Überblick europäisches und deutsches Chemikalienrecht
Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP
Sicherheitsdatenblätter
Einführung in die Chemikalienverbotsverordnung
Verbote des Inverkehrbringens
Sachkunde- und Fortbildungsanforderungen
Anforderungen an die Abgabe
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Praxis und Diskussion
Ziele/Bildungsabschluss:
Besuchen Sie unseren Sachkundelehrgang nach § 11 ChemVerbotsV: Die Chemikalienverbotsverordnung gilt für Unternehmen, die Chemikalien mit erhöhter Gefährdung in den Verkehr bringen, und regelt die notwendige Sachkunde dafür. Seit ihrer Novellierung im Januar 2017 fordert die Chemikalienverbotsverordnung eine regelmäßige Fortbildung der Sachkundigen. Unser Seminar ?Sachkunde Chemikalienverbotsverordnung? vermittelt Ihnen alle nötigen Informationen, damit Sie Ihren Sachkundenachweis aufrechterhalten können.
Als Teilnehmer des Lehrgangs erfahren Sie, welche Anforderungen die neue Chemikalienverbotsverordnung an Sie stellt. Unser Sachkundelehrgang nach § 11 ChemVerbotsV ist eine behördlich anerkannte Fortbildung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und stellen die Aufrechterhaltung der vorhandenen Sachkunde sicher. Für detaillierte Fragen stehen Ihnen unsere erfahrenen Referenten zur Verfügung.
Der Kurs wird deutschlandweit von Überwachungsbehörden als Fortbildung sowohl für die eingeschränkte als auch die umfassende Sachkunde anerkannt.
Teilnahmevoraussetzungen:
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Präsenzseminar
Zielgruppe:
Sachkundige nach § 11 (ehemals § 5) Chemikalienverbotsverordnung, Geschäftsführer, Umwelt- und Arbeitsschutzbeauftragte, Manager Regulatory Affairs
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