Brandschutz Seminare zur Vermeidung von Sach- und Personenschäden
Ein Feuer im Büro oder Betrieb ist der Alptraum jedes Unternehmers. Um die Sicherheit zu gewährleisten und im Notfall gut ausgestattet zu sein, treffen fast alle Betriebe daher Brandschutzmaßnahmen. Die Anforderungen an einzelne Unternehmen unterscheiden sich dabei nach Branche und Tätigkeitsumfang – schon im Büro ist der Brandschutz Teil des Arbeitsschutzes. In der Produktion oder Logistik erhalten die einschlägigen Vorkehrungen nochmals eine größere Bedeutung. Dies gilt umso mehr, wenn im Arbeitsablauf etwa mit Chemikalien hantiert wird oder komplexe elektrische Anlagen involviert sind. Ein Brandschutz Lehrgang ist aber nicht nur etwas für Brandschutzbeauftragte. Gerade bei industriellen Anlagen beginnen Brandschutzmaßnahmen schon bei der Planung durch die Vermeidung von Brandrisiken. Das Angebot an Brandschutz Seminaren nimmt diese Herausforderungen in ihrer ganzen Breite auf.
Welche Rolle spielt der Brandschutz in Unternehmen?
Selbst dort, wo Produktionsprozesse selbst keine Feuergefahren bergen, ist der Brandschutz ein bedeutender Teil des Arbeitsschutzes. Bereits im Rahmen von Büroarbeit gehören Notfallpläne, das Auszeichnen von Fluchtwegen und die Durchführung von Notfallübungen zum Sicherheitsprotokoll. Insgesamt werden Brandschutzaspekte aufgeteilt in organisatorischen, anlagentechnischen und baulichen Brandschutz. Außerdem wird zwischen vorbeugenden und abwehrenden Schutzmaßnahmen unterschieden.
Zu den organisatorischen Aspekten gehören die Bestellung von Brandschutzhelfern und -beauftragten sowie die Erstellung von Fluchtplänen und Notfallprozeduren. Beim baulichen Brandschutz geht es um die Verringerung von Brandrisiken etwa durch die Verwendung von Baustoffen mit geringer Brandlast. Auch die Planung von Fluchtwegen, Brandschutztüren und sicheren Lagerstätten für Gefahrstoffe gehört dazu. Die anlagentechnische Dimension umfasst die Technik, die zur Eindämmung und Bekämpfung von Bränden eingesetzt werden, also etwa Feuermelder, Handfeuerlöscher oder automatische Sprinkler- und Löschanlagen.
Diese drei Aspekte machen zusammen die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen aus. Sie sollen die Entstehung von Bränden durch getroffene Vorkehrungen verhindern. Der abwehrende Brandschutz hingegen bezieht sich auf das Eindämmen und Löschen von Bränden und damit primär auf die Aufgaben von (Betriebs-)Feuerwehren. Übrigens: Ein Brandschutzbeauftragter ist in deutschen Betrieben nicht generell gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann die Baubehörde dessen Bestellung von Unternehmen fordern, wenn die Produktionsvorgänge dies nötig machen. Brandschutz Seminare erlauben je nach Ausrichtung die Ausbildung zum Brandschutzhelfer, eine Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten oder die Vermittlung von Expertenwissen zu einzelnen Anwendungsgebieten.
Was lernt man in Brandschutz Seminaren?
