Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
• Rechtliche Grundlagen der Mietminderung• Wann liegt ein mietrechtlich relevanter Mangel vor?• Voraussetzungen und Ausschlussgründe einer Mietminderung• Ermittlung und Beurteilung der Minderungsquote• Typische Praxisfälle: Lärm, Heizungsausfall und Schimmel• Abgrenzung zwischen Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht• Umgang mit unberechtigten Mietminderungen• Rechtliche und praktische Handlungsmöglichkeiten für Vermieter• Typische Fehler und Stolperfallen im Verwaltungsalltag
Dauer/zeitlicher Ablauf:
05. April 2027, 10:00 bis 13:00 Uhr. Dreistündiges Live-Webinar.
Ziele/Bildungsabschluss:
Die Teilnehmenden lernen, die rechtlichen Voraussetzungen einer Mietminderung besser einzuschätzen und typische Mängelkonstellationen einzuordnen. Sie erhalten praxisorientierte Hinweise zur Beurteilung von Minderungsforderungen und zum angemessenen Umgang mit berechtigten und unberechtigten Mietkürzungen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Besondere formale Teilnahmevoraussetzungen sind in der Seminarbeschreibung nicht angegeben. Grundkenntnisse im Mietrecht oder praktische Erfahrungen in der Immobilienverwaltung sind hilfreich.
Technische Voraussetzungen:
Internetzugang sowie ein Computer oder Laptop mit Audioausgabe zur Teilnahme am Live-Webinar.
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Online-Fachvortrag mit praxisnaher Erläuterung der mietrechtlichen Grundlagen und typischer Fallkonstellationen aus der Immobilienverwaltung.
Material:
Die Teilnahmegebühr beinhaltet digitale Seminarunterlagen sowie den Zugang zum SFA-Lernportal, über das die Unterlagen bereitgestellt werden.
Förderung:
Eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist möglich. Bei beruflich veranlasster Teilnahme können selbst getragene Seminargebühren unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bitte klären Sie die individuellen Möglichkeiten mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Steuerberatung.
Zielgruppe:
Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwalter, Mitarbeitende von Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen, Vermieterinnen und Vermieter sowie Beschäftigte in der Mietverwaltung und Mieterbetreuung.