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Betriebsrat-Seminare für Kompetenzen in Arbeitsschutz, Mediation und Betriebsrecht

Die betriebliche Mitbestimmung hat in Deutschland lange Tradition. Der Betriebsrat (BR) vertritt die Belange der Mitarbeiter im Unternehmen, gestaltet die Arbeitsbedingungen mit und bemüht sich um Streitschlichtung. Diese Arbeit findet freilich nicht im rechtsfreien Raum statt. Vielmehr sind die Rechte und Aufgaben von Betriebsräten in ein dichtes, sich permanent veränderndes Geflecht aus rechtlichen Regularien eingebettet. Um ihre Pflichten sachgemäß wahrnehmen zu können, besteht ein Anspruch zur Schulung des Betriebsrats. Die Zuständigkeiten erstrecken sich von Kernaufgaben wie der Sicherstellung der Einhaltung von tariflichen Einigungen und Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen über den arbeitsrechtlichen Datenschutz bis hin zu Mediation und Konfliktmanagement. So vielfältig wie das Aufgabengebiet gestaltet sich auch das Angebot an Betriebsrat-Seminaren. Ob als Schulung des Betriebsrats allgemein konzipiert oder als Weiterbildung des Betriebsrats für anlassbezogenen Bedarf, Seminare für Betriebsräte vermitteln unerlässliche Kompetenzen für die BR-Arbeit.

Was versteht man unter Seminaren für Betriebsräte?

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz sind für den Betriebsrat Fortbildungen verpflichtend. Der Inhalt und der Umfang dieser Schulungen bestimmen sich teils über die konkreten Verhältnisse im Unternehmen, teils basieren sie auf den allgemeinen Anforderungen, die an eine effiziente Betriebsratsarbeit gestellt werden. Als Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten eines Unternehmens kontrolliert der Betriebsrat grundsätzlich die Umsetzung von Betriebsvereinbarungen und die Einhaltung arbeits- und gesundheitsrechtlicher Standards. Die erforderlichen Kenntnisse umfassen zusätzlich die Grundlagen und Anwendungen des deutschen Betriebsverfassungsrechts. Dazu gehören auch interne Regelungen wie etwa die Vorschriften zur ordentlichen Einberufung einer Betriebsversammlung oder die Abläufe der Betriebsratswahl. All diese Kenntnisse können je nach Schwerpunktsetzung Gegenstand von Betriebsrat-Seminaren sein. Eine angemessene Schulung des Betriebsrats ist in ihrem Wert nicht zu unterschätzen: Unbedarftheit in der Kontrolle der innerbetrieblichen Vereinbarungen schwächt die Position der Arbeitnehmer im Betrieb; eine Unkenntnis der einschlägigen Vorschriften des Arbeitsrechts kann im schlimmsten Fall sogar juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Themen umfasst eine Schulung zum Betriebsrat?

Aufgrund des breiten Anforderungsprofils lassen sich Seminare für Betriebsräte thematisch schwer eingrenzen. Drei große Bereiche lassen sich aber unterscheiden:

  • allgemeine Betriebsrat-Seminare vermitteln Angestellten, die in das Gremium gewählt wurden, in regelmäßigen Abständen die grundlegenden Kenntnisse, die für eine effektive und rechtskonforme Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig sind;
  • spezielle Schulungen des Betriebsrats bereiten diesen auf konkrete Herausforderungen betrieblicher Entwicklungen vor, wie etwa die veränderten datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die DSGVO;
  • möglich ist auch eine Weiterbildung des Betriebsrats in Bezug auf fachliche oder persönliche Kompetenzen; zu den ersteren zählen Zusatzkenntnisse in Personalwesen oder EDV, zu letzteren etwa Rhetorikschulungen zur Verbesserung des eigenen Auftritts.

Zu den spezialisierten Schulungen für Betriebsräte gehören auch Veranstaltungen, die eigens auf traditionell unterrepräsentierte Personengruppen zugeschnitten sind. Ein Beispiel wären hier Betriebsrat-Seminare gezielt für weibliche Mitglieder, die die effektive Thematisierung sensibler Themen wie etwa sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vermitteln.

Für wen empfiehlt es sich, ein Betriebsrat-Seminar zu besuchen?

