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Ihre Fragen & unsere Antworten zu Löschfristen & Löschkonzept

Webinar - Verlag Dashöfer GmbH

In diesem kompakten Vertiefungsseminar beantwortet Herr Velten gezielt Ihre individuellen Fragen. Alle relevanten Fragen, die im Rahmen des Grundlagenseminars „Löschkonzept in der HR-Abteilung – Wann, wie & welche Daten müssen vom wem gelöscht werden?“ aufgekommen sind werden aufgegriffen und vertieft behandelt.
Bringen Sie Ihre Fragen mit!

Termin Ort Preis*
18.06.2025 online 177,31 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Mögliche Diskussions- oder Programmfragen zur Datenlöschung und Archivierung in der Personalabteilung:

  • Welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten für Dokumente zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV)?
  • Wie ist mit Papierakten umzugehen, wenn parallele digitale Akten geführt werden und eine automatisierte Löschung nur digital möglich ist?
  • Sind bei der elektronischen Entgeltabreitstellung im ESS-Bereich (Employee Self Service) ebenfalls gesetzliche Löschfristen zu beachten?
  • Müssen begleitende E-Mails zu Personalvorgängen ebenfalls fristgerecht gelöscht werden?
  • Wenn innerhalb eines Prozesses unterschiedliche Löschfristen gelten: Ist eine feinere Clusterung der Datenverarbeitung sinnvoll oder sogar erforderlich?
  • Welche datenschutzrechtlichen Pflichten bestehen gegenüber externen Dienstleistern, z. B. im Rahmen der Entgeltabrechnung? Muss ein Löschkonzept vorgelegt oder geprüft werden?
  • Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Arbeitsplatzbeschreibungen?
  • Ist es datenschutzrechtlich zulässig, im Abrechnungssystem ausschließlich komplette Personalstammsätze zu löschen, statt selektiver Einzeldatenlöschungen?
  • Wie sind Antragsunterlagen zum Aufenthaltstitel datenschutzrechtlich einzuordnen und wie lange dürfen diese gespeichert werden?
  • Welche Fristen gelten für die Löschung von Arbeitszeitdaten im aktiven Arbeitsverhältnis?
  • Wie ist mit Vorsorgebescheinigungen und der Speicherung von Termindaten ohne Untersuchungsergebnisse umzugehen?
  • Wie lange dürfen Arbeitnehmerdaten gespeichert werden, wenn potenziell erst in Jahrzehnten Ansprüche auf Versorgungsleistungen geltend gemacht werden könnten?
Teilnahmevoraussetzungen:
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Zielgruppe:
Teilnehmende des Grundlagenseminars „Löschkonzept in der HR-Abteilung“, die ihr Wissen vertiefen und konkrete Praxisfragen klären möchten.
Seminarkennung:
25X-FUA06
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