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Brandschutz Seminare zur Vermeidung von Sach- und Personenschäden

Ein Feuer im Büro oder Betrieb ist der Alptraum jedes Unternehmers. Um die Sicherheit zu gewährleisten und im Notfall gut ausgestattet zu sein, treffen fast alle Betriebe daher Brandschutzmaßnahmen. Die Anforderungen an einzelne Unternehmen unterscheiden sich dabei nach Branche und Tätigkeitsumfang – schon im Büro ist der Brandschutz Teil des Arbeitsschutzes. In der Produktion oder Logistik erhalten die einschlägigen Vorkehrungen nochmals eine größere Bedeutung. Dies gilt umso mehr, wenn im Arbeitsablauf etwa mit Chemikalien hantiert wird oder komplexe elektrische Anlagen involviert sind. Ein Brandschutz Lehrgang ist aber nicht nur etwas für Brandschutzbeauftragte. Gerade bei industriellen Anlagen beginnen Brandschutzmaßnahmen schon bei der Planung durch die Vermeidung von Brandrisiken. Das Angebot an Brandschutz Seminaren nimmt diese Herausforderungen in ihrer ganzen Breite auf.


Welche Rolle spielt der Brandschutz in Unternehmen?

Selbst dort, wo Produktionsprozesse selbst keine Feuergefahren bergen, ist der Brandschutz ein bedeutender Teil des Arbeitsschutzes. Bereits im Rahmen von Büroarbeit gehören Notfallpläne, das Auszeichnen von Fluchtwegen und die Durchführung von Notfallübungen zum Sicherheitsprotokoll. Insgesamt werden Brandschutzaspekte aufgeteilt in organisatorischen, anlagentechnischen und baulichen Brandschutz. Außerdem wird zwischen vorbeugenden und abwehrenden Schutzmaßnahmen unterschieden.

Zu den organisatorischen Aspekten gehören die Bestellung von Brandschutzhelfern und -beauftragten sowie die Erstellung von Fluchtplänen und Notfallprozeduren. Beim baulichen Brandschutz geht es um die Verringerung von Brandrisiken etwa durch die Verwendung von Baustoffen mit geringer Brandlast. Auch die Planung von Fluchtwegen, Brandschutztüren und sicheren Lagerstätten für Gefahrstoffe gehört dazu. Die anlagentechnische Dimension umfasst die Technik, die zur Eindämmung und Bekämpfung von Bränden eingesetzt werden, also etwa Feuermelder, Handfeuerlöscher oder automatische Sprinkler- und Löschanlagen.

Diese drei Aspekte machen zusammen die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen aus. Sie sollen die Entstehung von Bränden durch getroffene Vorkehrungen verhindern. Der abwehrende Brandschutz hingegen bezieht sich auf das Eindämmen und Löschen von Bränden und damit primär auf die Aufgaben von (Betriebs-)Feuerwehren. Übrigens: Ein Brandschutzbeauftragter ist in deutschen Betrieben nicht generell gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann die Baubehörde dessen Bestellung von Unternehmen fordern, wenn die Produktionsvorgänge dies nötig machen. Brandschutz Seminare erlauben je nach Ausrichtung die Ausbildung zum Brandschutzhelfer, eine Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten oder die Vermittlung von Expertenwissen zu einzelnen Anwendungsgebieten.


Was lernt man in Brandschutz Seminaren?

Die maßgeblichen Richtlinien zur Brandvermeidung in Deutschland stammen vom Verein für die Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb). Egal ob TÜV, Handelskammer oder privater Anbieter – die regelmäßig aktualisierten vfdb-Richtlinien gehören zu den wichtigsten Vorgaben, die den Rahmen für qualitativ hochwertige Brandschutz Seminare bilden. Ebenfalls dazu gehören die Vorgaben der europäischen Feuerwehrvereinigung CFPA. Zum breit gefächerten Inhalt einzelner Brandschutz Weiterbildungen gehören etwa:

  • Umgang mit und Handhabung von Löschgeräten
  • Konzipierung von Notfallübungen und -prozeduren
  • Rechtsgrundlagen der Arbeitssicherheit in ihren brandschutzrechtlichen Anwendungen
  • Vorbereitung auf die amtliche Brandschau
  • Kenntnis der verschiedenen Brandklassen
  • Brandvermeidung und Löschvorgänge bei Chemikalien, Besonderheiten bei Gas, Dampf oder Staub
  • Lagerung von Gefahrstoffen und Explosionsschutz
  • Brandschutz bei chemischen Produktionsvorgängen, in elektrischen Betriebsräumen oder Kraftwerken

Spezielle Brandschutz Fortbildungen bauen auf Grundlagenwissen auf und vermitteln Neuerungen bei geltenden Regelungen oder sie vertiefen oder erweitern bestehende Kenntnisse. Auf diese Weise deckt das Angebot die Bedürfnisse ganz unterschiedlicher Branchen und Einsatzgebiete ab. Brandschutz Seminare bieten sich daher für Bürobetriebe ebenso an wie für Unternehmen, die Lagerhaltung oder industrielle Produktion betreiben.


