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Scheidung im Beamtenversorgungsrecht – Versorgungsausgleich rechtssicher umsetzen

Seminar - TAW. Technische Akademie Wuppertal e.V.

Der Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen ist ein komplexes Themenfeld, das für Beamte und Beamtinnen besondere Herausforderungen mit sich bringt. Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung greifen bei der Beamtenversorgung andere rechtliche Grundlagen und Berechnungsmodalitäten. In diesem Seminar erhalten Sie einen fundierten Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Versorgungsausgleich, insbesondere im Hinblick auf die Besonderheiten des Beamtenstatus. Anhand praxisnaher Fallbeispiele und aktueller Rechtsprechung lernen Sie, Versorgungsausgleichsfälle korrekt einzuordnen und die Auswirkungen auf die beamtenrechtliche Versorgung systematisch zu bewerten.

Termin Ort Preis*
23.04.2026 Berlin 790,00 €
19.11.2026 Wuppertal 790,00 €
24.11.2026 Berlin 790,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Grundlagen des Versorgungsausgleichs nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)

  • Historische Entwicklung

  • Systematik und Grundprinzipien

  • Bedeutung im Versorgungssystem

Besonderheiten des Versorgungsausgleichs bei Beamten

  • Unterschiede zur gesetzlichen Rentenversicherung

  • Anrechte aus dem Beamtenverhältnis

  • Berücksichtigung von Dienstzeiten und Besoldung

  • Rolle der Festsetzungsbehörde

Verfahrensabläufe und Mitwirkungspflichten der Dienstherren

  • Informationspflichten gegenüber dem Familiengericht

  • Erstellung der Versorgungsausgleichsinformationen

  • Mitwirkung in laufenden Verfahren

Rechtsprechung und Praxisbeispiele

  • Analyse aktueller Urteile

  • Typische Fallkonstellationen aus der Praxis

  • Auswirkungen auf die beamtenrechtliche Versorgung

Folgen des Versorgungsausgleichs für die spätere Versorgung von Beamten

  • Berechnung der gekürzten Versorgung

  • Auswirkungen auf Hinterbliebenenversorgung

  • Besondere Konstellationen (z. B. Wiederverheiratung, Versorgungsausgleich nach Tod eines Ehepartners)

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