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Beamtenrecht Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Beamtenrecht Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 21 Schulungen (mit 22 Terminen) zum Thema Beamtenrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 29.08.2024
  • Wuppertal
  • 515,00 €


Das Disziplinarrecht für Beamte ist umfangreich und kann erhebliche Auswirkungen sowohl auf den Dienstbetrieb als auch für betroffene Beamt:innen haben. Ein rechtssicherer Umgang in allen Situationen des Disziplinarverfahrens erfordert Kenntnisse, die über das Basiswissen hinausgehen.

Die Teilnehmer:innen erhalten vertiefte Kenntnisse in ausgewählten Teilbereichen des Disziplinarverfahrens, beginnend mit den Möglichkeiten von Verwaltungsermittlungen vor Einleitung eines Disziplinarverfahrens, über das behördliche Disziplinarverfahren mit der Durchführung der Ermittlungen, der Entscheidung über den Abschluss des Verfahrens, dem gerichtlichen Disziplinarverfahren im Überblick, aber auch begleitenden Maßnahmen wie dem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte oder vorläufigen Dienstenthebung sowie den Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen.

Die vermittelten Kenntnisse dienen dem rechtssicheren Handeln in der Praxis und geben Sicherheit im Umgang mit den unterschiedlichen Situationen im Verfahrensverlauf.

 

Grundkenntnisse des Disziplinarrechts sollten vorhanden sein, etwa durch die Teilnahme am Grundlagenseminar oder aufgrund praktischer Erfahrungen.

  • 12.11.2024- 13.11.2024
  • Wuppertal
  • 880,00 €


Die in der Beamtenversorgung maßgebenden Ruhensvorschriften nehmen an Bedeutung zu. Zum einen führt die in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegene Flexibilisierung in den Erwerbsbiographien dazu, dass viele Versorgungsberechtigte neben ihren beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen auch noch Anrechte aus anderen Alterssicherungssystemen (z.B. der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen) erworben haben mit der Folge, eine überproportionale Gesamtversorgung durch Anwendung von § 55 BeamtVG zu verhindern.

Zum anderen häufen sich jedenfalls seit der ab 1.1.1999 verschärften Anrechnung von Erwerbseinkommen, nach der nicht nur Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst, sondern bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Einkünfte aus privater Erwerbstätigkeit in bestimmtem Umfang auf die Versorgungsbezüge angerechnet werden, die Anwendungsfälle des § 53 BeamtVG. Die Anrechnungsregelung wurde in jüngster Vergangenheit mehrfach modifiziert.

Dieses Seminar wird sich jedoch nicht nur auf diese beiden zentralen Vorschriften beschränken, sondern soll Ihnen einen umfassenden Überblick über die Anwendung der in Betracht kommenden Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsregelungen vermitteln.

  • 13.06.2024
  • Wuppertal
  • 515,00 €


Disziplinarverfahren. Nicht nur für die Betroffenen eine unangenehme Situation. Auch Vorgesetzte, Mitarbeiter:innen und Kolleg:innen sehen sich mit einer unbekannten Situation konfrontiert. Die Gründe und Arten von Dienstvergehen sind ebenso vielfältig wie die denkbaren Konsequenzen. Bereits ein vager Verdacht kann erhebliche Auswirkungen auf den Dienstbetrieb haben, was sich auf den persönlichen Bereich und auch auf die Öffentlichkeit auswirken kann.

Grundkenntnisse der Dienstpflichten und des Disziplinarrechts sind Voraussetzung, um Zusammenhänge zu verstehen und souverän in Disziplinarsituationen zu agieren.

Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die beamtenrechtlichen Dienstpflichten, die Disziplinarmaßnahmen, sowie über Grundlagen, Begriffe und Verfahren des Disziplinarrechts vom ersten Verdachtsmoment an, über Möglichkeiten und Grenzen einer Verwaltungsermittlung, die Einleitung und den Ablauf des behördlichen Disziplinarverfahrens mit Abschlussverfügung, aber auch eine Übersicht über Rechtsbehelfsverfahren, das gerichtliche Disziplinarverfahren und begleitende dienstrechtliche Maßnahmen.
Die vermittelten Kenntnisse ermöglichen eine bessere Einschätzung in der Praxis und geben Orientierung für die eigene Rolle in Verdachtsfällen oder in laufenden Verfahren.

