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Betriebsrat-Seminare für Kompetenzen in Arbeitsschutz, Mediation und Betriebsrecht

Die betriebliche Mitbestimmung hat in Deutschland lange Tradition. Der Betriebsrat (BR) vertritt die Belange der Mitarbeiter im Unternehmen, gestaltet die Arbeitsbedingungen mit und bemüht sich um Streitschlichtung. Diese Arbeit findet freilich nicht im rechtsfreien Raum statt. Vielmehr sind die Rechte und Aufgaben von Betriebsräten in ein dichtes, sich permanent veränderndes Geflecht aus rechtlichen Regularien eingebettet. Um ihre Pflichten sachgemäß wahrnehmen zu können, besteht ein Anspruch zur Schulung des Betriebsrats. Die Zuständigkeiten erstrecken sich von Kernaufgaben wie der Sicherstellung der Einhaltung von tariflichen Einigungen und Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen über den arbeitsrechtlichen Datenschutz bis hin zu Mediation und Konfliktmanagement. So vielfältig wie das Aufgabengebiet gestaltet sich auch das Angebot an Betriebsrat-Seminaren. Ob als Schulung des Betriebsrats allgemein konzipiert oder als Weiterbildung des Betriebsrats für anlassbezogenen Bedarf, Seminare für Betriebsräte vermitteln unerlässliche Kompetenzen für die BR-Arbeit.

Was versteht man unter Seminaren für Betriebsräte?

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz sind für den Betriebsrat Fortbildungen verpflichtend. Der Inhalt und der Umfang dieser Schulungen bestimmen sich teils über die konkreten Verhältnisse im Unternehmen, teils basieren sie auf den allgemeinen Anforderungen, die an eine effiziente Betriebsratsarbeit gestellt werden. Als Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten eines Unternehmens kontrolliert der Betriebsrat grundsätzlich die Umsetzung von Betriebsvereinbarungen und die Einhaltung arbeits- und gesundheitsrechtlicher Standards. Die erforderlichen Kenntnisse umfassen zusätzlich die Grundlagen und Anwendungen des deutschen Betriebsverfassungsrechts. Dazu gehören auch interne Regelungen wie etwa die Vorschriften zur ordentlichen Einberufung einer Betriebsversammlung oder die Abläufe der Betriebsratswahl. All diese Kenntnisse können je nach Schwerpunktsetzung Gegenstand von Betriebsrat-Seminaren sein. Eine angemessene Schulung des Betriebsrats ist in ihrem Wert nicht zu unterschätzen: Unbedarftheit in der Kontrolle der innerbetrieblichen Vereinbarungen schwächt die Position der Arbeitnehmer im Betrieb; eine Unkenntnis der einschlägigen Vorschriften des Arbeitsrechts kann im schlimmsten Fall sogar juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Themen umfasst eine Schulung zum Betriebsrat?

Aufgrund des breiten Anforderungsprofils lassen sich Seminare für Betriebsräte thematisch schwer eingrenzen. Drei große Bereiche lassen sich aber unterscheiden:

  • allgemeine Betriebsrat-Seminare vermitteln Angestellten, die in das Gremium gewählt wurden, in regelmäßigen Abständen die grundlegenden Kenntnisse, die für eine effektive und rechtskonforme Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig sind;
  • spezielle Schulungen des Betriebsrats bereiten diesen auf konkrete Herausforderungen betrieblicher Entwicklungen vor, wie etwa die veränderten datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die DSGVO;
  • möglich ist auch eine Weiterbildung des Betriebsrats in Bezug auf fachliche oder persönliche Kompetenzen; zu den ersteren zählen Zusatzkenntnisse in Personalwesen oder EDV, zu letzteren etwa Rhetorikschulungen zur Verbesserung des eigenen Auftritts.

Zu den spezialisierten Schulungen für Betriebsräte gehören auch Veranstaltungen, die eigens auf traditionell unterrepräsentierte Personengruppen zugeschnitten sind. Ein Beispiel wären hier Betriebsrat-Seminare gezielt für weibliche Mitglieder, die die effektive Thematisierung sensibler Themen wie etwa sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vermitteln.

Für wen empfiehlt es sich, ein Betriebsrat-Seminar zu besuchen?

Arbeiter und Angestellte können in Unternehmen ab einer Größe von fünf Mitarbeitern einen Betriebsrat zur Wahrnehmung ihrer Interessen gründen. Betriebsrat-Fortbildungen ermöglichen dessen Mitgliedern nicht nur die Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitnehmervertretung des Unternehmens. Sie vermitteln ihnen auch das Wissen um die zentralen Dimensionen der betrieblichen Mitbestimmung: Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Datenschutz und Personalwesen, Gleichstellung und Schwerbehindertenrecht sind nur einige Aspekte, die hierzu gehören. Nicht die unwichtigste Leistung von Seminaren für Betriebsräte besteht daher in der Vermittlung von Kompetenzen, die den Betriebsratsmitgliedern ein Miteinander im Gegeneinander erlauben: die robuste Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen in Auseinandersetzung mit der Unternehmensführung bei gleichzeitig konstruktiver und produktiver Verhandlungsführung.

