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Strahlenschutzbeauftragter - Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz

Seminar - Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Strahlenschutzkurse gemäß § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV im Bereich Forschung und Technik, modular aufgebauter, staatlich anerkannter fünftägiger Lehrgang in Rüsselsheim (Hessen)
Termin Ort Preis*
16.09.2024- 20.09.2024 Rüsselsheim 1.995,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Die vorliegende Schulung vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten für Tätigkeiten gemäß StrSchV und Fachkunde-Richtlinie Technik vom 18.06.2004 nach StrlSchV (Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S6.1, S2.2, S2.3, S4.1, S4.2, S5).

Die Teilnehmer werden praxisnah und in kompakter Form mit notwendigen gesetzlichen und naturwissenschaftlichen Grundlagen des Strahlenschutzes vertraut gemacht.

Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung ist eine Voraussetzung für die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten gemäß § 70 StrlSchV.

Die von der Schulung abgedeckten Kurse im Strahlenschutz sind von der zuständigen Behörde, dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, zum Nachweis der Fachkunde anerkannt. Die erworbenen Zertifikate sind bundesweit gültig!

Die Schulung deckt mehrere Kurse ab

Die einzelnen Kurse haben einen Umfang von zwei bis sechs Tagen und bauen zum Teil aufeinander auf.

Wir empfehlen im Sinne einer fundierten und umfassenden Ausbildung in jedem Fall die Teilnahme an einer vollen Schulungswoche von fünf oder sechs Tagen Dauer. So werden Fachkundegruppen erreicht, die auch höheren Anforderungsprofilen gerecht werden.

Wir beraten Sie gern zu den für Sie notwendigen und sinnvollen Kursen bzw. Modulen und informieren Sie über die detaillierten Kursinhalte sowie die von der Schulung abgedeckten Fachkundegruppen.

Dauer/zeitlicher Ablauf:
5
Ziele/Bildungsabschluss:

Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz als Voraussetzung zur Bestellung zum/zur Strahlenschutzbeauftragten.

Zielgruppe:

Die Schulung wendet sich an Personen, dieTätigkeiten nach der StrlSchV in der Technik (Strahlenschutzverantwortliche, Strahlenschutzbeauftragte und andere Personen aus dem Bereich Forschung und Technik, Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S4.1, S4.2, S5, S6.1) ausführen.

Tätigkeiten nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) erfordern den Besitz der Fachkunde im Strahlenschutz. Diese wird durch eine für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung sowie die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung erworben.

Seminarkennung:
73
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