 

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Das Seminar eignet sich sowohl für den ersten Kontakt mit dem Disziplinarrecht als auch zur Auffrischung bereits vorhandener Kenntnisse.

  • 22.10.2024- 23.10.2024
  • München
  • 1.416,10 €


Projektarbeit, Mittelkürzungen und Fachkräftemangel sind auch im öffentlichen Dienst angekommen. Umso wichtiger ist es, die vorhandenen Ressourcen wirkungsvoll einzusetzen. Hybrides Projektmanagement schließt die Lücke und setzt sich in der Praxis durch. Agile Tools bieten wertvolle Antworten – vom iterativen Vorgehen über Personas oder das Kanban-Board. Dieser Workshop gibt einen Überblick und bietet konkrete Antworten auf Schnelligkeit und Zeitdruck. Dabei werden die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes berücksichtigt.

  • 11.11.2024
  • Wuppertal
  • 515,00 €


Aus sozialpolitischen und gesellschaftlichen Erwägungen ist eine Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung und Zeiten von Pflegetätigkeiten in den Altersversorgungssystemen wünschenswert und geboten. Eltern, die für eine nachwachsende Generation sorgen, leisten Realbeiträge zur künftigen Alterssicherung. Das muss entsprechend anerkannt werden. Das Gleiche gilt für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die innerhalb der Familie unmittelbar für die ältere Generation durch Naturalbeiträge sorgen. 

Sowohl das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung als auch die Beamtenversorgung sehen deshalb erziehungs- und pflegebedingte Renten- bzw. Versorgungssteigerungen vor.

Da das Beamtenversorgungsrecht im Wesentlichen auf die rentenrechtlichen Zielstellungen abstellt, ist es für Versorgungssachbearbeiter:innen unerlässlich, sich auch mit den entsprechenden Regelungen des Rentenrechts vertraut zu machen.

Das Seminar soll daher die rentenrechtlichen Gegebenheiten und ihre Übertragung auf das Beamtenversorgungsrecht des Bundes vermitteln.

Mit der den Ländern zuerkannten Gesetzgebungsbefugnis sind vielfältig Abweichungen vom Bundesrecht entstanden. Auf diese landesspezifischen Bestimmungen kann im Einzelfall kurz eingegangen werden.

  • 02.12.2024- 03.12.2024
  • Wuppertal
  • 880,00 €


Das Recht des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen ist hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Vorschriften im „Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)“" und im „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)“" geregelt. Die seit 1.9.2009 geltenden Regelungen haben insoweit die davor maßgebenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Zivilprozessordnung und des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich abgelöst. Weil aber zudem die Maßgaben für vor dem 1.9.2009 eingeleitete und abgeschlossene Versorgungsausgleichsverfahren weiter zu beachten sind, haben sich die Aufgaben der Versorgungssachbearbeiter:innen deutlich erweitert. Zudem führt das seit 1.9.2009 geltende Recht mitunter zu Auslegungs- und Anwendungsproblemen. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in Bund und Ländern wird der Versorgungsausgleich nach unterschiedlichen Prämissen durchgeführt.

Der Versorgungsausgleich berührt nicht nur Beamte selbst, sondern auch die den Familiengerichten zur Auskunftserteilung verpflichteten Dienstherren. Probleme ergeben sich vornehmlich in der Wertermittlung der in der Ehezeit erworbenen beamtenversorgungsrechtlichen Anrechte. Zudem müssen Versorgungssachbearbeiter:innen in der Lage sein, Entscheidungen der Familiengerichte über den Versorgungsausgleich richtig beurteilen zu können, um die versorgungsrechtlichen Folgen zutreffend umzusetzen. 

  • 23.09.2024
  • Stuttgart
  • 642,60 €


Führungskräfte im öffentlichen Dienst oder bei öffentlichen Arbeitgebern stehen ganz eigenen Herausforderungen gegenüber: In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung/des öffentlichen Dienstes gibt es keine objektiv messbaren Stückzahlen oder Ergebnisse anhand derer die Leistung von Mitarbeiter:innen beurteilt werden kann. Gleichzeitig stehen den Verantwortlichen unter den gegebenen starren Rahmenbedingungen von Tarifverträgen und Besoldungsordnungen kaum Möglichkeiten zur Verfügung, finanzielle Anreize zu setzen. Darüber hinaus steigen die Anforderungen an Führungskräfte, wenn (Groß-)Projekte zu verantworten sind und neben den eigenen Mitarbeiter:innen weitere Projektteams geführt werden müssen. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie auch unter den besonderen Gegebenheiten bei öffentlichen Arbeitgebern Ihre Mitarbeiter:innen wirkungsvoll und motivierend führen können.

