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Vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung für Beschäftigte in explosionsgefährdeten Bereichen

Seminar - TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

03-10 - Vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung für Beschäftigte in explosionsgefährdeten Bereichen Qualifizierung als beauftragter Beschäftigter nach § 12 (3) BetrSichV
Termin Ort Preis*
auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Allgemeine Grundlagen

  • Voraussetzungen für das Entstehen von Explosionen durch: Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube
  • Kennzeichnung ex-gefährdeter Bereiche
  • Optische und akustische Warnsysteme
  • Zoneneinteilung für Ex-Bereiche
  • Zündquellen, einschließlich gefährlicher elektrostatischer Entladungen
  • Brandwache, Brandmeldeanlagen, Löschgeräte, -mittel

Explosionssicherheit

  • Schriftliche Beauftragung des Arbeitgebers
  • Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der Arbeiten
  • Vermeidung elektrostatischer Aufladungen bei Ausführung der Arbeiten
  • Auswahl und Einsatz geeigneter Arbeitsmittel für Arbeiten in Ex-Bereichen
  • Durchführung von Arbeiten in Ex-Bereichen

Gefährliche Arbeiten in Ex-Bereichen, z. B. Heißarbeiten wie:

  • Schweißarbeiten, Löten
  • Auftauarbeiten, Trennschleifarbeiten etc.

Verantwortliche Personen für die betrieblichen Ex-Bereiche

Freigabemessungen, Freigabeschein

Ziele/Bildungsabschluss:
Für Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen muss der Arbeitgeber alle Beschäftigten ausreichend und angemessen hinsichtlich des Explosionsschutzes unterweisen (Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Anhang I Nr. 1). Diese Personen gelten dann als Beauftragte Beschäftigte nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 12 (3).
Zielgruppe:
Mitarbeiter aus Produktion, Lager, Service oder Instandhaltung, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten
Seminarkennung:
03-10
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