Brandschutz Weiterbildung – wer profitiert davon?

Aufgrund der vielfältigen Anwendungsbereiche von Kenntnissen im Brandschutzbereich wenden sich Brandschutz Seminare an eine Vielzahl von Personengruppen aus zahlreichen Branchen. Dazu gehören unter anderem:

  • Fachkräfte in der Arbeitssicherheit
  • Freiberufliche Brandschutzsachverständige
  • Betriebliche Sicherheitsbeauftragte
  • Mitglieder und Leiter von Werksfeuerwehren
  • Architekten und Bauingenieure in der Anlagenplanung
  • Betreiber elektrischer Anlagen
  • Mitarbeiter, die zu Brandschutzhelfern und -beauftragten ausgebildet werden sollen


Brandschutz Seminare können darüber hinaus für Mitarbeiter von Versicherungen relevant sein, die sich über die neuesten Entwicklungen bei Arbeits- und Brandschutzrichtlinien informieren möchten. Bereits ausgebildete Mitarbeiter wiederum können sich über ausgewählte Brandschutz Fortbildungen zusätzliche Expertise aneignen, die genau auf ihr Einsatzgebiet abgestimmt ist.


Der Nutzen von Brandschutz Seminaren für Betriebe und Mitarbeiter

Brandschutz Seminare vermitteln auf unterschiedlichen Niveaus Fachkenntnisse, die je nach Unternehmen amtlich gefordert sein können, die aber in jedem Fall wichtige Fertigkeiten verleihen. So erlaubt ein Brandschutz Lehrgang für ausgewählte Mitarbeiter, die innerbetriebliche Arbeitssicherheit zu erhöhen und effektive Maßnahmen für den Ernstfall zu treffen. Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass auch Feuerversicherungen bei der Festsetzung von Prämien auf Umfang und Qualität der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen achten. Die Bestellung eines zertifizierten Brandschutzbeauftragten kann hier also durchaus Vorteile mit sich bringen.



Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 744 Schulungen (mit 2.256 Terminen) zum Thema Brandschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 17.08.2026- 20.08.2026
  • Sulzbach
  • 1.541,05 €
7 weitere Termine

Webinar

  • 24.06.2026
  • online
  • 559,30 €


Sicher arbeiten mit Gefahrstoffen - Standards für das Lagern und Verwenden von Gefahrstoffen

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) sind gesetzlich verpflichtet, ihre elektrotechnischen Fachkenntnisse regelmäßig zu aktualisieren. Die jährliche Unterweisung gemäß DGUV Vorschrift 1 und DIN VDE 0105-100 gewährleistet, dass EuPs sicherheitsrelevante Vorschriften einhalten und sich über Gefahren und Schutzmaßnahmen im Umgang mit elektrischen Anlagen bewusst bleiben.

In diesem Online-Live-Lehrgang werden zentrale Inhalte wie elektrotechnische Grundlagen, aktuelle Vorschriften, Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefahren und Erste-Hilfe-Maßnahmen praxisnah vermittelt. Die Teilnehmenden profitieren von einer strukturierten Wissensauffrischung. Nutzen Sie diese Unterweisung, um Ihre rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und den Fachkundeerhalt Ihrer EuPs zu sichern.

  • 31.12.2026
  • Hamburg
  • 58,31 €


Pflichtunterweisung nach DGUV-I 208-004

  • 11.08.2026
  • Hamburg
  • 60,69 €


Baugewerbe

  • 01.06.2026- 03.06.2026
  • Braunschweig
  • 1.773,10 €
17 weitere Termine

Schulung zum Koordinator für modernes Gefahrstoffmanagement

Webinar

  • 01.07.2026- 02.07.2026
  • online
  • 920,00 €
1 weiterer Termin

Die Heizkostenverordnung 2021 und das GEG erfordert Änderungen in der Geräteausstattung und der Abrechnung. Alternative Energien erfordern erweiterte Kenntnisse der Messtechnik. Bei der Abrechnung von Einrohrheizungen sind die BGH-Urteile zu beachten. Die aktuellen Vorschriften für den Einbau von Wärmezählern nach dem Stand der Normung müssen berücksichtigt werden. Die Abrechnung von Wärmepumpen ist gesetzlich durch die Heizkostenverordnung geregelt.

