Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
1. Schulungstag: rechtliche Grundlagen (DSGVO, BDSG und Landesrecht)
Einführung in das Datenschutzrecht:
- Grundsätze
- Begriffe und das Zusammenspiel von EU-DSGVO, BDSG und dem jeweiligen Landesdatenschutzgesetz (LDSG)
- Anwendungsbereiche der Gesetze
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
- Rechtswirksame Einwilligung
- Gesetzliche Erlaubnistatbestände (Schwerpunkt: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO zur Aufgabenerfüllung)
- Überblick über die Landesdatenschutzgesetze und Spezialgesetze für öffentliche Stellen
- Besondere Datenkategorien: Schutz von Gesundheitsdaten und Sozialdaten
- Daten im Personalwesen der Behörde oder öffentlichen Stelle
Betroffenenrechte im öffentlichen Sektor:
- Auskunft, Berichtigung, Löschung und das Recht auf Vergessenwerden unter Beachtung von Archivgesetzen
- Informationspflichten: Erstellung rechtssicherer Datenschutzerklärungen für Bürgeranträge, Bescheide und Online-Verwaltungsportale
Deutsche Aufsichtsbehörden:
- Aufgaben der Aufsichtsbehörden im Datenschutz
- Maßnahmen gegenüber öffentlichen Stellen
- Behördliches Beanstandungsverfahren
- Datenschutzkonferenz und Europäischer Datenschutzausschuss
2. Schulungstag: die Stellung des DSB & Datenschutzmanagement
Stellung und Aufgaben des DSB:
- Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Einbindung des DSB
- Meldepflicht des Verantwortlichen
- Fachkunde und Interessenskonflikte
- Schulungen, Fortbildungen und Awareness-Kampagnen
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT):
- Methodik zur Erfassung hoheitlicher Fachverfahren
- Mindestinhalte
- Zweck, Begriffsklärung, Form, Ausnahme nach Art. 30 Abs. 5 DSGVO
- Empfehlenswerte zusätzliche Inhalte
- Konkrete Ausarbeitung und praktische Umsetzung
Auftragsverarbeitung (AVV):
- Grundlagen der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern
- Prüfung und Gestaltung von Verträgen mit IT-Dienstleistern
- Gemeinsame Verantwortlichkeit: Datenschutz bei der Zusammenarbeit mehrerer Stellen
Datenpannen-Management:
- Meldeprozesse nach Art. 33 DSGVO
- Konzepte zur Schulung von Mitarbeitenden, Beamten und Führungskräften
3. Schulungstag: Technik und Datensicherheit
Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM):
- Grundlagen der Informationssicherheit
- Einführung in die Schutzziele nach BSI-Grundschutz
- Gefährdungen und Bedrohungen
- Abhilfemaßnahmen
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA):
- Risikoanalyse bei der Einführung neuer Verarbeitungen
- Mindestinhalte einer DSFA
- Durchführungsmodelle SDM (Standard-Datenschutzmodell) und PIA (Privacy Impact Assessment-Tool)
Datenschutz im Homeoffice:
- Mobile Arbeit
- Regeln für das Arbeiten in der Privatwohnung
- Stellungnahme der Aufsichtsbehörden
Internationale Datentransfers:
- Grundlagen der rechtmäßigen Drittlandübermittlung
- Geeignete Garantien für die Drittlandübermittlung
- Herausforderungen bei der Nutzung von Standardsoftware im Hinblick auf Drittstaaten (Schrems II/DPF)
4. Schulungstag: Audits, Vergaberecht und Mitbestimmung
Datenschutz im Vergaberecht:
- Integration von Datenschutzvorgaben in die Leistungsbeschreibung und Bieterprüfung (Eignungskriterien)
- EVB-IT-Verträge
Kontrolle und Auditierung:
- Durchführung interner Audits in Fachämtern
- Erstellung von Auditplänen
- PDCA-Zyklus
- Erstellung von Auditberichten
- Durchführung externer Audits bei Dienstleistern
Schnittstelle Personalvertretung:
- Zusammenarbeit mit dem Personalrat oder der Mitarbeitervertretung bei IT-Systemen zur Verhaltens- und Leistungskontrolle
- Abschluss von Dienstvereinbarungen
Praxisworkshop: Bearbeitung eines komplexen Fallbeispiels
Ziele/Bildungsabschluss:
Warum sind spezialisierte Datenschutzbeauftragte für öffentliche Stellen und Behörden wichtig?