Die maßgeblichen Richtlinien zur Brandvermeidung in Deutschland stammen vom Verein für die Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb). Egal ob TÜV, Handelskammer oder privater Anbieter – die regelmäßig aktualisierten vfdb-Richtlinien gehören zu den wichtigsten Vorgaben, die den Rahmen für qualitativ hochwertige Brandschutz Seminare bilden. Ebenfalls dazu gehören die Vorgaben der europäischen Feuerwehrvereinigung CFPA. Zum breit gefächerten Inhalt einzelner Brandschutz Weiterbildungen gehören etwa:
- Umgang mit und Handhabung von Löschgeräten
- Konzipierung von Notfallübungen und -prozeduren
- Rechtsgrundlagen der Arbeitssicherheit in ihren brandschutzrechtlichen Anwendungen
- Vorbereitung auf die amtliche Brandschau
- Kenntnis der verschiedenen Brandklassen
- Brandvermeidung und Löschvorgänge bei Chemikalien, Besonderheiten bei Gas, Dampf oder Staub
- Lagerung von Gefahrstoffen und Explosionsschutz
- Brandschutz bei chemischen Produktionsvorgängen, in elektrischen Betriebsräumen oder Kraftwerken
Spezielle Brandschutz Fortbildungen bauen auf Grundlagenwissen auf und vermitteln Neuerungen bei geltenden Regelungen oder sie vertiefen oder erweitern bestehende Kenntnisse. Auf diese Weise deckt das Angebot die Bedürfnisse ganz unterschiedlicher Branchen und Einsatzgebiete ab. Brandschutz Seminare bieten sich daher für Bürobetriebe ebenso an wie für Unternehmen, die Lagerhaltung oder industrielle Produktion betreiben.
Brandschutz Weiterbildung – wer profitiert davon?
Aufgrund der vielfältigen Anwendungsbereiche von Kenntnissen im Brandschutzbereich wenden sich Brandschutz Seminare an eine Vielzahl von Personengruppen aus zahlreichen Branchen. Dazu gehören unter anderem:
- Fachkräfte in der Arbeitssicherheit
- Freiberufliche Brandschutzsachverständige
- Betriebliche Sicherheitsbeauftragte
- Mitglieder und Leiter von Werksfeuerwehren
- Architekten und Bauingenieure in der Anlagenplanung
- Betreiber elektrischer Anlagen
- Mitarbeiter, die zu Brandschutzhelfern und -beauftragten ausgebildet werden sollen
Brandschutz Seminare können darüber hinaus für Mitarbeiter von Versicherungen relevant sein, die sich über die neuesten Entwicklungen bei Arbeits- und Brandschutzrichtlinien informieren möchten. Bereits ausgebildete Mitarbeiter wiederum können sich über ausgewählte Brandschutz Fortbildungen zusätzliche Expertise aneignen, die genau auf ihr Einsatzgebiet abgestimmt ist.
Der Nutzen von Brandschutz Seminaren für Betriebe und Mitarbeiter
Brandschutz Seminare vermitteln auf unterschiedlichen Niveaus Fachkenntnisse, die je nach Unternehmen amtlich gefordert sein können, die aber in jedem Fall wichtige Fertigkeiten verleihen. So erlaubt ein Brandschutz Lehrgang für ausgewählte Mitarbeiter, die innerbetriebliche Arbeitssicherheit zu erhöhen und effektive Maßnahmen für den Ernstfall zu treffen. Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass auch Feuerversicherungen bei der Festsetzung von Prämien auf Umfang und Qualität der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen achten. Die Bestellung eines zertifizierten Brandschutzbeauftragten kann hier also durchaus Vorteile mit sich bringen.
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 744 Schulungen (mit 2.256 Terminen) zum Thema Brandschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Brandschutzbeauftragter (TÜV) - Modul 2
- 21.09.2026- 24.09.2026
- Sulzbach
- 1.541,05 €
Gebäudebrand - Brandursachenermittlung
- 21.09.2026
- Ostfildern
- 620,00 €
Obwohl die Ermittlung von Brandursachen in die Zuständigkeit der Polizei fällt, kommen deren Brandermittler nicht immer ohne Sachverständige aus. Auch nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden noch Sachverständige von Rechtsanwälten oder Versicherungen beauftragt, die eigenständig den Brandort untersuchen.
Es werden theoretische Grundlagen des Brennens und der Brandursachenermittlung vermittelt, aufbauend auf konkreten Brandfällen. Auch Fehler bei der Brandursachenermittlung und bei der Erstellung von Gutachten werden angesprochen. Den Seminarteilnehmenden wird die Arbeit von der Brandursachenermittlung über die möglichen Brandursachen bis hin zur Aussage und Beschreibung eines möglichen Brandverlaufs vermittelt.
