Seminare
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Gepr. Fachwirt/in für Tanzschulen

Seminar - Grone Wirtschaftsakademie GmbH - gemeinnützig -

1. Gewinnen, Beraten und Binden von Kunden durch qualifiziertes Marketing, Werbung und kundenorientierte Konzepte
2. Mitarbeiterführung im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften Erstellen von Mitarbeiterpotenzialanalysen, Personalbedarfsanalysen sowie Mitwirken bei der Aus- und Weiterbildung
3. Planung, Entwicklung, Darstellung und Umsetzung innovativer Konzepte und Angebote sowie die Gestaltung der dafür nötigen organisatorischen Veränderungen und Flexibilisierungen
4. Analysieren und Bewerten des Marktes für Tanzschulen unter Berücksichtigung von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen
5. Ausgestalten von Unternehmensstrategien und Ableiten unternehmerischer Handlungsschritte

Sie haben die Kompetenz, die kaufmännischen Aufgaben eines Betriebes zu übernehmen, Mitarbeiter zu führen und zu entwickeln, Produktkonzepte zu entwickeln, das Marketing und die Kundenkommunikation zu gestalten und das Unternehmen im Sinne der Unternehmensziele zu führen.
Sie erwerben einen bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss auf dem Niveau DQR 6 (Bachelor-Niveau).
Mit dem Nachweis der Prüfung sind Sie von dem Schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit.
Termin Ort Preis*
07.10.2024- 27.06.2026 Hamburg 4.950,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Teilnahmevoraussetzungen:
(Auszug aus der Verordnung:) § 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (3) Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Abs. 2 Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben. (4) Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Dieses Seminar wird online im Blockunterricht (Präsenzunterricht über das Web) durchgeführt.
Förderung:
Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch „Aufstiegs-Bafög“ (AFBG) gefördert werden.

Erkundigen Sie sich gerne bei der Handwerkskammer oder unter der zuständigen BAföG-Stelle Ihres Bundeslandes ( HYPERLINK http://www.aufstiegs-bafoeg.de/ www.aufstiegs-bafoeg.de)

Zielgruppe:
Ausgebildete Tanzlehrer*innen oder Tanzlehrer*innen, mit längerer Berufserfahrung, die eine Unternehmensnachfolge, eine Gründung einer Tanzschule, die Übernahme einer Tanzschule oder eine verantwortliche Funktion in einer Tanzschule anstreben.
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