Seminare
Seminare

Versorgungszeiten bei Beamten: Was bei Kindererziehung & Pflege zählt

Seminar - TAW. Technische Akademie Wuppertal e.V.

Die Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten in der Beamtenversorgung ist ein komplexes, aber wesentliches Thema für Personalstellen, Versorgungsbearbeiter:innen und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Die Regelungen unterliegen dabei nicht nur dem Beamtenversorgungsrecht, sondern berühren auch Aspekte des Sozialversicherungsrechts.

In diesem Spezialseminar vermitteln wir Ihnen vertieftes Wissen zur rechtssicheren Bewertung und Anerkennung dieser Zeiten im Rahmen der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele und aktueller Rechtsprechung lernen Sie, wie Kindererziehungs- und Pflegezeiten korrekt festgestellt, dokumentiert und versorgungsrechtlich berücksichtigt werden.

Das Seminar eignet sich sowohl für Einsteiger:innen mit Grundkenntnissen als auch für erfahrene Sachbearbeiter:innen, die ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen wollen.

Das Seminar vermittelt die rentenrechtlichen Gegebenheiten und ihre Übertragung auf das Beamtenversorgungsrecht des Bundes. Auf landesspezifische Bestimmungen kann im Einzelfall kursorisch eingegangen werden.

Termin Ort Preis*
10.03.2026 Wuppertal 650,00 €
29.09.2026 online 650,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Rechtliche Grundlagen der Beamtenversorgung

  • Überblick über die ruhegehaltfähige Dienstzeit

  • Relevante Gesetze und Regelwerke (BeamtVG, LBeamtVG, SGB VI)

Kindererziehungszeiten im Versorgungsrecht

  • Definition und Abgrenzung zu sozialversicherungsrechtlichen Zeiten

  • Ruhensregelungen und Anrechnung nach § 50a BeamtVG

  • Sonderregelungen für Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder

Berücksichtigung von Pflegezeiten

  • Voraussetzungen für die Anerkennung

  • Pflege naher Angehöriger im Sinne des PflegeZG

  • Auswirkungen auf die Versorgung – aktuelle Urteile und Beispiele

Zuschläge

  • Kindererziehungszuschlag (§ 50a BeamtVG)

  • Kindererziehungsgänzungszuschlag (§ 50b BeamtVG)

  • Kinderzuschlag (§ 50c BeamtVG)

  • Pflegezuschlag (§ 50d BeamtVG)

Feststellung und Nachweisführung in der Praxis

  • Notwendige Unterlagen und Verfahren

  • Zusammenarbeit mit anderen Stellen (z. B. Pflegekassen, Rentenversicherung)

  • Dokumentation und Prüfungsfähigkeit

Fallbeispiele und Diskussion

  • Typische Stolpersteine und Lösungen

Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

  • Reformen im Beamtenversorgungsrecht

  • Digitalisierung und elektronische Verfahren

Nach unten
Nach oben
Wir setzen Analyse-Cookies ein, um Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern. Diese Cookies werden nicht automatisiert gesetzt. Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Akzeptieren Nicht akzeptieren









Um Spam abzuwehren, geben Sie bitte die Buchstaben auf dem Bild in das Textfeld ein:

captcha



Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Kontaktfunktion beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Unsere ausführlichen Datenschutzinformationen finden Sie hier. Bei der Kontakt-Funktion erhobene Daten werden nur an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet und sind nötig, damit der Anbieter auf Ihr Anliegen reagieren kann.







Um Spam abzuwehren, geben Sie bitte die Buchstaben auf dem Bild in das Textfeld ein:

captcha