Seminare
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Krankenhaus Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Krankenhaus Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 224 Schulungen (mit 373 Terminen) zum Thema Krankenhaus mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • Termin auf Anfrage
  • Köln
  • 3.200,00 €


Die Hydrotherapie ist die methodische Anwendung von Wasser zur therapeutischen Behandlung akuter oder chronischer Beschwerden, zur Stabilisierung von Körperfunktionen, zur Vorbeugung, zur Rehabilitation oder zur Regeneration. Die Hydrotherapie findet heute Anwendung in Form von Waschungen, Auflagen, Wickel, Packungen, Güssen, Bädern, Sauna, Dampfbädern oder auch über zu trinkendes Wasser. Der Wissenschaftler Masaru Emoto beschäftigte sich lange Jahre mit der Zusammensetzung von Wasser. Er vertrat die Auffassung, dass Wasser die Einflüsse von Gedanken und Gefühlen aufnehmen und speichern könne. So stellte er einen Zusammenhang zwischen dem Aussehen der Wasserkristalle und der Qualität bzw. dem Zustand des Wassers her. Seinen Hypothesen zufolge formt ein mit positiven Gedanken behandeltes Wasser stets vollkommene Wasserstrukturen, während Wasser mit negativen Botschaften unvollkommene Kristallformen annimmt. Mit ausgesuchten Wasserfiltern kann man die Wasserbeschaffenheit deutlich verbessern. Diese Verbesserung besteht im Allgemeinen darin, Partikel wie Trübstoffe und Mikroorganismen oder unerwünschte im Wasser gelöste Substanzen zu entfernen oder ihre Konzentration zu senken. Auch Heilwasser ist ein natürliches, mineralienhaltiges Wasser, dem eine heilende, lindernde oder vorbeugende Wirkung zugesprochen wird. Es gehört zu den ältesten Naturheilmitteln. Ein Heilwasser kann innerlich für Trinkkuren und äußerlich für medizinische Bäder...
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Webinar

  • 16.05.2024
  • online
  • 320,11 €


Das NUB-Verfahren mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen im Krankenhaus-Bewertungsverfahren
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist verpflichtet, über den Anspruch GKV-Versicherter auf medizinische oder medizinisch-technische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu entscheiden. Welche neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten erforderlich sind, überprüft der G-BA im Rahmen eines strukturierten Bewertungsverfahrens (§ 137c SGB V). Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen müssen auch stationär erbringbare NUB, die maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinproduktes hoher Risikoklasse beruhen, vom G-BA bewertet werden (§ 137h SGB V). Da in manchen Fällen die Studienlage jedoch nicht ausreicht, um den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit abschließend zu bewerten, können mit der Erprobung einer NUB weitere Erkenntnisse gewonnen werden (§ 137e SGB V).Inzwischen haben mehrere Anbieter Anträge beim G-BA eingereicht und müssen entscheiden, ob sie die Erprobungsstudie selbst durchführen oder diese dem G-BA überlassen. Doch, wie sehen Erprobungsrichtlinien aus und was kann man aus den praktischen Erfahrungen für zukünftige Anträge ableiten? Und welche Chancen und Risiken bieten sich den Herstellern?

Web Based Training

  • 04.07.2024
  • online
  • 508,13 €


Krankenhausreform | Strategische Personalplanung | Personalbedarfsermittlung | Kalkulationsbeispiel | Personalcontrolling | Alternative Personalbedarfsdeckung

