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Betriebsrat-Seminare für Kompetenzen in Arbeitsschutz, Mediation und Betriebsrecht

Die betriebliche Mitbestimmung hat in Deutschland lange Tradition. Der Betriebsrat (BR) vertritt die Belange der Mitarbeiter im Unternehmen, gestaltet die Arbeitsbedingungen mit und bemüht sich um Streitschlichtung. Diese Arbeit findet freilich nicht im rechtsfreien Raum statt. Vielmehr sind die Rechte und Aufgaben von Betriebsräten in ein dichtes, sich permanent veränderndes Geflecht aus rechtlichen Regularien eingebettet. Um ihre Pflichten sachgemäß wahrnehmen zu können, besteht ein Anspruch zur Schulung des Betriebsrats. Die Zuständigkeiten erstrecken sich von Kernaufgaben wie der Sicherstellung der Einhaltung von tariflichen Einigungen und Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen über den arbeitsrechtlichen Datenschutz bis hin zu Mediation und Konfliktmanagement. So vielfältig wie das Aufgabengebiet gestaltet sich auch das Angebot an Betriebsrat-Seminaren. Ob als Schulung des Betriebsrats allgemein konzipiert oder als Weiterbildung des Betriebsrats für anlassbezogenen Bedarf, Seminare für Betriebsräte vermitteln unerlässliche Kompetenzen für die BR-Arbeit.

Was versteht man unter Seminaren für Betriebsräte?

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz sind für den Betriebsrat Fortbildungen verpflichtend. Der Inhalt und der Umfang dieser Schulungen bestimmen sich teils über die konkreten Verhältnisse im Unternehmen, teils basieren sie auf den allgemeinen Anforderungen, die an eine effiziente Betriebsratsarbeit gestellt werden. Als Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten eines Unternehmens kontrolliert der Betriebsrat grundsätzlich die Umsetzung von Betriebsvereinbarungen und die Einhaltung arbeits- und gesundheitsrechtlicher Standards. Die erforderlichen Kenntnisse umfassen zusätzlich die Grundlagen und Anwendungen des deutschen Betriebsverfassungsrechts. Dazu gehören auch interne Regelungen wie etwa die Vorschriften zur ordentlichen Einberufung einer Betriebsversammlung oder die Abläufe der Betriebsratswahl. All diese Kenntnisse können je nach Schwerpunktsetzung Gegenstand von Betriebsrat-Seminaren sein. Eine angemessene Schulung des Betriebsrats ist in ihrem Wert nicht zu unterschätzen: Unbedarftheit in der Kontrolle der innerbetrieblichen Vereinbarungen schwächt die Position der Arbeitnehmer im Betrieb; eine Unkenntnis der einschlägigen Vorschriften des Arbeitsrechts kann im schlimmsten Fall sogar juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Themen umfasst eine Schulung zum Betriebsrat?

Aufgrund des breiten Anforderungsprofils lassen sich Seminare für Betriebsräte thematisch schwer eingrenzen. Drei große Bereiche lassen sich aber unterscheiden:

  • allgemeine Betriebsrat-Seminare vermitteln Angestellten, die in das Gremium gewählt wurden, in regelmäßigen Abständen die grundlegenden Kenntnisse, die für eine effektive und rechtskonforme Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig sind;
  • spezielle Schulungen des Betriebsrats bereiten diesen auf konkrete Herausforderungen betrieblicher Entwicklungen vor, wie etwa die veränderten datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die DSGVO;
  • möglich ist auch eine Weiterbildung des Betriebsrats in Bezug auf fachliche oder persönliche Kompetenzen; zu den ersteren zählen Zusatzkenntnisse in Personalwesen oder EDV, zu letzteren etwa Rhetorikschulungen zur Verbesserung des eigenen Auftritts.

Zu den spezialisierten Schulungen für Betriebsräte gehören auch Veranstaltungen, die eigens auf traditionell unterrepräsentierte Personengruppen zugeschnitten sind. Ein Beispiel wären hier Betriebsrat-Seminare gezielt für weibliche Mitglieder, die die effektive Thematisierung sensibler Themen wie etwa sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vermitteln.

Für wen empfiehlt es sich, ein Betriebsrat-Seminar zu besuchen?

Arbeiter und Angestellte können in Unternehmen ab einer Größe von fünf Mitarbeitern einen Betriebsrat zur Wahrnehmung ihrer Interessen gründen. Betriebsrat-Fortbildungen ermöglichen dessen Mitgliedern nicht nur die Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitnehmervertretung des Unternehmens. Sie vermitteln ihnen auch das Wissen um die zentralen Dimensionen der betrieblichen Mitbestimmung: Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Datenschutz und Personalwesen, Gleichstellung und Schwerbehindertenrecht sind nur einige Aspekte, die hierzu gehören. Nicht die unwichtigste Leistung von Seminaren für Betriebsräte besteht daher in der Vermittlung von Kompetenzen, die den Betriebsratsmitgliedern ein Miteinander im Gegeneinander erlauben: die robuste Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen in Auseinandersetzung mit der Unternehmensführung bei gleichzeitig konstruktiver und produktiver Verhandlungsführung.

