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Überstunden im TVöD u.a.: Aktuelle Rechtslage bei Vollzeit und Teilzeit

Webinar - Arbeitszeitberatung Herrmann Kutscher Leydecker Woodruff

Das Urteil des EuGH hat insbesondere in den Betrieben zu Verunsicherungen geführt, die den TVöD oder in Wortlaut und Inhalt gleiche tarifvertragliche bzw. kirchenrechtliche Bestimmungen anwenden. Denn das Bundesarbeitsgericht hatte mit seinem letzten "TVöD-Überstundenurteil" vom 15. Oktober 2021 (6 AZR 253/19) ausdrücklich festgelegt, dass Überstunden auch für Teilzeitbeschäftigte erst ab Überschreiten der für Vollzeitkräfte geltenden Kriterien anfallen: Denn um zuschlagspflichtige Überstunden handelt es sich laut BAG bei Anwendung des TVöD erst bei den auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.

Das BAG hat in seinem o.g. Urteil ausführlich begründet, warum die spezifischen TvöD-Überstundenregelungen nach seiner Auffassung weder den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz noch den speziellen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz verletzen sowie, dass keine Diskriminierung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz oder wegen des Geschlechts i.S.v. § 1, § 3 Abs. 2 u. § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vorliegt. Das BAG hatte also sein "TVöD-Überstundenurteil" in Kenntnis der Rechtslage und der bisherigen EuGH-Rechtsprechung entsprechend abgesichert.

Termin Ort Preis*
14.06.2024 online 297,50 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
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10:00–10:05 Begrüßung, Kommunikations-“Spielregeln“,
Überblick über das Webinar
10:05–10:50 Das aktuelle Urteil des EuGH zu Überstun-
den sowie das „TVöD-Überstundenurteil“ des BAG
Das aktuelle Urteil des EuGH zu Überstunden
Die Festlegungen des BAG aus 2021
Wie begründet das BAG seinen „Sinneswandel“?
Abgrenzung Mehrarbeit/Überstunden, speziell der unter-
schiedlichen Ausgleichsregelungen
Offene Punkte im BAG-Urteil aus 2021
10:50–11:50 Empfehlungen für die betriebliche Praxis
Formulierungsbeispiele für vertragliche Mehrarbeits- undÜberstundenverpflichtungen mit Teilzeitbeschäftigten
Formulierungsbeispiele für Betriebs-/Dienstvereinbarungen zu
Überstundenanordnung, dienstplanmäßiger/betriebsüblicher Fest-
setzung von Vollzeit-Arbeitsstunden u.a.
Arbeitgeber-Direktionsrecht und Mitbestimmungsrecht bei der
Sicherstellung des rechtzeitigen Stundenausgleichs zur Überstun-
denvermeidung
Optionen für die Festlegung des Ausgleichszeitraums
Geeignete Zeitkontenregelungen (einschl. Abgrenzung zum
„§10-TVöD-Arbeitszeitkonto“)
11:50–12:00 Vertiefung ausgewählter Aspekte und
Beantwortung noch offener Fragen
Gern können Sie uns Ihre speziellen Fragen auch im Vorfeld zur
Beantwortung im Webinar mailen:
email@arbeitszeitberatung.de.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
16.04.2024
Technische Voraussetzungen:
Webinarfähiges Endgerät, da Onlineveranstaltung.
Zielgruppe:
Geschäftsführer; Führungskräfte; Syndikusanwälte; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte - gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams
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