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Berufsbildung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Berufsbildung Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 84 Schulungen (mit 182 Terminen) zum Thema Berufsbildung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 01.07.2024- 05.07.2024
  • Köln
  • 1.654,10 €


Das arbeitsrechtliche Know-how für die JAV

Webinar

  • 03.07.2024
  • online
  • 702,10 €
1 weiterer Termin

Wer mit Berufsausbildung beschäftigt ist – sei es als Ausbildender, als Ausbildungsleiter, Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter – ist einer Vielzahl rechtlicher Bestimmungen ausgesetzt. Schon bei einer kleinen Unachtsamkeit kann in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ein hoher Schaden entstehen. Vom Auswahlverfahren bis zur rechtlich einwandfreien Beendigung des Ausbildungsverhältnisses müssen Sie Chancen und Risiken kennen und nutzen können.

Daher gilt es:

  • genau zu wissen, was Sie tun sollten und was gesetzlich erlaubt ist
  • Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu Ihrem Vorteil zu nutzen
  • und sich effektiv vor arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zu schützen.

In diesem Online-Seminar werden Probleme und Konflikte bei der Führung von Auszubildenden erläutert und praxisbezogenen Lösungen zugeführt. Dabei werden die Grundlagen des Ausbildungsrechts anhand kurzer Fälle erläutert. Die Teilnehmer gewinnen an arbeitsrechtlicher Sicherheit und Kompetenz. Das Online-Seminar setzt sich zum Ziel, ein Leitfaden für die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen zu sein, um so für beide Seiten – Ausbildenden und Auszubildenden – eine produktive Zusammenarbeit zu fördern. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Materialien mit Beispiel-Fällen, Musterformulierungen und aktueller Rechtsprechung.

Webinar

  • 11.07.2024
  • online
  • 642,60 €
1 weiterer Termin

Personalverantwortliche in Dienststellen und Einrichtungen der Kirchen benötigen Kenntnisse des kirchlichen Arbeitsrechts, um Interessen des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmer:innen und Mitarbeiter:innenvertretungen wahrnehmen zu können. Die Unterschiede zwischen staatlichem und kirchlichem Arbeitsrecht werden - insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung des EuGH und des BAG - klar dargestellt und erläutert. Sie erhalten einen Überblick über Geltungsbereich und Besonderheiten des Arbeitsrechts der Kirchen und gewinnen Sicherheit im Umgang mit den Vorschriften, auch wenn Sie bisher nicht in diesem Bereich tätig waren.

E-Learning

  • 15.07.2024- 15.11.2024
  • online
  • 4.490,00 €


Sind Sie bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen? Diese Qualifikation ermöglicht Ihnen den Aufstieg ins Management eines Unternehmens, wo Sie strategische Entscheidungen vorbereiten und treffen sowie weitere Führungsaufgaben wahrnehmen.

Lernen mit der interaktiven Unternehmenssimulation TOPSIM

Abschluss: Bundesweit anerkannte IHK-Prüfung

  • 16.07.2024- 17.07.2024
  • Heilbronn
  • 635,00 €


Bei der Berufsausbildung ist eine Reihe gesetzlicher Grundlagen zu berücksichtigen, die die Rechte und Pflichten der Ausbildungsunternehmen und der Auszubildenden regelt. Das Seminar gibt nicht nur einen praxisgerechten Einblick in alle ausbildungsrelevanten Rechtsbereiche, sondern es zeigt auch außergerichtliche Lösungswege für strittige Situationen auf.

  • 09.08.2024- 10.12.2024
  • Hamburg
  • 2.100,00 €
1 weiterer Termin

Das Seminar ist eine Empfehlung an Betriebe, auch behinderten Menschen eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu bieten. Seit 2015 ist diese Zusatzqualifikation Pflicht, wenn in Fachpraktiker-Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) ausgebildet werden soll. Diese Weiterbildung dient der Professionalisierung von Ausbilderinnen und Ausbildern, speziell in Bezug auf heterogene Ausbildungsgruppen, die auch Menschen mit Behinderung umfassen. Sie sichert darüber hinaus die Qualität der Ausbildung von Menschen mit Behinderung und trägt somit dem Inklusionsgedanken Rechnung.

Ihr Nutzen / Ihr Profil:
Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit in der Ausbildung von Menschen mit Behinderung
Professionalisierung der Ausbildung von Menschen mit Behinderung
Einheitlichkeit in den rehabilitationspädagogischen Qualifikationen für Ausbilderinnen und Ausbilder
Der/die Ausbilder*in mit einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation bildet junge Menschen mit Behinderung in Ausbildungsberufen gemäß § 66 BBiG bzw. § 42m HwO aus.
Sie/er arbeitet sowohl in Betrieben, als auch in über- und außerbetrieblichen Einrichtungen oder Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation.

