Dokumentationspflichten im Gefahrstoffwesen (Modul 3b)
Seminar - DENIOS Academy
Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber im Gefahrstoffwesen zu umfassenden Hausaufgaben, die auch zu dokumentieren sind. Dokumentation erfüllt auch Nachweispflichten des Arbeitgebers („was nicht dokumentiert worden ist, ist auch nicht gemacht worden“). Dabei sollte Dokumentation grundsätzlich kurz und knapp erstellt werden, standardisiert sein, Rechtssicherheit gewährleisten und lesbar bleiben.
Maßgaben an die Dokumentation In der GefStoffV geforderte Dokumente erläutert - SDB und seine Inhalte - Erhebung der Gefahrstoffe - Gefahrstoffverzeichnis - Gefährdungsbeurteilung - Explosionsschutzdokument - Betriebsanweisung - Unterweisung inklusive arbeitsmedizinisch-toxikologischer Beratung - CMR-Exponiertenliste Sinnvolle Dokumentation im Gefahrstoffwesen - Verfahrensanweisungen - Kontrollwerkzeuge sonstige Forderungen und Empfehlungen zur Dokumentation nach GefStoffV / TRGS Wer erstellt die Dokumentation sinnvollerweise? Praxisbeispiele Diskussion und Erfahrungsbeispiele
Dauer/zeitlicher Ablauf:
09:00-16:00 Uhr
Seminarkennung:
380
Referenten
Jens-Christian Voss
Herr Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss
Werdegang: Jens-Christian Voss ist Diplom-Ingenieur der Elektrotechnik und Inhaber des Ingenieurbüros Voss, Friedberg (Bayern). Das Ingenieurbüro Voss ist eine international ausgerichtete Unternehmensberatung und wurde im Juli 1996 gegründet. Er hat sich auf die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Brand- und Explosionsschutz, Strahlen- und Umweltschutz spezialisiert, ist weltweit als Gutachter, Berater und Referent tätig.
Anbieterinformationen
DENIOS Academy
Frau Tanja Tacke Dehmer Str. 54-66
32549 Bad Oeynhausen
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