Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
Das Seminar richtet sich an alle Praktiker und Praktikerinnen, die im Straßenverkehrsrecht arbeiten, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Verkehrsrecht.
Die „Nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmenden“ – also (Lasten-)Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen, Fußgänger und Fußgängerinnen, Roller-, Rollstuhl- und Rollschuhfahrer bzw. -fahrerinnen etc. – gewinnen im Straßenverkehr zunehmend an Bedeutung. Daraus folgt eine zunehmende Zahl von Unfällen, Schadenabwicklungen und Rechtsstreitigkeiten. Hierbei stellen sich zunächst spezielle Rechtsfragen zum Haftungsgrund, bevor über den Schaden der Höhe nach gestritten werden darf. Im Seminar werden die haftungsrechtlichen Besonderheiten dieser Verkehrsmittel anhand praktischer Fälle und aktueller Urteile systematisch vorgestellt und besprochen. Der Vortrag wird durch eine umfassende Arbeitsunterlage abgerundet.
Ziele/Bildungsabschluss:
Einführung (Abgrenzung/Unterschied zu Unfällen von zwei motorisierten Verkehrsteilnehmenden) Anspruchsgrundlagen: § 9 StVG/§ 823 BGB (auch im Unterschied zu § 7 StVG), Tatbestandsvoraussetzungen, Darlegungs- und Beweislastfragen (einschl. Anscheinsbeweis) Fälle PKW gegen nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmende: Fußgänger und Fußgängerinnen, Radfahrer und Radfahrerinnen (einschließlich „Türöffnerfälle“, Helmpflicht), Sonstige (Pedelec, Segway, Inliner etc.), Tiere (insbesondere Pferde), Insassen und Insassinnen (Beifahrer und Beifahrerinnen, Bus, Bahn) Fälle ganz ohne Beteiligung eines Kfz: Radfahrer/Radfahrerin gegen Radfahrer/Radfahrerin, Radfahrer/Radfahrerin gegen Fußgänger/Fußgängerin, Fußgänger/Fußgängerin gegen Fußgänger/Fußgängerin, Sonstige Kinder und Jugendliche: bis 7 Jahre, 7 bis 10 Jahre, ab 10 Jahren, ab 14 Jahren Verkehrssicherungspflichten: insbesondere gegenüber Fahrradfahrern und Fahrradfahrerinnen
Material:
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an alle Praktiker und Praktikerinnen, die im Straßenverkehrsrecht arbeiten, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Verkehrsrecht.
Seminarkennung:
62355-26