Der/die Ausbilder*in prüft die Ausbildungsvoraussetzungen innerhalb der Arbeitsstätte, wirkt bei der Einstellung Auszubildender mit, plant die Ausbildung, bereitet diese vor und führt sie durch. Bei jungen Menschen mit Behinderung berücksichtigt sie/er insbesondere die Behinderung(en) und Beeinträchtigung(en).
Sie/er führt die Auszubildenden zum Abschluss der Ausbildung und unterstützt sie/ihn beim Durchstieg in die Vollausbildung sowie bei der Integration in das Berufsleben nach der Ausbildung

Abschluss:
Interdisziplinäre Projektarbeit (wird im Kompetenzfeld VIII vorbereitet)
Grone Zertifikat und ReZa-Prüfungszeugnis gem. Vorgaben des BiBB

Zulassungsvoraussetzungen (für die ReZA-Prüfung)
Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine Ausbildungsbefähigung gemäß AEVO. Die Teilnehmenden sollten über ausgeprägte soziale und organisatorische Fähigkeiten und möglichst über Erfahrung in der Ausbildung verfügen.

  • 02.09.2024- 06.09.2024
  • Rheinbach
  • 750,00 €


Fit für die Prüfung nach AEVO ✓ Kompakter AEVO-Online-Lehrgang

Blended Learning

  • 13.09.2024- 08.05.2026
  • Koblenz
  • 5.238,00 €


Kompakte und zielorientierte Vorbereitung auf die IHK-Fortbildungsprüfung - ortsunabhängig als Live Online Training

  • 27.05.2024- 01.06.2024
  • Wuppertal
  • 1.180,00 €
5 weitere Termine

Qualifizierte Mitarbeiter:innen sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor eines Unternehmens. Dabei beginnt Personalentwicklung mit der Berufsausbildung. In der betrieblichen Ausbildungsplanung und -praxis kommt dem Ausbilder:in die Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Ausbildungsinhalte zu. Die Notwendigkeit zum permanenten wirtschaftlichen Wandel, sowohl in den Einzelbetrieben als auch in der Gesamtwirtschaft, erfordert entsprechende Anpassungen im Berufsbildungssystem. Ein neuer Ausbildertyp ist gefragt!

Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse sowie Fertigkeiten verfügen. Die Ausbildereignungsprüfung ist dabei bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.

Der Ausbilder:in erfüllt die Funktion, einem oder mehreren Auszubildenden die im Ausbildungsplan festgelegten Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln. Neben diesen, ist die Förderung zum selbstständigen Denken und Handeln, sowie die Entwicklung von Soft Skills, wie z.B. Problemlösungs-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten der Auszubildenden, zentraler Bestandteil.

Der Entwicklung der Lernfähigkeit und der Lernbereitschaft, sowie einer konstruktiv-kritischen Einstellung, kommt im Rahmen des Ausbildens besondere Bedeutung zu. Selbständiges Handeln im Beruf, wie in der Gesellschaft, setzt auch Entscheidungsfreudigkeit und Verantwortungsbereitschaft voraus. Die Ausbilder:innen helfen diese Eigenschaften frühzeitig zu entwickeln. Sie geben den Auszubildenden die Möglichkeit, Aufgaben, die deren Fähigkeiten angemessen sind, selbständig zu lösen und sich dadurch zu bewähren.

Aus diesem Grunde ist das Ziel des AdA-Lehrgangs – auf der Grundlage der Ausbilder-Eignungsverordnung – angehende Ausbilder:innen anzuleiten, Lernprozesse zu initiieren, zu begleiten und zu beurteilen, umso praxisgerecht Rollen-, Methoden- und Handlungskompetenzen zu vermitteln.

  • 26.09.2024
  • Wuppertal
  • 515,00 €


Das Beihilferecht ist sehr komplex. Regelmäßige Änderungen bringen ständig Neuerungen. 

Die Kosten im Gesundheitswesen steigen von Jahr zu Jahr.

Beihilfeberechtigte müssen oftmals verschiedene Aufwendungen wie für (zahn)ärztliche Behandlung, Arznei- oder Hilfsmittel ganz oder teilweise selbst tragen. Das Beihilferecht bezieht sich hier in vielen Punkten auf die Regelungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). 

Danach übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung nur wirtschaftliche und nach dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft wirksame Maßnahmen. Dieser Grundsatz gilt in Teilen auch für die Beihilfe – die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen erfährt damit Einschränkungen. Erfahren Sie in unserem Spezialseminar zum Beihilferecht NRW alles Wissenswerte zur Beihilfefähigkeit von zahnärztlichen Behandlungskosten.

Sehr gute bis gute Kenntnisse in der BhVo, Grundkenntnisse in der Systematik der Gebührenordnungen sind erforderlich.

Als optimale Vorbereitung auf dieses Seminar empfehlen wir den vorherigen Besuch unseres viertägigen Grundlagen-Lehrgangs im Beihilferecht.

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