmevoraussetzungen:
Grundkenntnisse im Mietrecht oder erste praktische Erfahrungen in der Immobilienverwaltung und Wohnungsvermietung sind von Vorteil. Das Seminar eignet sich zur Auffrischung und Erweiterung vorhandener Fachkenntnisse.
Technische Voraussetzungen:
Internetzugang sowie ein Computer oder Laptop mit Audioausgabe zur Teilnahme am Live-Webinar.
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Online-Fachvortrag mit praxisnaher Erläuterung der rechtlichen Grundlagen, typischer Abnahmesituationen und bewährter Vorgehensweisen bei der Dokumentation und Konfliktvermeidung.
Material:
Die Teilnahmegebühr beinhaltet digitale Seminarunterlagen sowie den Zugang zum SFA-Lernportal, über das die Unterlagen bereitgestellt werden.
Förderung:
Eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist möglich. Bei beruflich veranlasster Teilnahme können selbst getragene Seminargebühren unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bitte klären Sie die individuellen Möglichkeiten mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Steuerberatung.
Zielgruppe:
Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwalter, Mitarbeitende von Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen, Vermieterinnen und Vermieter sowie Beschäftigte in der Mietverwaltung, Wohnungsbewirtschaftung und Mieterbetreuung.