Seminar - TAE – Technische Akademie Esslingen
Alle genehmigungspflichtigen Vorhaben werden nach ihren Umweltauswirkungen überprüft – sei es nach Naturschutzrecht, sonstigem Umweltfachrecht (insbes. Boden, Wasser, Immissionen) oder umfassend im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). In den erforderlichen umweltrechtlichen Fachbeiträgen werden neben der Ermittlung der Umweltauswirkungen auch Maßnahmen erarbeitet, mit denen mögliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden können. Die zuständigen Behörden nehmen die für geeignet und erforderlich eingestuften Maßnahmen als Auflagen in die Genehmigungsbescheide auf. Dann ist es am Vorhabensträger, die Auflagen einzuhalten.
Die Realität zeigt jedoch zu oft, dass die gesetzlichen Umweltvorschriften, Normen und Regelwerke sowie die festgelegten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen auf der Baustelle weder eingehalten noch kontrolliert werden und so unbemerkt Umweltschäden entstehen können. Hier setzt die Umweltbaubegleitung (UBB) an. Insbesondere bei größeren und komplexeren Projekten oder bei Projekten in empfindlichen Gebieten werden daher von der zuständigen Behörde bei der Genehmigung umweltspezifische Baubegleitungen vorgeschrieben. Diese können sich auf fachspezifische Umweltbaubegleitungen wie bspw. ökologische, bodenkundliche, wasserwirtschaftliche oder archäologische Baubegleitungen beziehen oder eine Fachresort übergreifende Umweltbaubegleitung umfassen.
Durch die Weiterbildung mit integrierter Vor-...
Termin | Ort | Preis* |
---|---|---|
05.11.2024- 06.11.2024 | Ostfildern | 790,00 € |
Alle genehmigungspflichtigen Vorhaben werden nach ihren Umweltauswirkungen überprüft – sei es nach Naturschutzrecht, sonstigem Umweltfachrecht (insbes. Boden, Wasser, Immissionen) oder umfassend im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). In den erforderlichen umweltrechtlichen Fachbeiträgen werden neben der Ermittlung der Umweltauswirkungen auch Maßnahmen erarbeitet, mit denen mögliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden können. Die zuständigen Behörden nehmen die für geeignet und erforderlich eingestuften Maßnahmen als Auflagen in die Genehmigungsbescheide auf. Dann ist es am Vorhabensträger, die Auflagen einzuhalten.
Die Realität zeigt jedoch zu oft, dass die gesetzlichen Umweltvorschriften, Normen und Regelwerke sowie die festgelegten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen auf der Baustelle weder eingehalten noch kontrolliert werden und so unbemerkt Umweltschäden entstehen können. Hier setzt die Umweltbaubegleitung (UBB) an. Insbesondere bei größeren und komplexeren Projekten oder bei Projekten in empfindlichen Gebieten werden daher von der zuständigen Behörde bei der Genehmigung umweltspezifische Baubegleitungen vorgeschrieben. Diese können sich auf fachspezifische Umweltbaubegleitungen wie bspw. ökologische, bodenkundliche, wasserwirtschaftliche oder archäologische Baubegleitungen beziehen oder eine Fachresort übergreifende Umweltbaubegleitung umfassen.
Durch die Weiterbildung mit integrierter Vor-Ort-Begehung soll die Befähigung erlangt werden, eine Umweltbaubegleitung auszuschreiben, zu koordinieren oder selbst durchzuführen. Ziele und Nutzen der Weiterbildung im Einzelnen:
Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt.
Das Seminar ist im Sinne der Fort- und Weiterbildungsverordnung der Architektenkammer NRW für die Fachrichtungen Architektur/Innenarchitektur/Landschaftsarchitektur/Stadtplanung mit 12 Unterrichtseinheiten anerkannt.
Durch die Weiterbildung mit integrierter Vor-Ort-Begehung soll die Befähigung erlangt werden, eine Umweltbaubegleitung auszuschreiben, zu koordinieren oder selbst durchzuführen. Ziele und Nutzen der Weiterbildung im Einzelnen:
Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt.
Das Seminar ist im Sinne der Fort- und Weiterbildungsverordnung der Architektenkammer NRW für die Fachrichtungen Architektur/Innenarchitektur/Landschaftsarchitektur/Stadtplanung mit 12 Unterrichtseinheiten anerkannt.