Natürlich wird auch auf die Gefahren an Brandstellen eingegangen.
Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau anerkannt.
Das Seminar ist gemäß der Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen mit 8 Unterrichtseinheiten anerkannt.
- Polizeibeamte; Angehörige der Kriminaltechnik
- Sachverständige, die in die Brandermittlung einsteigen wollen
- Mitarbeiter von Versicherungen
- Brandschutzbeauftragte
- Sicherheitsbeauftragte
- Fachleute von Feuerwehren
Webinar
Live-Online: Crashkurs Arbeitssicherheit: Rechtliche Grundlagen - wesentliche Arbeitgeberpflichten
- 22.07.2026
- online
- 523,60 €
Hinweis: Dieses Webinar stellt keine Grundausbildung zum:zur Sicherheitsbeauftragten dar und ist nicht BG und VDS zertifiziert.
- 22.06.2026- 23.06.2026
- Bremen
- 1.594,60 €
Brandschutzhelfer nach ASR A2.2
- 30.11.2026
- Köln
- 321,30 €
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend.
Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern ist erforderlich bei erhöhter Brandgefährdung beispielweise beim Umgang mit Gefahrstoffen, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte (siehe ASR A2.2 Tabelle 4 Betriebe und Betriebsbereiche mit erhöhter Brandgefährdung).
Des Weiteren sind bei der Anzahl der Brandschutzhelfer auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen und regelmäßig zu schulen.Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Löschübung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen (siehe ASR A2.2 7.3 Brandschutzhelfer).
Zum Unterweisungsinhalt bei normaler Brandgefährdung (gemäß DGUV Information 205 -023 Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung) gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen sowie das Verhalten im Brandfall und eine praktische Löschübung.
5 Unterrichtseinheiten bzw. 3,8 Zeitstunden nach IDD Im Rahmen des Lehrgangs findet eine Löschübung statt. Die Teilnahme ist nur mit festem, wasserabweisendem Schuhwerk möglich.
E-Learning
Rechtsfallen im Unternehmen (Live-Online)
- 22.06.2026- 23.06.2026
- online
- 1.435,14 €
Webinar
Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Zahl von Brandschutzhelfern
- 16.09.2026
- online
- 178,50 €
„Ich habe die drei kurzen Online-Seminare „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“, „Einsatz von Kohlendioxidfeuerlöschern in Räumen“ und „Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Zahl von Brandschutzhelfern“ besucht, weil es für meine Tätigkeit als BSB sinnvoll war, diese Themen zu vertiefen. Ich war sehr zufrieden mit meiner Wahl. Mit gefiel der starke Praxisbezug und dass die Inhalte sehr verständlich aufbereitet waren. Gut fand ich auch, dass es neben dem Referenten auch einen Moderator gab. So konnten noch während des laufenden Seminars die Fragen der Teilnehmer geklärt und beantwortet werden. Insgesamt ein sehr stimmiges Konzept.“
Ralf Helwig | TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Wie viele Brandschutzhelfer haben Sie in Ihrem Betrieb? Die Anzahl von Brandschutzhelfern, die im einzelnen Unternehmen benötigt werden, wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten meist ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern ist zum Beispiel bei erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit von vielen Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich. Auch ein Schichtbetrieb und die Abwesenheiten einzelner Beschäftigter, zum Beispiel aufgrund von Fortbildung, Urlaub und Krankheit muss berücksichtigen werden.
In unserem Online-Seminar lernen Sie praxisnah, wie Sie die notwendige Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer für Ihre Arbeitsstätte anhand einer Gefährdungsbeurteilung bestimmen.
Das Online-Seminar findet am Verabstaltungstag von 10:00 bis 11:30 Uhr live statt und bietet Ihnen die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Fallbeispiele zu bearbeiten.
