Mit fundiertem Fachwissen gemäß der TRGS 526 zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen in Laboratorien.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
16 UE
Ziele/Bildungsabschluss:
Sie können eine Gefährdungsbeurteilung zu Gefahrstoffen / Chemikalien für Ihr Laboratorium durchführen.
Sie erlernen eine systematische und gesetzeskonforme Umsetzung der einschlägigen Regelungen aus dem nationalen (Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung) und EU-weiten Gefahrstoffrechts (REACH- und CLP-Verordnung)
Sie erhalten Wissen über die wesentlichen Inhalte der TRGS 526, DGUV-Information 213-850 und Biostoffverordnung.
Sie lernen die Grundpflichten für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Laboratorium kennen.
Sie können Rechte und Pflichten beim Umgang mit Gefahrstoffen / Chemikalien bezüglich Arbeits- und Gesundheitsschutz der im Laboratorium Beschäftigten umsetzen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Grundkenntnisse zum Umgang mit Gefahrstoffen in der Chemie werden vorausgesetzt.Dieses Seminar ergänzt das Seminar Beauftragter / Fachkundiger nach Gefahrstoffverordnung (Seminar-Nr. 05302).
Zielgruppe:
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieur:innen, Sicherheitstechniker:innen, o.ä.
Wir setzen Analyse-Cookies ein, um Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern.
Diese Cookies werden nicht automatisiert gesetzt.
Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.