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Ausbildung zur/zum Bewegungspädagagogin/Bewegungspädagogen und Seminarleiter:in Pilates und Rückenschule mit Kassenanerkennung in Köln

Seminar - Blaues Kreuz Diakonieverein e.V.

Die Ausbildung vermittelt umfassende Kompetenzen, um Bewegung professionell, gesundheitsorientiert und inklusiv anzuleiten. Ziel ist es, Menschen mit und ohne Einschränkungen in ihrer körperlichen, psychischen und sozialen Gesundheit zu stärken.
Termin Ort Preis*
09.10.2026- 22.10.2028 Köln 700,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Inhalte der Ausbildung Fachwissenschaft •Trainingswissenschaft •Anatomie & Physiologie •Pathophysiologie •Psychologie & Motivation • ICF & Gesundheitsmodelle Praxis •Rückenschule (KddR) und Pilates als Kernmethoden •Bewegungswahrnehmung •Anpassung bei Einschränkungen •Funktionelles Training Pädagogik •Gruppenleitung •Kommunikation •Motivation & Verhalten •Unterrichtsgestaltung Lehrkompetenz •Stundenplanung •Lehrproben •Transfer in Praxisfelde
Dauer/zeitlicher Ablauf:
Es handelt sich um eine zweijährig Präsenz-Ausbildung mit 20 Modulen an den jeweiligen Wochenenden. Beginn der Ausbildung: 09.10.2026, Ende der Ausbildung: 22.10.2028. Zeitfenster jeweils Fr.: 16.00 – 20.00 // Sa.: 10.00 – 18.00. // So.: 10.00 – 15.00 Uhr
Ziele/Bildungsabschluss:
Zertifikat Bewegungspädagoge / Bewegungspädagogin und SeminarleiterIn in Pilates und Rückenschule •Die Ausbildung zur/zum BewegungspädagogIn ermöglicht den Einsatz in inklusiven Angeboten und  Prävention •Möglichkeit zur Kassenanerkennung (ZPP) auch ohne Grundqualifikation im Sozial- und Gesundheitsbereich.

Termine der Ausbildung (20 Wochenendmodule): 2026 1. 09.–11.10.2026 – Modul 1 (Start) 2. 04.–06.12.2026 – Modul 2 2027 3. 15.–17.01.2027 – Modul 3 4. 12.–14.02.2027 – Modul 4 5. 12.–14.03.2027 – Modul 5 6. 23.–25.04.2027 – Modul 6 7. 28.–30.05.2027 – Modul 7 8. 18.–20.06.2027 – Modul 8 9. 09.–11.07.2027 – Modul 9 10. 01.–03.10.2027 – Modul 10 11. 26.–28.11.2027 – Modul 11 2028 12. 21.–23.01.2028 – Modul 12 13. 25.–27.02.2028 – Modul 13 14. 17.–19.03.2028 – Modul 14 15. 21.–23.04.2028 – Modul 15 16. 19.–21.05.2028 – Modul 16 17. 23.–25.06.2028 – Modul 17 18. 14.–16.07.2028 – Modul 18 19. 15.–17.09.2028 – Modul 19 20. 20.–22.10.2028 – Modul 20 (Abschluss):
Teilnahmevoraussetzungen:
Benötigte Grundqualifikationen für Kassenanerkennung: Auch Teilnehmer:innen, die über keine Grundausbildung im Sozial- oder Gesundheitsbereich verfügen, können teilnehmen. Sie können nach erfolgreicher Teilnahme auf der Grundlage des dann vom Blaues Kreuz Diakonieverein ausgestelltem Zertifikats die Kassenanerkennung durch die „ZPP“ beantragen. Voraussetzung ist eine regelmäßige Teilnahme an den Wochenenden.
Bewerbung/Anmeldung Die Voraussetzung für eine Teilnahme beinhaltet die Anwesenheit an allen 20 Wochenenden (bei Krankheit Nachweis durch ärztliches Attest), die Bereitschaft, die Übungen zu erlernen und zu beherrschen und in Theorie und Praxis zu verinnerlichen. Die TeilnehmerInnen versichern mit Ihrer Bewerbung, dass sie nach Abschluss der Ausbildung die erlernten Inhalte und Qualifikationen nicht vorrangig zum Zwecke des Gelderwerbs nutzen werden, sondern sowohl an Menschen mit Behinderungen sowie an Menschen ohne Behinderungen weitervermitteln wollen. Interessent:innen können einen Antrag auf Teilnahme stellen und ihre Personalien, beruflichen Werdegang und ihr Interesse und Motivation nachvollziehbar schriftlich darstellen und sich damit bewerben/anmelden. Anmeldung per E-Mail: ml@bk-dv.de.
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Kassenanerkennung: Die Ausbildung ist von der „Zentralen Prüfstelle Prävention“ (im Auftrag der beteiligten Kassen) als Zusatzqualifikation für die Seminarleiter:innenausbildung in Pilates und Rückenschule in 2026 anerkannt worden. Die entsprechenden Stundenbilder und Teilnehmer:innenunterlagen sind bei der Zentralen Prüfstelle („ZPP“) hinterlegt. Da die Überprüfung der Studien- bzw. Berufsausbildungsleistungen aber individuell- personenbezogen durch die ZPP erfolgt, kann der Blaues Kreuz Diakonieverein e.V. dennoch die Anerkennung durch die ZPP nicht verbindlich garantieren. Weitere Informationen zur Kassenanerkennung finden Sie unter „Erläuterungen zur Umsetzung der Anforderungen und des einheitlichen Verfahrens für die Zertifizierung von Leistungs angeboten der individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V“ im „GKV-Leitfaden Prävention“, Kapitel 5.3 und auf den Seiten der ZPP. 
Förderung:
Die Ausbildung wird durch die AKTION MENSCH gefördert.
Zielgruppe:
Alle Interessierten mit Interesse an dieser inklusiven Ausbildung und der Bereitschaft, das Gelernte nach Abschluss der Ausbildung sowohl an Menschen mit Behinderungen als auch auch an Menschen ohne Behinderungen weitervermitteln zu wollen.
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