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Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und toren

Seminar - VdS Schadenverhütung GmbH -- VdS-Bildungszentrum

Vermittelt die fachlichen und gesetzlichen Grundlagen zur sachgerechten Prüfung, Beurteilung und Dokumentation von Brandschutzabschlüssen.

Brandschutztüren und -tore sind zentrale Bestandteile des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe besteht darin, im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen und damit Menschenleben sowie Sachwerte zu schützen. Damit diese Schutzfunktion jederzeit gewährleistet ist, schreiben die Landesbauordnungen sowie die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Brand- und Rauchschutztüren und -tore nach dem Einbau, nach Änderungen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich durch hierfür befähigte Personen durchgeführt werden.
Der Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ vermittelt die erforderlichen fachlichen sowie rechtliche Grundlagen, um den ordnungsgemäßen Zustand dieser Feuerschutzabschlüsse beurteilen zu können. Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse über Aufbau, Funktion und zulässige Änderungen von Brandschutztüren und -toren. Darüber hinaus wird vermittelt, wie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erkannt, dokumentiert und veranlasst werden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs endet mit einer schriftlichen Prüfung, die zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß BetrSichV, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der TRBS 1203 die Befähigung zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren bildet.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 10 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,5 Zeitstunden.
Ihr Vorteil
Aufbauend auf unserem Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu absolvieren. Durch die Kombination beider Lehrgänge erwerben Sie innerhalb von zwei Tagen den erforderlichen Kompetenznachweis zur Prüfung von Brandschutzabschlüssen und qualifizieren sich zugleich als Fachkraft für Feststellanlagen.
Termin Ort Preis*
20.04.2027 Hamburg 892,50 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Gesetzliche Grundlagen

Rettungs- und Fluchtwege nach der Musterbauordnung
Beispiele aus den Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen
Notausgänge
Feuerschutztüren in Brandwänden, Komplextrennwänden und F 90-Wänden
Rauchschutztüren in Fluren
Gesetzliche und normative Festlegungen an Brandschutztüren und -toren

Sicherungseinrichtungen an Türen

Fluchttürsteuerung
Verriegelungseinrichtungen, elektrisch und mechanisch

Bauartbedingte Funktionen von Brandschutztüren und -toren

Feuerschutz, Rauchschutz, Schallschutz, Einbruchschutz
Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen nach den Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Berlin
Begutachtung von Demonstrationsobjekten

Wartung von Brandschutztüren und -toren

Umfang der Wartung
Inspektion und Reparatur
Zeitlicher Abstand
Zulässige und unzulässige Arbeiten
Führen eines Wartungsbuches
Besondere Kriterien von 1- und 2-flügeligen Türen; Schiebetore und Rauchschutztüren

Richtlinien für Feststellanlagen

Projektierung/Abnahme/periodische Überwachung

Schriftliche Prüfung
Der Besuch des Lehrgangs endet mit einer schriftlichen Prüfung, die zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß BetrSichV, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der TRBS 1203 die Befähigung zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren bildet.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
am 20.04.2027
Zielgruppe:
Sicherheits- und Brandschutzfachkräfte, Mitarbeitende von Instandhaltungsabteilungen und Dienstleister in diesem Bereich
Seminarkennung:
LG-TFSA/T1-HH-27/1
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