Arbeiter und Angestellte können in Unternehmen ab einer Größe von fünf Mitarbeitern einen Betriebsrat zur Wahrnehmung ihrer Interessen gründen. Betriebsrat-Fortbildungen ermöglichen dessen Mitgliedern nicht nur die Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitnehmervertretung des Unternehmens. Sie vermitteln ihnen auch das Wissen um die zentralen Dimensionen der betrieblichen Mitbestimmung: Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Datenschutz und Personalwesen, Gleichstellung und Schwerbehindertenrecht sind nur einige Aspekte, die hierzu gehören. Nicht die unwichtigste Leistung von Seminaren für Betriebsräte besteht daher in der Vermittlung von Kompetenzen, die den Betriebsratsmitgliedern ein Miteinander im Gegeneinander erlauben: die robuste Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen in Auseinandersetzung mit der Unternehmensführung bei gleichzeitig konstruktiver und produktiver Verhandlungsführung.

Personalverantwortliche und Führungskräfte profitieren von Kenntnissen im Betriebsverfassungsrecht ebenfalls: Sie erlernen den sicheren Umgang mit den einschlägigen juristischen Vorgaben im Umgang mit dem Betriebsrat. So können sie die Anliegen der Unternehmensführung gegenüber den Arbeitnehmervertretern verständlich und kompetent kommunizieren.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Betriebsrat-Seminaren?

Die Schulung des Betriebsrats ist teils gesetzlich vorgegeben, teils dient sie dem Erwerb konkret geforderten Fachwissens. Dabei kann es sich um tarifrechtliche Kenntnisse ebenso handeln wie um Kompetenzen in Datenschutz, Personalrecht oder Arbeitsschutz. Die einschlägigen Weiterbildungen erlauben es den Betriebsratsmitgliedern, sich im Netz der arbeitsrechtlichen Vorgaben sicher zu bewegen. Betriebsrat-Seminare sind aber mehr als nur Seminare für Betriebsräte: Auch Führungskräfte profitieren von den erlernten Kompetenzen. Umfassende Kenntnisse über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Allgemeinen erleichtern die Kommunikation zwischen den Parteien. Für konkrete Diskussionspunkte, etwa über tarif- oder datenschutzrechtliche Bestimmungen, gilt dasselbe. Das Fachwissen, das Mitarbeiter und Führungskräfte in Betriebsrat-Seminaren erwerben, steckt mithin den Rahmen für einen zivilisierten und produktiven Umgang miteinander ab. Auf diese Weise profitiert das Unternehmen im Ganzen von den einschlägigen Schulungen.

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Einstieg in alle wesentlichen Teilbereiche des Personalwesens

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Die betriebliche Arbeitszeitgestaltung unterliegt diversen Regelwerken wie dem Arbeitszeitgesetz, ggf. einem Tarifvertrag bzw. einer kirchenrechtlichen Ordnung sowie Betriebs-/Dienstvereinbarungen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber aber Festlegungen zur Arbeitszeitgestaltung auf Basis seines Direktionsrechts treffen.

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KI Change-Management: Menschen wirklich mitnehmen

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Im Ausbildungsalltag kann es immer wieder zu schwierigen Situationen kommen – zum Beispiel bei unentschuldigtem Fehlen in der Berufsschule, häufigem Zuspätkommen, wiederholten Krankmeldungen, Arbeitsverweigerung oder respektlosem Verhalten. Auch schwerwiegendere Pflichtverstöße können Betriebe dazu veranlassen, über eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung nachzudenken.

Gleichzeitig gilt, dass Auszubildende unter einem besonderen gesetzlichen Schutz stehen. Deshalb sind die Anforderungen an wirksame Abmahnungen und Kündigungen im Ausbildungsverhältnis besonders hoch und oft komplex.

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Die Welt ist im Wandel – auch die Arbeitswelt. Viele Unternehmen stehen aktuell vor großen Herausforderungen, da wir mittlerweile nicht nur mit einer, sondern gleich mit mehreren aufeinanderfolgenden Krisen konfrontiert sind. Wenn deswegen auf strategischer Ebene die Entscheidung für die Unternehmenstransformation fällt, stellt sich die Frage, wie diese erfolgreich gestaltet und eine Krise gut gemeistert werden kann. Welche Anreize und Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Belegschaft gibt es? Welche Chancen birgt die Krise eventuell sogar? Dieses Seminar gibt wertvolle Impulse sowie konkrete Anregungen, wie du dein Unternehmen erfolgreich restrukturierst. Der Fokus liegt hierbei auf der arbeits– und sozialrechtlichen Gestaltung in der Praxis.