Personalverantwortliche und Führungskräfte profitieren von Kenntnissen im Betriebsverfassungsrecht ebenfalls: Sie erlernen den sicheren Umgang mit den einschlägigen juristischen Vorgaben im Umgang mit dem Betriebsrat. So können sie die Anliegen der Unternehmensführung gegenüber den Arbeitnehmervertretern verständlich und kompetent kommunizieren.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Betriebsrat-Seminaren?

Die Schulung des Betriebsrats ist teils gesetzlich vorgegeben, teils dient sie dem Erwerb konkret geforderten Fachwissens. Dabei kann es sich um tarifrechtliche Kenntnisse ebenso handeln wie um Kompetenzen in Datenschutz, Personalrecht oder Arbeitsschutz. Die einschlägigen Weiterbildungen erlauben es den Betriebsratsmitgliedern, sich im Netz der arbeitsrechtlichen Vorgaben sicher zu bewegen. Betriebsrat-Seminare sind aber mehr als nur Seminare für Betriebsräte: Auch Führungskräfte profitieren von den erlernten Kompetenzen. Umfassende Kenntnisse über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Allgemeinen erleichtern die Kommunikation zwischen den Parteien. Für konkrete Diskussionspunkte, etwa über tarif- oder datenschutzrechtliche Bestimmungen, gilt dasselbe. Das Fachwissen, das Mitarbeiter und Führungskräfte in Betriebsrat-Seminaren erwerben, steckt mithin den Rahmen für einen zivilisierten und produktiven Umgang miteinander ab. Auf diese Weise profitiert das Unternehmen im Ganzen von den einschlägigen Schulungen.

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  • 18.12.2025
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Genug Material für jedes Krimi-Drehbuch findet sich in Unternehmen und Organisationen: Betrug, Bilanzfälschungen, Preisabsprachen – und das sind nur die Fälle, die aufgedeckt wurden. Obwohl Compliance in Unternehmen angekommen ist, werden nach wie vor Verstöße begangen. Solides Compliance-Wissen und eine Sensibilisierung für Risiken im Alltag sollte bei allen Mitarbeitenden vorhanden sein. Dieses Seminar bietet dir einen kompakten Überblick der Compliance-Themen im Unternehmen. Du erfährst, was eine Compliance-Organisation leistet und welche Situationen schon in kleinen Handlungen enorme Risiken bergen.

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Fast ein Fünftel aller im öffentlichen Dienst beschäftigten Personen haben einen Zeitvertrag. Dieser wird in den unterschiedlichsten Bereichen angewandt. Dies betrifft die befristeten Übernahmen der ehemaligen Auszubildenden, befristete Beschäftigungen zur Vertretung erkrankter Beschäftigter, Befristungen aus haushaltsrechtlichen Gründen bis hin zu Befristungen, die der Erprobung von Beschäftigten dienen. Beim Abschluss, bei der Verlängerung und der Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen sind allerdings die strengen Anforderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, des Tarifvertrags und weiterer Gesetze zu beachten. Abzuwarten bleibt, ober der Gesetzgeber nun doch noch in der laufenden Legislaturperiode die Befristungen begrenzen wird.

  • 08.06.2026- 09.06.2026
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Bei Mitarbeitenden-Entsendungen ins Ausland oder im umgekehrten Fall sehen sich selbst erfahrene Personalverantwortliche immer wieder mit neuen Herausforderungen konfrontiert. In diesem Seminar vermitteln dir Experten aus der Praxis die wesentlichen Grundlagen sowohl zur Besteuerung als auch zur Sozialversicherung und zum Arbeitsrecht. Ideal für Teilnehmer:innen ohne Vorkenntnisse.

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  • 11.03.2026
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Arbeitgebende und Führungskräfte sehen sich oftmals durch häufige Krankheitstage von Mitarbeitenden vor große Herausforderungen gestellt. Jede Fehlzeit belastet vor allem die Kolleginnen und Kollegen zusätzlich und gefährdet mitunter sogar das Erreichen der Unternehmensziele.

Welche gesetzlichen Grundlagen und rechtlichen Neuerungen müssen im Unternehmensalltag beachtet werden und welche Veränderungen bringt die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (e-AU) mit sich? Wie begegnet man Mitarbeitenden bestmöglich, die lange oder häufig krank sind? Wie reagiert man richtig bei ausbleibenden Krankmeldungen oder bei Verdacht einer vorgetäuschten Krankheit bzw. Missbrauch? Und mit welchen Gestaltungsmöglichkeiten und Maßnahmen lassen sich Fehlzeiten nachhaltig reduzieren?

