Fachliche Qualifikation nach § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Verwendung von Arbeitsmitteln.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
16 UE
Ziele/Bildungsabschluss:
Sie können die Verordnungen und Regelwerke richtig interpretieren und anwenden.
Sie erhalten alle Kenntnisse, über die eine fachkundige Person nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) verfügen muss.
Zielgruppe:
Das Seminar ist für Personen geeignet, die Gefährdungsbeurteilungen im Sinne der BetrSichV durchführen sollen.
Seminarkennung:
K170S12017N2543489
Anbieterinformationen
TÜV Rheinland Akademie GmbH
Herr TÜV Rheinland Akademie GmbH Alboinstraße 56
12103 Berlin
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