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) prägt die Arbeitswelt maßgeblich und stellt Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen. Es schützt vor Diskriminierung unter anderem aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion oder sexueller Identität und wirkt sich auf alle Phasen des Arbeitsverhältnisses aus – von der Stellenausschreibung bis zur Kündigung. Bereits kleine Fehler können rechtliche Konsequenzen und erhebliche Kosten nach sich ziehen. Auch Mobbing und sexuelle Belästigung stellen ernstzunehmende Risiken dar, die das Betriebsklima und den Unternehmenserfolg nachhaltig beeinträchtigen. Dieses praxisorientierte IHK-Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen und zeigt, wie Sie Diskriminierung vorbeugen, Konflikte souverän lösen und eine respektvolle, rechtssichere Arbeitsumgebung schaffen.

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Das Arbeitsrecht zählt zu den anspruchsvollsten Rechtsgebieten im Berufsalltag. Ohne fundierte Kenntnisse können schnell Fehler entstehen, die weitreichende Konsequenzen für Unternehmen und Mitarbeitende nach sich ziehen.

Der dreimonatige Zertifikats-Lehrgang Fachreferent/in Arbeitsrecht bietet eine flexible und praxisnahe Möglichkeit, berufsbegleitend fundiertes arbeitsrechtliches Wissen aufzubauen. Durch modernes E-Learning on Demand profitieren Teilnehmende von einer Weiterbildung, die sich optimal in den Alltag integrieren lässt.

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Bereits über 900 Absolventinnen und Absolventen haben erfolgreich teilgenommen – ein klares Zeichen für die Qualität und den Mehrwert dieser Qualifikation.


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Es tauchen immer wieder die Fragen auf:

Wer im Unternehmen kann eigentlich das BEM durchführen?

Wen können wir dafür wie schulen?

Da es sich bei der Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements um vielfältige Aufgaben im Unternehmen handelt, sollte eine Person dafür zuständig sein. In unserem Online-Seminar werden Sie im so genannten Disability Management geschult. Damit kann der oder die Verantwortliche das betriebliche Eingliederungsmanagement professionell und zielgerichtet umsetzen.

Ziel unseres Online-Seminars ist es, zu wissen, welche Stelle für welche Problematik zuständig ist und welche Aufgaben der Disability Manager wie erfüllen muss.

Web Based Training

  • 18.06.2026
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  • 892,50 €
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Dieser Kurs richtet sich gezielt an Mitglieder der Geschäftsführungsebene (CEOs), Strategischen Entscheidungsträger, Vorstände, Mitglieder der Betriebsräte und vermittelt ein fundiertes Grundlagenwissen im Bereich des präventiven, reaktiven und korrektiven Risikomanagements. Im Zentrum steht dabei eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Auseinandersetzung mit Unwägbarkeiten und Unsicherheiten, die sowohl Chancen als auch Risiken bergen können. Die Teilnehmenden lernen, mithilfe von Kohärenz- und Korrelationstechniken potenzielle Gefährdungen systematisch zu erkennen, einzustufen und durch angemessene Risikobehandlungsstrategien zu steuern. Dabei werden auch der Resilienzbegriff sowie Resilienz im Kontext der Informations- und Versorgungssicherheit eingehend behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der effektiven Risikokommunikation und der kontinuierlichen Risikonachverfolgung, die es ermöglichen, relevante Informationen im Unternehmen zielgerichtet zu verbreiten und Fortschritte oder Anpassungsbedarfe frühzeitig zu identifizieren. Zudem werden seltene Ereignisse (sogenannte „Schwarze Schwäne“) und zukunftsweisende Szenarien unter dem Leitmotiv „The Day After Tomorrow“ diskutiert. Damit befähigt der Kurs die Teilnehmenden, komplexe und unerwartete Entwicklungen sowohl aus wissenschaftlicher Perspektive als auch aus strategisch-unternehmerischer Sicht zu betrachten und proaktiv in ihre Entscheidungsprozesse einzubinden.

  • 22.06.2026- 23.06.2026
  • Dortmund
  • 1.713,60 €
32 weitere Termine

Das Seminar Betriebsausschuss - Teil II baut auf den Grundlagen des ersten Teils auf und bietet Ihnen eine vertiefte Auseinandersetzung mit spezifischen Themen im Zusammenhang mit der Rolle des Betriebsausschusses. Durch die Vermittlung weiterführender Kenntnisse und Fähigkeiten, ist Ihnen eine erfolgreiche Ausübung Ihrer Funktionen innerhalb des Unternehmens ermöglicht.
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