In diesem Seminar vermittelt der erfahrene Referent, wie man mit häufigen Fehlzeiten von Arbeitnehmenden rechtssicher und verantwortungsvoll umgeht.



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  • 18.12.2025
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Leistungsfähige Verträge und klare Formulierungen vermeiden Streit und sichern dem Arbeitgeber größtmögliche Flexibilität. Versäumnisse bei der Gestaltung machen sich häufig erst bemerkbar, wenn eine Korrektur nicht mehr möglich ist. In vielen Fällen wird dies für den Arbeitgeber dann sehr teuer – das muss nicht sein. Erfahre in diesem Seminar, wie du unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge so gestaltest, dass Streit zwischen den Parteien vermieden wird.

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  • 23.02.2026
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Rund um den Personalbereich werden die Aufgaben immer vielfältiger und komplexer. Um diesen Herausforderungen gewachsen zu sein, bedarf es nicht nur der korrekten Abwicklung personalwirtschaftlicher Prozesse, sondern auch der ständigen Weiterentwicklung aller Mitarbeiter.

In unserem Basis Online-Seminar werden Sie umfassend über alle relevanten Themen des Arbeitsrechts informiert. Unsere Referentin vermittelt Ihnen praxisnahes Basiswissen, das für Ihre tägliche Personalarbeit unerlässlich ist. So werden Sie über die rechtssichere Arbeitsvertragsgestaltung, Teilzeit und Befristung, Mutterschutz und Elternzeit, den richtigen Umgang mit Krankheit und Entgeltfortzahlung informiert.

Aktuell werden Themen wie die neue Entgelttransparenzrichtlinie, die verpflichtende Arbeitszeiterfassung, der Wegfall der Schriftformerfordernis und angesprochen.

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  • 02.03.2026- 03.03.2026
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Du trägst in deiner Rolle als Assistenz bereits in einigen HR-Themen Verantwortung und möchtest diesen Aufgabenbereich weiter ausbauen. Dabei bist du Ansprechpartner:in für Mitarbeitende in deinem Unternehmen oder arbeitest HR-Business-Partnern zu bzw. entlastest deine:n Vorgesetzte:n. In diesem Seminar erhältst du umfassendes Orientierungswissen, das dich befähigt, auch an neue Aufgaben selbständig heranzugehen. Du erhältst einen Überblick über alle personalpraktisch relevanten Themen entlang des Mitarbeiter:innen-Lebenszyklus, von der Personalplanung und -beschaffung, über die Betreuung bis hin zum Austritt.

Webinar

  • 22.01.2026
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Die strukturierte Weiterbeschäftigung älterer Mitarbeitender kann in Sachen Fachkräftemangel oft Abhilfe schaffen. Altersteilzeit oder Langzeitarbeitszeitkonten eröffnen Unternehmen hierbei die Möglichkeit, erfahrene Kolleginnen und Kollegen mit flexiblem Übergang in den Ruhestand zu halten – rechtssicher und wirtschaftlich planbar. Die vom Bundeskabinett kürzlich beschlossene Aktivrente soll ab 1. Januar 2026 Anreize dafür schaffen.

Ob Blockmodell, Teilzeitlösung oder Aufstockungsbetrag: Wer fundiert über Ansprüche, gesetzliche Möglichkeiten, Regelungen und Gestaltungsspielräume informiert ist, kann Beschäftigungsverhältnisse bis über die Regelaltersgrenze hinaus sinnvoll gestalten. Das Online-Live-Seminar bietet Fachverantwortlichen aus Personalabteilungen und Führungsebenen einen konzentrierten Einblick in geltende Vorschriften, Praxisbeispiele sowie Risiken bei Nichtbeachtung – stets mit Blick auf unternehmerische Erfordernisse.

  • 22.06.2026- 23.06.2026
  • Ingolstadt
  • 990,00 €


Das Seminar vermittelt Ihnen kompakt die Systematik und Grundlagen des deutschen Arbeitsrechts. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf dem Individualarbeitsrecht. Die Rahmen des Kollektivarbeitsrecht werden das Tarifvertragsrecht, das Betriebsverfassungsgesetz sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ebenso vorgestellt und erörtert. 

Webinar

  • 23.06.2026
  • online
  • 180,88 €


Das Seminar behandelt die individual- und kollektivrechtlichen Aspekte zum Dienstwagen. Dabei werden die rechtlichen Rahmenbedingungen ebenso erörtert wie die aktuelle Rechtsprechung und Möglichkeiten der Umsetzung in der Praxis.
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