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Handels- und Vermittlungsgeschäfte: Globale Melde- und Genehmigungspflichten kritischer Güter

E-Learning - IHK-Zentrum für Weiterbildung GmbH

Das riskanteste Geschäft der Exportkontrolle - Schützen Sie sich vor unbeabsichtigter Strafbarkeit
Handels- und Vermittlungsgeschäfte mit Rüstungsgütern zählen zu den komplexesten und strafbewährtesten Bereichen der gesamten Exportkontrolle. Die Gefahr ist massiv: Bereits die Anbahnung eines Geschäfts zwischen zwei Drittländern kann als deutsches Unternehmen zu einer persönlichen in die Haftung führen, selbst wenn die Ware Deutschland niemals berührt. Das Übersehen der Definition von Vermittlung führt direkt zu unbeabsichtigter Strafbarkeit.
Die regulatorischen Anforderungen sind hier am höchsten. Das Fehlen einer klaren Abgrenzung, wann eine einfache Vertriebsunterstützung zur genehmigungspflichtigen Vermittlung wird, ist ein unkalkulierbares Risiko.

Ein falsches Verständnis dieser feinen rechtlichen Unterschiede kann dazu führen, dass Unternehmen unbeabsichtigt in den illegalen Waffenhandel geraten. Nur ein robustes internes Kontrollsystem (IKS) ermöglicht es, die strengen Anforderungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) rechtssicher umzusetzen.

Key Learnings
- Juristische Klarheit: Sie verstehen die messerscharfe Abgrenzung zwischen Handel, Vermittlung, Ausfuhr und technischer Unterstützung und können Ihre Aktivitäten rechtlich einordnen.
- Risikokontrolle: Sie erkennen kritische Konstellationen und Grauzonen bei Geschäften zwischen Drittländern (z.B. Vertriebsmeetings, Angebotsabgaben) und leiten die korrekten Melde- oder
Genehmigungsverfahren ein.
- Verfahrenssicherheit: Sie beherrschen die Zuständigkeiten und Abläufe der Genehmigungs- und Meldeverfahren und wissen, welche Beweismittel und Dokumentation im Ernstfall zur Entlastung
notwendig sind.
- Interne Absicherung: Sie erhalten einen Leitfaden, um Ihre internen Kontrollsysteme (IKS) und Verantwortlichkeiten optimal auf die strengen regulatorischen Anforderungen dieses sensiblen Bereichs auszurichten und so das Haftungsrisiko für Fach- und Führungskräfte gezielt zu vermeiden.

Nutzen des Seminars
- Kleine Teilnehmergruppe für intensiven Austausch
- Direkter Zugang zu einem erfahrenen Zoll- und Compliance-Experten
- Online-Seminar - bequem und ortsunabhängig
- Praxisnahe Beispiele und sofort umsetzbare Handlungsempfehlungen
- Fragerunden für individuelle Problemstellungen

Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und minimieren Sie Ihr persönliches Haftungsrisiko!
Termin Ort Preis*
29.06.2026 online 195,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Grundlagen und Definitionen
- Die exakte Abgrenzung von Handel und Vermittlung zu anderen Tätigkeiten (Ausfuhr, technische Unterstützung).
- Rechtsrahmen im Überblick: Nationale Vorschriften (AWV), EU-Regelungen & internationale Vorgaben.

Anwendungsbereich & Praxis-Schwerpunkte
- Tatbestandsmerkmale: Wann liegt eine Genehmigungspflicht vor?
- Typische Geschäftsmodelle und Graubereiche: Kritische Konstellationen im Vertrieb und bei der Anbahnung von Drittlandsgeschäften (z.B. durch passive Weitergabe von Informationen).

Genehmigungs- und Meldepflichten
- Zuständigkeiten und Abläufe der Genehmigungs- und Meldeverfahren.
- Anforderungen an die Dokumentation: Der Beweis, dass Sie keine Vermittlung betrieben haben.

Interne Compliance & Risikominimierung
- Aufbau und Anpassung des Internen Kontrollsystems (IKS) zur Beherrschung dieser Risiken.
- Verantwortlichkeiten klar zuweisen.

Dauer/zeitlicher Ablauf:
8 Stunden
Ziele/Bildungsabschluss:
Teilnahmebescheinigung /
Zielgruppe:
Dieses Seminar ist für alle Fach- und Führungskräfte, die im sensiblen Bereich des Handels, und eben auch mit Rüstungsgütern, tätig sind oder diesen unterstützen.
Angesprochen sind insbesondere:
- Fach- und Führungskräfte aus der Rüstungsindustrie und deren Zulieferbetrieben.
- Vertriebs- und Sales-Manager, die Geschäfte im Ausland anbahnen.
- Mitarbeiter der Exportkontrolle und Compliance, die die Einhaltung dieser komplexen Regeln sicherstellen müssen.
Seminarkennung:
1519_261_01
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