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Eine erfolgreiche Personalplanung und -Steuerung ist durch den seit Jahren bestehenden hohen Kostendruck ein unverzichtbares Element des Krankenhausmanagements. Die Personalkosten machen etwa zwei Drittel der Gesamtkosten eines Krankenhauses aus. Fehlende Transparenz kann hier zu strategischen Fehlentscheidungen führen und zu einem realen Existenzrisiko für Krankenhäuser werden. Die Umsetzung von Entscheidungen rein auf Basis von Personalkostenkalkulationen ist wiederum oft mit Konflikten wie Fluktuation, Demotivation oder auch Patientenbeschwerden verbunden. Für eine erfolgreiche Personalplanung- sowie Steuerung sind somit neben der Einhaltung von rechtlichen Vorgaben und der wirtschaftlichen Sichtweise auch qualitative Überlegungen essenziell. Die Teilnehmenden des Seminars lernen anhand praktischer Beispiele, wie sie ihren Personalbedarf ermitteln und den Personaleinsatz steuern können, so dass Leistungserbringung, Qualität und Personalkosten in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Zur Veranschaulichung der Personalbedarfsermittlung wird ein Kalkulationsbeispiel durchgeführt. Am Ende des Seminars wird es einen Einblick in alternative Modelle der Personalbedarfsdeckung geben. Während und nach dem Seminar wird es ausreichend Raum für Fragen und Diskussionen geben. 

  • 11.07.2024
  • Ostfildern
  • 210,00 €


Nach § 83 Strahlenschutzgesetz darf die Indikation zur Durchführung einer Untersuchung mittels ionisierender Strahlung nur von Ärztinnen und Ärzten gestellt werden, die dafür eine Fachkunde gemäß § 74 StrlSchG besitzen. Die Fachkunde wird durch den Besuch mehrerer Strahlenschutzkurse sowie die Bescheinigung der Sachkunde nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin erworben.MTRA erwerben die Fachkunde zur Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen mit dem staatlichen Examen.Beide Personengruppen müsse ihre Fachkunde im Strahlenschutz regelmäßig alle 5 Jahre aktualisieren. Der Fortbestand der Fachkunde ist der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Verlangen nachzuweisen.Dieser Kurs dient zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Ärztinnen und Ärzte sowie MTRA gemäß § 48 Strahlenschutzverordnung nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin.Neben den in der Richtlinie vorgegebenen Themen (s.u.) liegt der Schwerpunkt auf dem Bezug zur täglichen Arbeit. Im Dialog mit den Teilnehmer/-innen werden besondere Situationen in Klinik und Praxis erarbeitet und deren regelkonforme Bewältigung vermittelt.ANERKENNUNGDieser Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen als Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Sinne des § 51 i.V. m. § 48 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) anerkannt. Die Anerk...

  • 18.11.2024- 19.11.2024
  • München
  • 1.523,20 €


Immer wieder gibt es Berichte über Brandfälle in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Sie machen deutlich, dass der Brandschutz in Institutionen, die pflegebedürftige Menschen beherbergen, ganz besonders ernst genommen werden muss. Die größte Herausforderung: Viele dieser Menschen sind in ihrer Mobilität und Wahrnehmung eingeschränkt und damit im Brandfall sehr gefährdet. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen müssen daher schon in der Bauphase eingeplant und im laufenden Betrieb konsequent umgesetzt werden. Auch die Vorkehrungen für den Ernstfall müssen ausreichend Aufmerksamkeit erhalten, ohne dass der Klinik­alltag und die primären Aufgaben der Behandlung und Versorgung darunter leiden.
Dieser zweitägige Lehrgang umfasst 16 Unterrichtseinheiten und gilt für Brandschutzbeauftragte als Fortbildung gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01* sowie der gleichlautenden Regelwerke DGUV Information 205-003 und VdS 3111. Zusätzlich können Absolvierende des VdS-Lehrgangs „Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser“ aus den vergangenen Jahren damit ihren BSB-Lehrgang aufstocken. Sie erhalten nach Abschluss dieses Fortbildungslehrgangs nachträglich das Diplom der europäischen Brandschutzorganisation CFPA Europe**.
16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD * Richtlinie „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“ der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)** Confederation of Fire Protection Associations Europe

