Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
4-tägige Aufbauschulung für Absolventen der Veranstaltungen Sem.-Nr. 10059 oder Sem.-Nr. 10064.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
32 UE
Ziele/Bildungsabschluss:
- Sie kennen die Aufgaben und Pflichten des Veranstaltungsleiters und können die veranstaltungsspezifische Aufbau- und Ablauforganisation gemäß DIN 15750 umsetzen.
- Sie wissen, wie Sie die Aufgaben des Veranstaltungsleiters mit den Funktionen des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik oder der Sachkundigen Aufsichtsperson gemäß § 40 Abs. 5 Satz 2 MVStättVO in der Doppelfunktion rechtssicher verknüpfen können.
- Sie können die Planung und Durchführung von Veranstaltungen sicher koordinieren.
- Sie erwerben Grundkenntnisse zum Aufbau eines veranstaltungsbezogenen Krisenstabes und wissen in Krisen- und Notfällen angemessen zu kommunizieren.
Teilnahmevoraussetzungen:
Erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar (Nr. 10059) „Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten“ oder dem Seminar (Nr. 10064) „Erstellung eines Sicherheitskonzeptes gemäß § 43 MVStättVO“. Das Zertifikat (nicht älter als 5 Jahre) ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Zielgruppe:
Betreiber, Veranstalter, Führungskräfte bei Versammlungsstätten, Leiter der Sicherheits- und Ordnungsdienste, Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Führungskräfte/Verantwortliche in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Feuerwehr, Bürgermeister, Kultur, Presse, Sport oder Schule. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Architekten, Ingenieure, Brandschutzbeauftragte, Führungskräfte aus dem Gebäudemanagement.
Seminarkennung:
K170S10078N2543434