Seminar - BVMed-Akademie
Der Gesetzgeber hat 2019 die Konsequenzen aus den vergangenen Entwicklungen im Hilfsmittelbereich gezogen – und die Ausschreibungsoption aufgehoben. Seither stehen Kostenträgern und Hilfsmittelleistungserbringern für den Vertragsschluss die Instrumente des Verhandlungs- oder Beitrittsvertrags zur Verfügung. Im Konfliktfall kann ein Schiedsverfahren durchgeführt werden.
Es gilt, die Instrumente und deren Folgen strategisch abzuwägen. Schließlich stehen Leistungserbringer, sobald die Bekanntmachung einer Vertragsabsicht erfolgt ist, vor der Herausforderung, die richtige Vorgehensweise für einen bestmöglichen Vertragsabschluss zu finden, um so ihre Versorgungsberechtigung zu erhalten bzw. zu sichern.
Veränderungen im Bereich Hilfsmittelverträge werden seit Monaten diskutiert und gefordert – Reformen werden jedoch frühestens 2026 erwartet. Die Referent:innen beschäftigen sich vor diesem Hintergrund mit den aktuellen Fragestellungen zum Thema „Hilfsmittelverträge richtig schließen“ und beleuchten die bestehenden Handlungsoptionen für Leistungserbringer in diesem Bereich.
| Termin | Ort | Preis* |
|---|---|---|
| 17.06.2026 | Berlin | 678,30 € |
Hilfsmittelverträge schließen | Verhandlungs- und Beitrittsverträge
Beitrittsvertrag als alleinige Option
Zulässige und unzulässige Vertragsinhalte
Aus der Praxis: Umsetzung von Verhandlungen und Versorgungsverträgen
Überlegungen und Tipps zur Verhandlungsstrategie