Seminar - Verlag Dashöfer GmbH
Die rasante Entwicklung im Bereich der Digitalisierung macht es notwendig, auf dem neuesten Stand zu bleiben, denn eine gelungene Umsetzung in der Praxis hängt auch vom Know-how der Mitarbeitenden ab.
Was ist neu? Was gilt und was kommt? Was ist wichtig?
Am 18. September 2025 findet erneut unsere jährliche Tagung „Digitales Rechnungswesen Update“ statt. Unsere Experten werden Ihnen wie gewohnt alle aktuellen Neuregelungen, Praxiserfahrungen und Trends rund um das das digitale Rechnungswesen präsentieren.
Begleitet wird die Tagung durch Stellungnahmen, praktische Hinweise und Einordnungen der Finanzverwaltung (Gregor Danielmeyer, Dipl.-Finanzwirt, Betriebsprüfer, Land NRW) zu jedem Themenschwerpunkt.
Die Schwerpunkte unserer diesjährigen Veranstaltung umfassen:
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über die aktuellen Entwicklungen im Rechnungswesen zu informieren.
Termin | Ort | Preis* |
---|---|---|
18.09.2025 | Hannover | 654,50 € |
Hier finden Sie weitere Informationen
x
E-Rechnung wird zur Pflicht! Wer ist betroffen? Was ist zu tun? (EU-Richtlinie 2014/55/EU)
Die Bundesregierung hat mit der E-Rechnungsverordnung vom 06.09.2017 die Weichen zur elektronischen Rechnungsstellung gegenüber öffentlichen Auftraggebern gestellt.
Mit der E-Rechnungsrichtlinie verpflichten sich die Mitgliedstaaten, bis spätestens zum 27.11.2018 die Abrechnung von öffentlichen Aufträgen mit elektronischen Rechnungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern einzuführen.
Eine Verpflichtung zur Erstellung und Übertragung elektronischer Rechnungen für die leistenden Unternehmer besteht ab dem 27.11.2020.
Die Verfahrensdokumentation
Die GoBD verlangen eine Verfahrensdokumentation. Daher sind besondere handels- und steuerrechtliche Regelungen zu erfüllen. Verstärkt setzt gerade die Finanzverwaltung den Fokus auf das digitale Rechnungswesen und verlangt ein internes und später nachvollziehbares Kontrollverfahren – sog. Verfahrensdokumentation.
Tax Compliance / Steuer-IKS
Tax Compliance – oder auch Steuerehrlichkeit – ist zurzeit in aller Munde. Dieser Begriff bezeichnet die Bemühungen eines Unternehmens die geltenden Steuergesetze und steuerlichen Pflichten zu befolgen. Es bedeutet aber auch mehr als die korrekte und pünktliche Erfüllung von Steuererklärungspflichten.
Es geht auch darum, die steuerlichen Haftungsrisiken vom Unternehmen zu verringern und die strafrechtlichen Risiken – persönliche Haftungsrisiken wegen Organisationsverschuldens – zu vermeiden. Das erfordert eine entsprechende Organisation im Unternehmen. Insoweit wird auch von einem internen Kontrollsystem („IKS“) für Steuern gesprochen. (BMF-Anwendungserlasses zu § 153 AO)
9.30 – 10.00 Uhr
Offener Frühstückstreff – ein Rahmen für entspanntes Ankommen, gegenseitiges Kennenlernen und erste Gespräche
10.00 – 11.00 Uhr
Referent: Dirk J. Lamprecht
Digitalisierung in der Buchhaltung – aktuelle RechtslageThemeneinstieg durch
Referent: Dirk J. Lamprecht, Dipl. Kaufmann, Gesellschafter
11.00 – 11.15 Uhr
Pause
11.15 – 12.30 Uhr
Referentin: Anne-Kathrin Titze
Digitalisierung in der Buchhaltung – aktuelle RechtslageFortsetzung durch
Referentin: Anne-Kathrin Titze, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt IT- und Datenschutzrecht, Datenschutzbeauftragte
12.30 – 13.00 Uhr
Mittagspause
13.00 – 14.15 Uhr
Referent: Torsten Busse-Stein
Digitalisierung von Buchhaltungsprozessen und „prüfungssichere“ Verfahrensdokumentation
Referent: Torsten Busse-Stein, Geschäftsführer, WEFORM Consulting GmbH
14.15 – 14.30 Uhr
Pause
14.30 – 15.40 Uhr
Referent: Andreas Gaebler
KI in der Buchhaltung – Anwendungsbeispiele und Praxisprobleme
Referent: Andreas Gaebler, Digitalisierungs- und Prozessberater bei Schröder & Partner in Berlin
15.40 – 16.00 Uhr
Abschlussdiskussion
Ganztägig
Referent: Gregor Danielmeyer
Kritische Würdigung zu jedem Thema und Diskussion – mit fachlicher Einordnung aus Sicht der Finanzverwaltung
Referent: Gregor Danielmeyer, Dipl.-Finanzwirt, Land NRW
ca. 16.00 Uhr
Ende der Tagung