Eine verständliche Darstellung der Funktion von Heizkostenverteilern, Wasserzählern und Wärmezählern sowie der Gerätenormen und Hilfen für den richtigen Einsatz der Geräte sowie deren Verwendung zur Abrechnung ergibt die Grundlagen. Die Heizkostenverordnung 2021 wird erläutert und Praxishinweise für die Umsetzung einschließlich von Sonderfällen wie Geräteausfällen oder Funkübertragungsausfällen gegeben. Grundlagen der Messung und Abrechnung von Wärmepumpenanlagen sowie von Einrohrheizungen und Lüftungsanlagen werden vermittelt.  Erfassung von Wärmepumpenheizkörpern (Heizkörpern mit Gebläse) wird dargestellt.      

Unterlagen: 
Kreuzberg/Wien: Handbuch der Heizkostenabrechnung, 10. Auflage 2023, alle Vorträge als pdf
 

Hinweis
Der Kurs ist gemäß der Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg anerkannt.
Der Kurs ist gemäß der Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen mit 16 Unterrichtsein...

  • 26.10.2026- 30.10.2026
  • Wiesbaden
  • 2.433,55 €


Brände in Krankenhäusern, Kliniken, Altenheimen und vergleichbaren Einrichtungen haben häufig gravierende Folgen. Deshalb sind hier Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sowie die Schulung und Unterweisung von Mitarbeitenden rund um den Brandschutz besonders wichtig, aber auch besonders komplex. Umso entscheidender ist es, einen gut ausgebildeten Brandschutzbeauftragten zu haben, um alle notwendigen Maßnahmen umzusetzen, zu überwachen und gegebenenfalls zu optimieren.
Eine passgenaue Ausbildung bietet der zweiwöchige VdS-Lehrgang „Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser“, der sich schon seit 1994 bewährt: Er ist gezielt auf die Herausforderungen in den vorgenannten Einrichtungen ausgerichtet. Alle Referierenden sind bestens mit diesem Umfeld vertraut.
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für einen gemeinsamen Abend, Schulungsunterlagen, Prüfungen, Zertifikate, Pausengetränke und Mittagessen enthalten.
Dauer des Lehrgangs
74 Unterrichtseinheiten (UE) bzw. 55,5 Zeitstunden gemäß IDD, aufgeteilt auf 10 Tage.
Voraussetzungen
Teilnehmende sollten über folgende Fähigkeiten verfügen:

abgeschlossene Berufsausbildung
Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren
angemessenes technisches Verständnis
ausreichende Kommunikationsstärke
hohe Zuverlässigkeit
In der Regel wird mit der Baugenehmigung bzw. bereits im Brandschutznachweis / Brandschutzkonzept oder aber als Auflage des Versicherers die Bestellung von Brandschutzbeauftragten in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen gefordert.
Hintergrund dieser Forderung ist, dass Krankenhäuser, sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen und Wohnheime sowie Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschein als „bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung nach § 51 – Sonderbauten der Musterbauordnung  (MBO) eingestuft werden.
Somit gelten die entsprechenden Sonderbauverordnungen (SBauVO)  der Länder, in denen besondere Anforderungen an den Brandschutz formuliert sind und somit in der Regel auch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gefordert wird.
Darüber hinaus gelten neben dem Bauordnungsrecht die Regelungen des Arbeitsschutzrechtes, der Berufsgenossenschaften oder auch ganz allgemein die sogenannten Verkehrssicherungspflichten
Gemäß DGUV Information 205-003 : 2020-12 Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten sowie der gleichlautenden Regelwerke vfdb 12-09/01 und VdS 3111 kann sich auch aus der Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit, Brandschutzbeauftragte zu bestellen, ergeben.
Da im Regelfall in einem Krankenhaus eine Brandgefahr be­steht, die über die einer normalen Brandgefahr (definiert als ähnlich einer Büronutzung), sind besondere Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele erforderlich. Zur Um­setzung, Überwachung und Anpassung dieser Maßnahmen sollte dann ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden.
E-Learning
Zusätzlich erhalten Lehrgangsteilnehmende Zugang zu einem E-Learning-Bereich, der unter anderem verschiedene Richtlinien, Gesetze, nützliche Zusatzinformationen sowie ein Selbstlernmodul für das wichtige Themenfeld des baulichen Brandschutzes enthält. Die E-Learning-Umgebung wird laufend ausgebaut.
Informationen und Beratung
Für alle Fragen zum Thema Brandschutzbeauftragte sowie zu Inhalten, Ablauf oder Anforderungen des VdS-Lehrgangs stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an für eine persönliche Beratung!
Fortbildung von Brandschutzbeaufragten
Regelmäßige Fortbildung ist für Brandschutzbeauftragte (BSB) unabdingbar. Hier finden Sie eine Übersicht über VdS-Lehrgänge und-Fachtagungen, die besonders für die BSB-Fortbildung geeignet sind.