  • 19.12.2024- 20.12.2024
  • Köln
  • 1.523,20 €


Immer wieder gibt es Berichte über Brandfälle in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Sie machen deutlich, dass der Brandschutz in Institutionen, die pflegebedürftige Menschen beherbergen, ganz besonders ernst genommen werden muss. Die größte Herausforderung: Viele dieser Menschen sind in ihrer Mobilität und Wahrnehmung eingeschränkt und damit im Brandfall sehr gefährdet. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen müssen daher schon in der Bauphase eingeplant und im laufenden Betrieb konsequent umgesetzt werden. Auch die Vorkehrungen für den Ernstfall müssen ausreichend Aufmerksamkeit erhalten, ohne dass der Klinik­alltag und die primären Aufgaben der Behandlung und Versorgung darunter leiden.
Dieser zweitägige Lehrgang umfasst 16 Unterrichtseinheiten und gilt für Brandschutzbeauftragte als Fortbildung gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01* sowie der gleichlautenden Regelwerke DGUV Information 205-003 und VdS 3111. Zusätzlich können Absolvierende des VdS-Lehrgangs „Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser“ aus den vergangenen Jahren damit ihren BSB-Lehrgang aufstocken. Sie erhalten nach Abschluss dieses Fortbildungslehrgangs nachträglich das Diplom der europäischen Brandschutzorganisation CFPA Europe**.
16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD * Richtlinie „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“ der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)** Confederation of Fire Protection Associations Europe

  • 07.05.2024- 08.05.2024
  • Köln
  • 1.523,20 €


Immer wieder gibt es Berichte über Brandfälle in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Sie machen deutlich, dass der Brandschutz in Institutionen, die pflegebedürftige Menschen beherbergen, ganz besonders ernst genommen werden muss. Die größte Herausforderung: Viele dieser Menschen sind in ihrer Mobilität und Wahrnehmung eingeschränkt und damit im Brandfall sehr gefährdet. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen müssen daher schon in der Bauphase eingeplant und im laufenden Betrieb konsequent umgesetzt werden. Auch die Vorkehrungen für den Ernstfall müssen ausreichend Aufmerksamkeit erhalten, ohne dass der Klinik­alltag und die primären Aufgaben der Behandlung und Versorgung darunter leiden.
Dieser zweitägige Lehrgang umfasst 16 Unterrichtseinheiten und gilt für Brandschutzbeauftragte als Fortbildung gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01* sowie der gleichlautenden Regelwerke DGUV Information 205-003 und VdS 3111. Zusätzlich können Absolvierende des VdS-Lehrgangs „Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser“ aus den vergangenen Jahren damit ihren BSB-Lehrgang aufstocken. Sie erhalten nach Abschluss dieses Fortbildungslehrgangs nachträglich das Diplom der europäischen Brandschutzorganisation CFPA Europe**.
16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD * Richtlinie „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“ der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)** Confederation of Fire Protection Associations Europe

  • 30.09.2024- 01.10.2024
  • Hamburg
  • 1.523,20 €


Immer wieder gibt es Berichte über Brandfälle in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Sie machen deutlich, dass der Brandschutz in Institutionen, die pflegebedürftige Menschen beherbergen, ganz besonders ernst genommen werden muss. Die größte Herausforderung: Viele dieser Menschen sind in ihrer Mobilität und Wahrnehmung eingeschränkt und damit im Brandfall sehr gefährdet. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen müssen daher schon in der Bauphase eingeplant und im laufenden Betrieb konsequent umgesetzt werden. Auch die Vorkehrungen für den Ernstfall müssen ausreichend Aufmerksamkeit erhalten, ohne dass der Klinik­alltag und die primären Aufgaben der Behandlung und Versorgung darunter leiden.
Dieser zweitägige Lehrgang umfasst 16 Unterrichtseinheiten und gilt für Brandschutzbeauftragte als Fortbildung gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01* sowie der gleichlautenden Regelwerke DGUV Information 205-003 und VdS 3111. Zusätzlich können Absolvierende des VdS-Lehrgangs „Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser“ aus den vergangenen Jahren damit ihren BSB-Lehrgang aufstocken. Sie erhalten nach Abschluss dieses Fortbildungslehrgangs nachträglich das Diplom der europäischen Brandschutzorganisation CFPA Europe**.
16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD * Richtlinie „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“ der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)** Confederation of Fire Protection Associations Europe

