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Meinungs- und Erfahrungsaustausch nach § 29a BImSchG

Seminar - VdS Schadenverhütung GmbH -- VdS-Bildungszentrum

Sachverständige im Sinne von § 29a BImSchG werden auf Grundlage von § 29b BImSchG von den zuständigen Landesbehörden (bekanntgebende Stellen) nach den Vorgaben der 41. BImSchV bekannt gegeben. Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 7b der 41. BImSchV sind die bekannt gegebenen Sachverständigen dazu verpflichtet, alle zwei Jahre an einer vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) autorisierten Veranstaltung für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch teilzunehmen.
Die Sachverständigen sind dazu verpflichtet, den zuständigen Behörden über jede durchgeführte Prüfung einen Bericht nach behördlichen Vorgaben vorzulegen, in dem eine Zusammenfassung der bei der jeweiligen Prüfung festgestellten bedeutsamen Mängel sowie eine Zusammenfassung der grundlegenden Folgerungen für die Verbesserung der Anlagensicherheit, einschließlich Störfallvorsorge, enthalten ist. Diese Erfahrungsberichte werden ausgewertet und bilden die Grundlage für die Konzeption der Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch der Sachverständigen.
Für die Teilnahme am Meinungs- und Erfahrungsaustausch erhalten alle Teilnehmenden am Ende der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung. Die Teilnehmerzahl ist auf höchstens 50 begrenzt. Die Teilnahmeliste wird dem BMU nach dem jeweiligen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zugeleitet.
Weiterbildungsmaßnahme nach IDD
Diese Fachtagung erfüllt die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV, und umfasst 6 Zeitstunden.
Anerkennungen
Anerkannt als Meinungs- und Erfahrungsaustausch für Sachverständige im Sinne von § 29a BImSchG und als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 5. BImSchV.
Termin Ort Preis*
01.07.2024 Köln 803,25 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Das Programm der Fachtagung finden Sie in Kürze hier.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
am 01.07.2024
Zielgruppe:
Diese Veranstaltung richtet sich gemäß dem Leitfaden KAS-37 an

    nach § 29b BImSchG bekanntgegebene Sachverständige
    Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte
    Prüfbeauftragte zugelassener Stellen gem. § 37 ProdSG
    Aufsichtspersonen der gesetzlichen Unfallversicherungen
    sonstige Gutachter im sicherheitstechnischen Bereich
    Überwachungs- und Genehmigungsbehörden
    Mitglieder der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) und ihrer Gremien sowie
    andere interessierte Fachleute
Seminarkennung:
FT-29ABG-K-24/1
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