Webinar

  • 19.10.2026- 06.11.2026
  • online
  • 1.539,00 €


Mit der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen ist das komplexe Thema der Verwendung von Bauprodukten und der Anwendung von Bauarten noch stärker in den Fokus der am Bau Beteiligten gerückt. Auch wenn die in der MVV TB dargelegten Regelungen nicht gänzlich neu sind – tun sich viele Fachplaner, Sachverständige und ausführende Unternehmen schwer, wenn es um die Nachweise der eingebauten Produkte, die bestehenden Dokumentationspflichten und Anwendungsregeln geht. 


Die Online-Seminarreihe vermittelt in kompakten Einheiten umfassend und detailliert Fachwissen im Umgang mit Bauprodukten und Bauarten in der Praxis. Sie erhalten eine solide Basis für den Umgang mit den formalen Anforderungen und wertvolle Hinweise für Ihre tägliche Arbeit. 


Die Module bauen aufeinander auf, können aber auch einzeln gebucht werden.

Webinar

  • 15.09.2026
  • online
  • 178,50 €



„Ich habe die drei kurzen Online-Seminare „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“, „Einsatz von Kohlendioxidfeuerlöschern in Räumen“ und „Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Zahl von Brandschutzhelfern“ besucht, weil es für meine Tätigkeit als BSB sinnvoll war, diese Themen zu vertiefen. Ich war sehr zufrieden mit meiner Wahl. Mir gefiel der starke Praxisbezug und dass die Inhalte sehr verständlich aufbereitet waren. Gut fand ich auch, dass es neben dem Referenten auch einen Moderator gab. So konnten noch während des laufenden Seminars die Fragen der Teilnehmer geklärt und beantwortet werden. Insgesamt ein sehr stimmiges Konzept.“
Ralf Helwig | TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH


Damit ein Brand frühzeitig gelöscht werden kann, müssen geeignete tragbare Feuerlöscher im Unternehmen bereitgehalten werden (§ 4 Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Dabei ist es wichtig, dass im Brandfall der „richtige“ Feuerlöscher am „richtigen“ Ort zu finden ist. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, basierend auf den spezifischen Brandgefährdungen (Brandklassen) zu bestimmen, welches Löschmittel - Wasser, Schaum, Kohlendioxid oder Pulver - im Brandfall am besten geeignet ist. Die Auswahl des geeigneten Löschmittels richtet sich danach, welche Materialien und Gefahrenquellen in der Arbeitsstätte vorhanden sind. Die Anzahl der benötigten Feuerlöscher hängt von den drei Faktoren ab: der Brandgefährdung, der Grundfläche der Arbeitsstätte sowie dem Löschvermögen der eingesetzten Handfeuerlöscher. Nur wenn alle Aspekte berücksichtigt sind, ist ein wirksamer Brandschutz gewährleistet.
In unserem Online-Seminar zeigen wir Ihnen praxisnah, wie Sie Ihre Arbeitsstätte schnell gemäß den Vorgaben der ASR A2.2 mit den erforderlichen Feuerlöschern ausrüsten.
Das Online-Seminar findet am Veranstaltungstag live von 10:00 bis 11:30 Uhr statt und bietet Ihnen die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Fallbeispiele zu bearbeiten.
2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bzw. 1,5 Zeitstunden gemäß IDDGeeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS, sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeitende nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“.
Eine Teilnahmebestätigung und digitale Schulungsunterlagen werden nach Veranstaltungsende per E-Mail zugesandt.
Teilnahmevoraussetzungen
Bitte beachten Sie die technischen Anforderungen für eine erfolgreiche Online-Seminare-Teilnahme.

Webinar

  • 01.10.2026
  • online
  • 880,60 €
2 weitere Termine

Als Verwalter:in verantwortest du die technische Betreuung der dir anvertrauten Anlagenwerte. Dabei bist du als Verwalter:in meist keine:r „Techniker:in“ und musst dennoch Dienstleister:innen, wie Architekt:innen, Sachverständigen & Co., sachkundig gegenübertreten. Was du tun solltest, damit du bzw. deine Organisation eine effiziente technische Objektverwaltung gewährleistest und welches gebäudetechnische Wissen – betrachtet unter einem sinnvollen Kosten-/Nutzenverhältnis – relevant ist, erfährst du von einem versierten Praktiker.
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