Wertermittlung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Wertermittlung SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 79 Schulungen (mit 167 Terminen) zum Thema Wertermittlung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Erbschaftsteuer: Bewertung des Betriebsvermögens
- 10.06.2024
- Hamburg
- 827,05 €
Die Bewertung des Betriebsvermögens ist häufiger Streitpunkt in der Erbschaftsteuer. Trotz Anpassungen des Gesetzgebers vom November 2016 aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus 2014 sowie der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019, sind die offenen Fragen nicht weniger geworden. Im Gegenteil: In der Praxis kristallisieren sich unerwartete Härten heraus, die dem Sinn und Zweck des Regelwerks widersprechen. Als Steuerberater sollten Sie genau wissen, welche Begünstigungen und Verschonungsregeln Sie noch nutzen, wie Sie den Tücken des Gesetzes beikommen können und welche Unterschiede in der Bewertung von produktivem und nichtproduktivem Vermögen bestehen. Ebenso gibt das Seminar Hinweise zum richtigen Zeitpunkt einer Übertragung. Ein Akzent wird dabei auf die wichtige Analyse der zweijährigen Phase vor der beabsichtigten Übertragung gelegt.
Das Seminar macht Sie tagesaktuell mit den wichtigsten Brennpunkten bei Wertermittlung und Begünstigungen vertraut. Schwerpunkt des Seminars bildet dabei die Ermittlung und Erreichung der Begünstigung gem. § 13b ErbStG.
Webinar
- 30.07.2024
- online
- 404,60 €
Webinar
- 27.06.2024- 28.06.2024
- online
- 1.499,40 €
- 21.02.2025- 05.04.2025
- Heilbronn
- 3.100,00 €
Lehrgang zur Immobilienbewertung mit DEKRA-Zertifikat - Präsenz-Lehrgang, Dauer 5 Tage
- 17.06.2024- 21.06.2024
- Nürnberg
- 2.612,05 €
Lehrgang zur Immobilienbewertung mit DEKRA-Zertifikat - Präsenz-Lehrgang, Dauer 5 Tage
- 16.09.2024- 20.09.2024
- Hamburg
- 2.612,05 €
Versorgungsausgleich und seine Folgen für Beamte
- 02.12.2024- 03.12.2024
- Wuppertal
- 880,00 €
Das Recht des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen ist hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Vorschriften im „Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)“" und im „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)“" geregelt. Die seit 1.9.2009 geltenden Regelungen haben insoweit die davor maßgebenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Zivilprozessordnung und des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich abgelöst. Weil aber zudem die Maßgaben für vor dem 1.9.2009 eingeleitete und abgeschlossene Versorgungsausgleichsverfahren weiter zu beachten sind, haben sich die Aufgaben der Versorgungssachbearbeiter:innen deutlich erweitert. Zudem führt das seit 1.9.2009 geltende Recht mitunter zu Auslegungs- und Anwendungsproblemen. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in Bund und Ländern wird der Versorgungsausgleich nach unterschiedlichen Prämissen durchgeführt.
Der Versorgungsausgleich berührt nicht nur Beamte selbst, sondern auch die den Familiengerichten zur Auskunftserteilung verpflichteten Dienstherren. Probleme ergeben sich vornehmlich in der Wertermittlung der in der Ehezeit erworbenen beamtenversorgungsrechtlichen Anrechte. Zudem müssen Versorgungssachbearbeiter:innen in der Lage sein, Entscheidungen der Familiengerichte über den Versorgungsausgleich richtig beurteilen zu können, um die versorgungsrechtlichen Folgen zutreffend umzusetzen.
Immobilienmakler/-in IHK - ONLINE
- Termin auf Anfrage
- Augsburg
- 1.970,00 €
- 28.08.2024- 30.08.2024
- Frankfurt am Main
- 1.654,10 €
Webinar
- 12.06.2024- 14.06.2024
- online
- 1.654,10 €