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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4

Seminar - Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Termin Ort Preis*
13.05.2024 Hamburg 495,00 €
29.05.2024 Offenbach am Main 495,00 €
05.06.2024 Stuttgart 495,00 €
12.06.2024 Holzkirchen 495,00 €
28.06.2024 Offenbach am Main 495,00 €
10.07.2024 Potsdam 495,00 €
14.08.2024 Offenbach am Main 495,00 €
21.08.2024 Hamburg 495,00 €
18.09.2024 Offenbach am Main 495,00 €
16.10.2024 Offenbach am Main 495,00 €

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*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.


Inhalte

  • Herkunft, Verwendung, Materialeigenschaften von Asbest
  • Schwach gebundene / fest gebundene
    Asbestprodukte, Unterscheidung und Sanierungsbedarf
  • Neue und bekannte Fundstellen von Asbest in Baumaterialien
  • Gefährdungen und Berufskrankheiten bei Arbeiten mit Asbest
  • Arbeitsverfahren bei ASI-Arbeiten: BGI-Verfahren, Verfahren geringen Umfangs, umfangreiche Verfahren
  • Unzulässige Arbeitsverfahren für ASI-Arbeiten, Anwendungsgrenzen der Standardverfahren
  • Gesetzliche Grundlagen (GefStoffV, REACh-V, ChemG, SGB VII – Berufsgenossenschaft, Kreislaufwirtschaftsgesetz, StGB)
  • TOP-Konzept des Arbeitsschutzes
  • Organisatorische Vorarbeiten
    (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, arbeitsmedizinische Vorsorge)
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Änderungen in den Vorschriften, Neuerungen
  • Umfangreiche Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten
Dauer/zeitlicher Ablauf:
1
Seminarkennung:
245
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