Personalverantwortliche und Führungskräfte profitieren von Kenntnissen im Betriebsverfassungsrecht ebenfalls: Sie erlernen den sicheren Umgang mit den einschlägigen juristischen Vorgaben im Umgang mit dem Betriebsrat. So können sie die Anliegen der Unternehmensführung gegenüber den Arbeitnehmervertretern verständlich und kompetent kommunizieren.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Betriebsrat-Seminaren?

Die Schulung des Betriebsrats ist teils gesetzlich vorgegeben, teils dient sie dem Erwerb konkret geforderten Fachwissens. Dabei kann es sich um tarifrechtliche Kenntnisse ebenso handeln wie um Kompetenzen in Datenschutz, Personalrecht oder Arbeitsschutz. Die einschlägigen Weiterbildungen erlauben es den Betriebsratsmitgliedern, sich im Netz der arbeitsrechtlichen Vorgaben sicher zu bewegen. Betriebsrat-Seminare sind aber mehr als nur Seminare für Betriebsräte: Auch Führungskräfte profitieren von den erlernten Kompetenzen. Umfassende Kenntnisse über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Allgemeinen erleichtern die Kommunikation zwischen den Parteien. Für konkrete Diskussionspunkte, etwa über tarif- oder datenschutzrechtliche Bestimmungen, gilt dasselbe. Das Fachwissen, das Mitarbeiter und Führungskräfte in Betriebsrat-Seminaren erwerben, steckt mithin den Rahmen für einen zivilisierten und produktiven Umgang miteinander ab. Auf diese Weise profitiert das Unternehmen im Ganzen von den einschlägigen Schulungen.

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Sie lernen in komprimierter Form, welche Beteiligungsrechte Sie in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten haben und wie Sie diese kompetent wahrnehmen und durchsetzen können. Sie werden außerdem mit der Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrats vertraut gemacht.

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Mobiles Arbeiten hat Konjunktur – auch ohne Pandemie und Homeoffice-Pflicht. Der Trend zum mobilen Arbeiten ist ungebrochen, das Büro scheint ausgedient zu haben. Mobiles Arbeiten gehört heute zum Standardrepertoire moderner Arbeitsbedingungen. Vielfach unbekannt sind aber nach wie vor die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Homeoffice-Tätigkeit. Dieses Seminar vermittelt Ihnen die (Gestaltungs-)Möglichkeiten und Grenzen einer Mobilisierung Ihrer Belegschaft, erläutert Ihnen die rechtlich relevanten Punkte und gibt Ihnen anhand von Checklisten und Praxisbeispielen Tipps und Tricks bei der Umsetzung mit.

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Führungskräfte sehen sich im Alltag mit unterschiedlichsten arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert. Dieses Seminar ist speziell auf die Interessen und Informationsbedarfe von Führungskräften ausgerichtet. Die vielfältigen Themen werden entsprechend in der notwendigen Tiefe dargestellt.

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Der Wirtschaftsausschuss ist ein zentrales Gremium des Betriebsrats nach §106 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung im Unternehmen – mit direkter Relevanz für die Interessen der Mitarbeitenden. Als Führungskraft auf Arbeitgebendenseite sollten Sie wissen, welche Informationspflichten Sie haben, worauf der Ausschuss Anspruch hat und wie Sie professionell und termingerecht auf Anfragen reagieren.In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über Aufgaben, Rechte und Pflichten rund um den Wirtschaftsausschuss. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen, typische Fragestellungen und bewährte Vorgehensweisen kennen – praxisnah und...

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Leistungsfähige Verträge und klare Formulierungen vermeiden Streit und sichern dem Arbeitgeber größtmögliche Flexibilität. Versäumnisse bei der Gestaltung machen sich häufig erst bemerkbar, wenn eine Korrektur nicht mehr möglich ist. In vielen Fällen wird dies für den Arbeitgeber dann sehr teuer – das muss nicht sein. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge so gestalten, dass Streit zwischen den Parteien vermieden wird.

  • 14.11.2025
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Bei Seminaren zum Thema Kündigung liegt der Schwerpunkt meist im materiellen Kündigungsschutzrecht. Dieses Seminar hingegen befasst sich mit all den Fragen, die sich vor, bei und nach Ausspruch einer Kündigung stellen und nicht die Begründetheit der Kündigung nach § 1 KSchG betreffen. So gilt es im Rahmen der Vorbereitung der Kündigung bereits eine Reihe formeller Fragen beispielsweise zur Vertretung/Bevollmächtigung, zum Zugang oder zur Schriftform zu klären. Außerdem ist die Anwendbarkeit des KSchG zu prüfen. Das Seminar vermittelt Ihnen das dafür notwendige Rüstzeug und behandelt außerdem z. B. die Grenzen von „Kündigungen außerhalb des KSchG“ einschließlich der Anforderungen an Betriebsratsanhörungen in diesen Fällen sowie die Gewährung von Urlaub bei Kündigungsausspruch. Gegenstand des Seminars sind darüber hinaus die Zurückweisung von einseitig empfangsbedürftigen Willenserklärungen nach § 174 BGB, die Klagefristen einschließlich nachträglicher Klagezulassung und die Themen Arbeitsunfähigkeit, Weiterbeschäftigungsantrag und insbesondere Annahmeverzugslohn (Stichwort: böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs). Auch der Abschluss von Vergleichen oder – vor Ausspruch einer Kündigung – von Aufhebungsverträgen sind wichtige Themen „rund um die Kündigung“, die in diesem Seminar angesprochen werden.
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