Digitalisierung im öffentlichen Sektor funktioniert nur, wenn Datenschutz mitgedacht wird. Neue Fachverfahren, Cloud-Dienste, digitale Bürgerangebote oder IT-Beschaffungen betreffen häufig große Mengen personenbezogener und teilweise besonders sensibler Daten. Gleichzeitig müssen öffentliche Stellen ihre Aufgaben erfüllen und ihre Prozesse modernisieren.
Genau hier übernehmen behördliche Datenschutzbeauftragte (DSB) eine Schlüsselrolle. Sie müssen rechtliche Anforderungen verständlich machen, Risiken früh erkennen und konstruktiv an Lösungen mitarbeiten. Hinzu kommen Besonderheiten des öffentlichen Rechts, landesspezifische Vorschriften und die gesetzliche Benennungspflicht nach Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Ihr Nutzen aus diesem Seminar für behördliche Datenschutzbeauftragte
Nach der Schulung können Sie Datenschutzfragen im öffentlichen Sektor fundierter beurteilen und gegenüber Leitung, IT, Fachbereichen, Personalvertretung und Dienstleistern sicherer vertreten. Sie wissen, an welchen Stellen Datenschutz bereits in der Planung berücksichtigt werden sollte und wie Sie typische Risiken bei neuen Verfahren, IT-Systemen oder externen Dienstleistungen erkennen.
Besonders praxisnah ist die Verbindung zum Vergaberecht: Statt Datenschutz erst nach der Beschaffung eines Systems zu prüfen, erfahren Sie, wie Anforderungen bereits im Vergabeverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig gewinnen Sie Methodenwissen für Datenschutzmanagement, Datenpannen, Audits und Datenschutz-Folgenabschätzungen.
Was Sie konkret lernen und nachhaltig anwenden können
Sie erarbeiten sich einen Gesamtüberblick über DSGVO, BDSG, Landesdatenschutzgesetze und öffentlich-rechtliche Spezialregelungen. Sie lernen Ihre Stellung, Rechte und Pflichten als Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter im öffentlichen Dienst kennen und setzen sich mit Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitung, Informationspflichten und Betroffenenrechten auseinander.
Technische und organisatorische Maßnahmen, BSI-Grundschutz, Risikoanalysen und Datenschutz-Folgenabschätzungen helfen Ihnen, technische Fragestellungen fachlich einzuordnen. Ergänzend behandeln Sie den Datenschutz im Homeoffice und bei internationalen Datentransfers.
Zum Abschluss widmen Sie sich den besonders praxisrelevanten Schnittstellen zum Vergaberecht, zu EVB-IT, zur Auditierung und zur Personalvertretung. Ein komplexes Fallbeispiel führt die Themen zusammen und unterstützt Sie dabei, das erworbene Wissen auf reale Situationen in Behörden und öffentlichen Stellen zu übertragen.
Abschließend haben Sie die Möglichkeit, mit der TÜV-Prüfung Ihre Fachkunde als Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter für öffentliche Stellen und Behörden nachzuweisen.
Weiterführende FAQ und Praxishinweise für Datenschutzbeauftragte in öffentlichen Stellen und Behörden finden Sie unter ?Hinweise?.
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Präsenzseminar
Zielgruppe:
- Zukünftige oder bestehende Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren in Behörden und öffentlichen Institutionen
- Behördenleiter, Dienststellenleiter und Geschäftsführer von öffentlich-rechtlichen Unternehmen
- Verantwortliche und IT-Einkäufer aus Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Mitarbeitende aus dem Qualitäts- und Datenschutzmanagement von Kliniken und Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft
- Datenschutzverantwortliche in Stadtwerken, Zweckverbänden, Eigenbetrieben und Entsorgungsunternehmen
- Fachkräfte aus Kammern der Freiberufe (IHKs, Handwerkskammern, Ärztekammern), Krankenkassen und Rundfunkanstalten
- Externe Datenschutzbeauftragte, die strategisch Mandate im Bereich der öffentlichen Verwaltung und deren Beteiligungen übernehmen wollen
Seminarkennung:
EX/A52/10151111/01032027-1