Unsere Schulung zum KRITIS-Auditor (BSI) bereitet Sie gezielt auf die Personenzertifizierung durch das BSI bzgl. der Prüfkompetenz nach § 39 Abs. 2 BSIG vor und erfüllt zugleich die dafür erforderliche Zulassungsvoraussetzung. Sie erwerben damit die Kompetenz, KRITIS-relevante Infrastrukturen und deren Sicherheitsmaßnahmen fachgerecht zu prüfen.
Betreiber kritischer Anlagen müssen dem BSI nach § 39 Abs. 1 BSIG regelmäßig nachweisen, dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt haben. Diesen Nachweis erbringt eine prüfende Stelle im Rahmen eines Sicherheitsaudits. Dabei werden unter anderem die Umsetzung relevanter Maßnahmen, betriebliche Prozesse und die Sicherheit der kritischen Infrastrukturen bewertet.
KRTITS-Auditorinnen und -Auditoren kommt eine zentrale Rolle für den Schutz kritischer Anlagen zu:
Sie stellen mit ihrer Prüfung sicher, dass Sicherheitsmängel erkannt und wirksam behoben werden. Die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung einer geeigneten KRITIS-Prüfung liegt dabei stets beim Prüfteam.
Unsere Schulung basiert auf den Originalunterlagen des BSI. Mit unserer beim BSI hinterlegten Selbsterklärung haben wir uns als qualifizierter Schulungsanbieter von Schulungen für KRITIS-Auditoren nach § 39 Abs. 2 BSIG zur Einhaltung des verbindlichen Foliensatzes als Mindestinhalt verpflichtet. Nur Teilnahmebescheinigungen qualifizierter Anbieter werden vom BSI für die Zulassung zur Personenzertifizierung anerkannt.
Zielgruppe: Der Kurs richtet sich an Auditierende, die sich auf die BSI-Zertifizierung vorbereiten, ebenso wie an KRITIS-Betreiber, KRITIS-Verantwortliche, KRITIS-Berater und Fachaufsichten. Auch wenn Sie sich als Betreiber auf ein anstehendes Audit vorbereiten, profitieren Sie unmittelbar: Sie lernen Prüfmethodik und Anforderungen an Nachweisdokumente aus der Perspektive der Prüfenden kennen und können Ihre eigenen Unterlagen dadurch gezielter, vollständiger und fehlerfreier erstellen.
Ihre Vorteile bei der TÜV NORD Akademie:
- Qualifizierter Anbieter: Unsere beim BSI hinterlegte Selbsterklärung stellt sicher, dass Ihre Teilnahmebescheinigung für die Zulassung zur Personenzertifizierung anerkannt wird.
- Unterlagen: Wir schulen auf Basis des vom BSI vorgegebenen Foliensatzes, ergänzt um sinnvolle Zusammenfassungen und praxisnahe Beispiele.
- Fachexpertise: Unsere Referentinnen und Referenten sind erfahrene Fachexpertinnen und Fachexperten, die auch in der Praxis aktiv sind.
- Kursgröße: Wir lassen pro Kurs maximal 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu und orientieren uns damit an der Empfehlung des BSI.
- Prüfungsvorbereitung: Das ist unser Tagesgeschäft.
- Erfahrener Anbieter von BSI-Curricula: z. B. zum IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV), IT-Grundschutz-Berater, BCM-Praktiker (TÜV).
Information zur Prüfung:
Die Prüfung erfolgt voraussichtlich ab Anfang 2027 durch das BSI. Wenn der Antrag zur Prüfung beim BSI eingeht, darf die Teilnahmebescheinigung nicht älter als 12 Monate sein. Die genauen Voraussetzungen und Informationen zur Anmeldung listet das BSI in einem
FAQ auf.
Auditierende, KRITIS-Betreiber, KRITIS-Verantwortliche, KRITIS-Berater, Fachaufsichten