Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
Einführung (Abgrenzung/Unterschied zu Unfällen von zwei motorisierten Verkehrsteilnehmenden) Anspruchsgrundlagen: § 9 StVG/§ 823 BGB (auch im Unterschied zu § 7 StVG), Tatbestandsvoraussetzungen, Darlegungs- und Beweislastfragen (einschl. Anscheinsbeweis) Fälle PKW gegen nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmende: Fußgänger und Fußgängerinnen, Radfahrer und Radfahrerinnen (einschl. „Türöffnerfälle“, Helmpflicht), Sonstige (Pedelec, Segway, Inliner etc.), Tiere (insbesondere Pferde), Insassen und Insassinnen (Beifahrer und Beifahrerinnen, Bus, Bahn) Fälle ganz ohne Beteiligung eines Kfz: Radfahrer/Radfahrerin gegen Radfahrer/Radfahrerin, Radfahrer/Radfahrerin gegen Fußgänger/Fußgängerin, Fußgänger/Fußgängerin gegen Fußgänger/Fußgängerin, Sonstige Kinder und Jugendliche: bis 7 Jahre, 7 bis 10 Jahre, ab 10 Jahren, ab 14 Jahren Verkehrssicherungspflichten: insbesondere gegenüber Fahrradfahrern bzw. Fahrradfahrerinnen
Dauer/zeitlicher Ablauf:
09:00 bis 11:45 Uhr 13:00 bis 15:45 Uhr
Material:
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an alle Praktiker und Praktikerinnen, die im Straßenverkehrsrecht arbeiten, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen im Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht.
Seminarkennung:
72352-25_1