Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
Steuerentstehung für Strom und Energieerzeugnisse
- Steuerpflichtige Erzeugnisse, Stromsteueranmeldung, Energiesteueranmeldung
- Stromversorger- und Erdgasliefererstatus sowie neue Ausnahmetatbestände ab 2025
- Übersicht der relevanten steuerlichen Pflichten für Energieversorger und Eigenerzeuger
Steuerbegünstigungen für die Eigenstromerzeugung
- Neue Anforderungen für Eigenerzeuger durch das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau
- Steuerbefreiungen und -entlastungen für Photovoltaik- und KWK-Anlagen
- Prüfung des Marktstammdatenregisters durch Hauptzollämter: neue Risiken und Meldepflichten
- Amtliche Vordrucke und Erlaubnisverfahren für Eigenstromerzeuger
Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit: Wer profitiert von den neuen Entlastungen?
- Überblick über die Steuerentlastungstatbestände (§§ 9a, 9b StromStG bzw. §§ 51, 54 EnergieStG)
- Unbefristete Steuerentlastung nach § 9b StromStG und ihre praktische Umsetzung
- Stromabgabe an Dritte / Nutzenergieabgabe an Dritte / Abgabe von Energieerzeugnissen
- Neue elektronische Verfahren für Steueranträge: Nutzung der Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (Zoll-Portal)
Beihilferechtliche Vorgaben und neue Selbsterklärungspflichten
- Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen auf amtlichem Vordruck 1139
- Neue Schwellenwerte: Selbsterklärung nur noch ab 10.000 ¤ Entlastungsbetrag erforderlich
- Strengere wirtschaftliche Prüfkriterien: bilanzbezogene Nachweise zur Beihilfefähigkeit erforderlich
- Wegfall der Patronatserklärung als Sicherungsmittel
- Meldepflichten nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)
- Neue Schwellenwerte: Meldepflicht ab 100.000 ¤ pro Jahr (10.000 ¤ für Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur)
Aktuelles zur Energie- und Stromsteuer
- Neue Anforderungen ab 2025 und ihre Auswirkungen auf Unternehmen
- Digitale Antragstellung und neue Meldepflichten für Steuerbegünstigungen
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte
- Fachmeldungen und Informationsschreiben der Generalzolldirektion
- Entwicklungen bei der Energiesteuerrichtlinie und im EU-Beihilferecht
- Praktische Anwendung: Umsetzung der neuen Vorschriften im Unternehmensalltag
Praxisbeispiele und Fallstudien
- Typische Herausforderungen bei der Antragstellung und den neuen Meldepflichten
- Beispiele für die Steuerbefreiung von Eigenerzeugern und Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Diskussion und Beantwortung individueller Fragen
Ziele/Bildungsabschluss:
Unternehmen des produzierenden Gewerbes, Energieversorger, Eigenerzeuger von Strom und Betreiber von Stromspeichern stehen im Jahr 2025 vor umfangreichen Neuerungen im Energie- und Stromsteuerrecht. Im Fokus stehen unter anderem die verpflichtende elektronische Antragstellung, Steuerbefreiungen für Eigenerzeuger, geänderte Antragsfristen, neue beihilferechtliche Meldepflichten sowie steuerliche Besonderheiten bei Elektromobilität und eine verstärkte Prüfung von PV- und KWK-Anlagen.
In diesem Seminar erfahren Sie kompakt und praxisnah alles Aktuelle zum Energie- und Stromsteuergesetz 2025 - und wie Sie steuerliche Vorteile weiterhin rechtssicher nutzen.
Sie lernen, wie Sie Ihre Steueranmeldungen und Entlastungsanträge korrekt und fristgerecht über das Zoll-Portal digital einreichen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die neue Steuerentlastung nach § 9b StromStG nutzen, welche Pflichten für Eigenerzeuger gelten und worauf Sie bei der Abgabe von Strom und Energie an Dritte achten müssen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den neuen steuerlichen Anforderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen, KWK-Anlagen und Stromspeichern. Wir erklären, welche Voraussetzungen Sie für die Steuerbefreiung oder -entlastung erfüllen müssen - auch im Hinblick auf das Marktstammdatenregister. Denn die Hauptzollämter kontrollieren zunehmend, ob Ihre Anträge mit den registrierten Angaben übereinstimmen. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Steuernachforderungen, Bußgeldern oder sogar Strafverfahren führen.
Auch die Elektromobilität rückt im Energie- und Stromsteuerrecht 2025 in den Fokus. Sie erfahren, wie Sie elektrische Nutzfahrzeuge oder Ladeinfrastruktur steuerlich korrekt behandeln. Welche Befreiungen und Entlastungen sind möglich? Wie wird die Abgabe von Strom an Dritte (z. B. Mitarbeiter oder Kunden an Ladesäulen) steuerlich bewertet? Und welche steuerlichen Pflichten gelten für Betreiber von Ladepunkten?
Darüber hinaus erhalten Sie Klarheit zu den neuen beihilferechtlichen Anforderungen. Wir zeigen, welche Bilanzkennzahlen für die Beihilfefähigkeit entscheidend sind, welche Schwellenwerte gelten (z. B. ab 10.000 Euro Entlastungsbetrag) und warum Patronatserklärungen künftig nicht mehr als wirtschaftlicher Nachweis ausreichen. Zudem erklären wir, wie Sie Ihre Meldepflichten nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) korrekt umsetzen und Sanktionen vermeiden.
Außerdem lernen Sie in diesem Webinar, wie Sie die technische und organisatorische Nutzung der Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) sicherstellen und typische Fehler bei der digitalen Antragstellung vermeiden.
Abgerundet wird das Seminar durch einen praxisnahen Überblick über aktuelle Gerichtsurteile und Fachmeldungen der Generalzolldirektion. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen, um alle steuerlichen Änderungen rechtssicher umzusetzen, Steuervergünstigungen optimal zu nutzen und Risiken zu vermeiden.
Teilnahmevoraussetzungen:
Keine Vorkenntnisse erforderlich
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Präsenzseminar
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich sowohl an Einsteigerinnen und Einsteiger im Bereich der Energie- und Stromsteuern als auch an bereits erfahrene Anwenderinnen und Anwender, die ihre praktischen Kenntnisse vertiefen möchten. Angesprochen werden Sachbearbeiter in Steuer- und Zollabteilungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Facility-Management, Betriebsleiter, Controller und Einkäufer, die mit der Abwicklung der Energie- und Stromsteuer im Unternehmen betraut sind.
Seminarkennung:
EX/A52/40201701/05092025-1