E-Learning

  • Termin auf Anfrage
  • online
  • 4.400,00 €


Menschen werden nur durch Menschen zu Menschen. Unsere Spezies ist auf diesem Planeten nicht etwa darum so erfolgreich, weil der Mensch ein ausgeprägter Einzelgänger ist. Nein: In unserer Evolution sind und waren wir immer Wesen der Gemeinschaft. Weder körperlich noch geistig oder emotional ist ein Mensch von Geburt an alleine lebensfähig. Der Sozialstaat will in seinem Selbstverständnis die unterschiedlichsten Menschen in vielfältigen Formen der familiären und sozialen Gemeinschaft in einem Staat integrieren. Hierbei setzt der Staat auf die Hilfe von Menschen mit besonderen Fähigkeiten und Begabungen im Bereich der Empathie, Toleranz und Organisation. Damit es zu keinen unüberwindbaren Spannungen zwischen einzelnen Gruppen innerhalb der großen Gemeinschaft kommt und auch, damit sich keine Individuen auf eine destruktive Art aus der großen Gemeinschaft ausgrenzen, braucht es besondere Entwicklungs- und Sozialtherapeuten, die Brücken bauen, zwischen einzelnen Menschen und zwischen Gruppen innerhalb des großen Ganzen.  

Webinar

  • 21.06.2024
  • online
  • 297,50 €


10:00 Test der Technik und Kommuni-
kations-“Spielregeln“, Überblick über das Webinar
10:05 Überblick über die Inhalte der EuGH-
Urteile C 344/19 und C 580/19 und des BAG-Urteils
6 AZR 264/20
Was genau hat der EuGH eigentlich (nicht) entschie-
den?
Die EuGH-Kriterien für die Einordnung von Rufbereit-
schaft als Arbeitszeit bzw. als Ruhezeit
Arbeitszeitschutzrechtliche und vergütungsrechtliche
Konsequenzen des BAG-Urteils
Die Bedeutung der konkreten Formulierungen zur
Rufbereitschaft in Tarifvertrag bzw. AVR
10:45  Die aktuelle Rechtslage zur Rufbereit-
schaft vor dem Hintergrund der neuen Urteile
Rufbereitschaft im Arbeitszeitgesetz (einschl.tarifvertraglicher Öffnungsklauseln, Einhaltung der durch-
schnittlichen Wochenhöchstarbeitszeit, Zuordnung von
Wegezeiten u.a.)
Überblick über die aktuelle BAG-Rechtsprechung zur Rufbereit-
schaft (einschl. Ausfall von Regelarbeitszeit durch Einhaltung
gesetzlicher Ruhezeiten, Hineinarbeiten in den Rufdienst u.a.)
Zulässigkeit des sofortigen Erbringens von Arbeitsleistungen
während der Rufbereitschaft am jeweiligen Aufenthaltsort
nach Alarmierung
11:15 Rufbereitschaftsregelungen im Gesundheits-
wesen
Erfassung/Auswertung von Rufbereitschaftsauslastungen im
Rahmen von Belastungsanalyse und Gefährdungsbeurteilung
Umwandlung von Rufbereitschaftsmodellen in Bereitschafts-
dienst: Wann unvermeidbar, wann sinnvoll?
Beispielformulierungen für Betriebs-/Dienstvereinbarungen
und Verfahrensanweisungen
Optimierung von Alarmierungsketten zum Aufrechterhalten
von Rufbereitschaften
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