2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bzw. 1,5 Zeitstunden gemäß IDDGeeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS, sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeitende nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“.Eine Teilnahmebestätigung und digitale Schulungsunterlagen werden nach Veranstaltungsende per E-Mail zugesandt.Teilnahmevoraussetzungen Bitte beachten Sie die technischen Anforderungen für eine erfolgreiche Online-Seminare-Teilnahme.
- 15.10.2026- 16.10.2026
- Köln
- 1.600,55 €
Im Gefahrfall sollen Flucht- und Rettungspläne das sichere Verlassen der Arbeitsstätte gewährleisten. Sie dienen auch als Basis für die gemäß ASR A2.3 regelmäßig durchzuführenden Räumungsübungen. Aus diesen Gründen enthalten die Pläne in klarer und verständlicher Form wichtige Informationen zum Standort, farbige Visualisierungen der Flucht- und Rettungswege sowie der Notausgänge, Hinweise zum Verhalten im Ernstfall und eine Übersicht über Feuerlöscher und andere vor Ort befindliche Einrichtungen zur Selbsthilfe.
Hieraus ergibt sich: Flucht- und Rettungspläne müssen immer aktuell sein. Die zur Anpassung und Änderung erforderlichen Kenntnisse sind ebenso Inhalt dieses Workshops wie die normgerechte Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen aufgrund von bau- und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
Der Lehrgang erläutert den Umgang mit den relevanten Vorschriften,Geeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeiter nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). zeigt praktische Möglichkeiten für eine normkonforme Umsetzung auf und ermutigt zu kreativen Lösungen bei komplexen und nicht geregelten Problemstellungen.
Geeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeiter nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD).16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD
Webinar
SAP - Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht)
- 22.05.2026- 24.05.2026
- online
- 642,60 €
Seminar für Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Veranstaltung.
Webinar
Brandschutzlösungen für Photovoltaik-Fassaden
- 03.06.2026
- online
- 250,00 €
Nicht nur auf Dächern, sondern auch an Fassaden werden Photovoltaikanlagen verbaut. Während in der Schweiz erste Regelungen für die Planung und den Brandschutznachweis veröffentlich wurden, fehlen derartige konkrete Forderungen noch in Deutschland.
Das Seminar erläutert die prinzipiellen konstruktiven Unterschiede von PV-Modulen auf Fassaden bzw. gebäudeintegriert. Im Weiteren werden Hinweise für die brandschutzkonforme Planung und Ausführung gegeben, die sich an den bauordnungsrechtlichen Anforderungen bzw. dem gegenwärtigen Stand der Technik im Umgang mit derartigen Fassaden orientieren.
- 08.06.2026- 12.06.2026
- Köln
- 3.165,40 €
So müssen Mitarbeitende einer Errichterfirma für die Planung und Errichtung von Gaslöschanlagen über Detailkenntnisse dieser speziellen Löschanalagentechnik verfügen. Mitarbeitende von Unternehmen und Ingenieurbüros der Gebäudetechnik haben zum Beispiel die Aufgabe, Ausschreibungen zur Anlagentechnik zu erstellen und Angebote zu prüfen und zu vergleichen. Auch werden im Risk Management von Versicherungsunternehmen für die Risikobewertung Fachkenntnisse, z. B. von CO2-Löschanlagen, benötigt, um Prüfberichte und Protokolle beurteilen zu können. Sie alle erhalten in diesem Lehrgang detailliertes und umfassendes Know-how von ausgewiesenen VdS-Expertinnen und -Experten aus erster Hand.
Bei einer angestrebten Qualifikation zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ ist der Lehrgang empfehlenswert. Die Teilnehmenden erhalten umfassendes Wissen. Herstellerunabhängig und neutral.
Die Prüfung zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ erfolgt unabhängig von diesem Lehrgang. Information zur Prüfung, den Terminen und der Anmeldung finden Sie auf unserer Website: vds.de/errichter-anerkennung-fla
33,6 Unterrichtseinheiten bzw. 25,2 Zeitstunden gemäß IDD