Webinar

  • 11.07.2024
  • online
  • 642,60 €
1 weiterer Termin

Führungskräfte im öffentlichen Dienst oder bei öffentlichen Arbeitgebern stehen ganz eigenen Herausforderungen gegenüber: In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung/des öffentlichen Dienstes gibt es keine objektiv messbaren Stückzahlen oder Ergebnisse anhand derer die Leistung von Mitarbeiter:innen beurteilt werden kann. Gleichzeitig stehen den Verantwortlichen unter den gegebenen starren Rahmenbedingungen von Tarifverträgen und Besoldungsordnungen kaum Möglichkeiten zur Verfügung, finanzielle Anreize zu setzen. Darüber hinaus steigen die Anforderungen an Führungskräfte, wenn (Groß-)Projekte zu verantworten sind und neben den eigenen Mitarbeiter:innen weitere Projektteams geführt werden müssen. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie auch unter den besonderen Gegebenheiten bei öffentlichen Arbeitgebern Ihre Mitarbeiter:innen wirkungsvoll und motivierend führen können.

  • 16.09.2024- 18.09.2024
  • Altdorf b.Nürnberg
  • 1.290,00 €


Der Arbeitsanfall bei den Pensionsbehörden erhöht sich laufend. Ursache hierfür sind neben den Folgen der Ausweitung des Personalbestandes im öffentlichen Dienst in den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts und der erheblichen Verlängerung der Pensionslaufzeiten eine Vielzahl von Reformgesetzen der letzten Jahre, die sehr häufig gleichgerichtete Maßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung in der Beamtenversorgung nachzeichnen.

Das führte dazu, dass die Vorschriftenlage immer unübersichtlicher und schwieriger wurde. Aber auch veränderte Wertvorstellungen in der Gesellschaft (Frühpensionierung, Altersteilzeit, Arbeits(teil)zeitmodelle mit Sabbatjahr u.ä.) müssen in der Beamtenversorgung ihre Folgewirkung haben. Für jeden Sachbearbeiter gilt es daher, immer zahlreichere und komplexere Fälle zu bearbeiten.

Dieses Seminar verschafft Ihnen weitgehende Kenntnisse und einen Überblick über die Beamtenversorgung auf der Grundlage von Bundesrecht. Es werden die Voraussetzungen und Gründe für Ruhestandseintritte sowie die Berechnungselemente der Ruhestandsbezüge und der Hinterbliebenenversorgung vermittelt.

Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften werden in diesem Seminar allerdings nur kurz angeschnitten. Sie werden in einem eigenen Seminar behandelt. Für Mitarbeiter mit guten versorgungsrechtlichen Grundkenntnissen bieten wir ein Aufbauseminar mit dem Schwerpunkt der Berücksichtigung von Erziehungs- und Pflegezeiten in der Beamtenversorgung und ergänzende Spezialseminare (Versorgungsausgleich im Rahmen von Ehescheidungen mit den Folgen für Beamte bzw. Ruhensvorschriften im Versorgungsrecht) an.

  • 27.11.2024
  • Altdorf b.Nürnberg
  • 515,00 €


Das Gesundheitswesen unterliegt einem stetigen Wandel bzw. einer Weiterentwicklung. Eine sachgerechte Gewährung von Leistungen im Krankheitsfall erfordert deshalb eine stetige Fortentwicklung des beamtenrechtlichen Krankenfürsorgesystems der Beihilfe. Gleiches gilt für den Bereich der Pflege. Mit den Verordnungen zur Änderung der Bayer. Beihilfeverordnung vom 28.09.2020 sowie vom 18.08.2021 – der sechsten und siebten Änderungsverordnung – wurde das bayer. Beihilferecht dem entsprechend zum 01.01. und 01.10.2021 aktualisiert. Ferner wurden die Grundvorgaben der Gewährung von Beihilfeleistungen, die insbesondere in Art. 96 BayBG normiert sind, durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 23.12.2019 weiterentwickelt.

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