Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
Einführung in das Thema
Pflichten der regelmäßigen Prüfung - Gesetze und Vorschriften
- BetrSichV und TRBS 1201/1203
- DGUV Vorschrift 70
- DGUV Grundsatz 314-003 (Version 2023)
Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
Zur Prüfung befähigte Person gemäß DGUV Grundsatz 314-003 und TRBS 1203
- Verantwortungs- und Haftungsbereiche eines Prüfers
Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Festlegung der Prüffristen nach § 3 BetrSichV in Verbindung mit der TRBS 1201 und Kap. 4 des DGUV Grundsatzes 314 003
- Mängel an Fahrzeugen und deren Dokumentation
- Auswirkung und Bewertung von Mängeln
Theoretische Abschlussprüfung
Hinweis:
Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften, wie die TRBS 1203, die DGUV Vorschrift 70 und der DGUV Grundsatz 314-003 durchgeführt.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen laut TRBS 1203 und DGUV Grundsatz 314-003 Kapitel 5.2 - 5.4.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
1,0 Tag
Ziele/Bildungsabschluss:
Bei der Prüfung nach der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70) steht die Betriebssicherheit des Fahrzeugs, die sich aus 2 Teilprüfungen zusammensetzt, im Vordergrund. Die Formel lautet: Betriebssicherheit ist die Summe aus Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit. Unser eintägiges Seminar vermittelt Ihnen das notwendige, allgemeine und fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der geforderten visuellen Prüfung.
Material:
Im Preis sind die Prüfungsgebühr, das Zertifikat, Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Zielgruppe:
Personen für die Prüfung von Fahrzeugen müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, z. B. Kfz-Mechaniker, Kfz-Mechatroniker oder Landmaschinen-Mechatroniker. Als abgeschlossene Berufsausbildung gilt auch ein abgeschlossenes Studium z. B. der Fachrichtung Maschinenbau oder Fahrzeugtechnik. Es ist den Empfehlungen des DGUV Grundsatzes 314-003 Folge zu leisten.
Seminarkennung:
243433