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Zur Prüfung befähigte Person von Gießpfannen in der Stahlbranche

Seminar - TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

05-546 - Zur Prüfung befähigte Person von Gießpfannen in der Stahlbranche Anwendung der Inhalte aus Unfallverhütungsvorschriften auf die Prüfung von Gießpfannen
Termin Ort Preis*
auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Rechtliche Grundlagen

  • Auszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • BetrSichV, TRBS 1111, TRBS 1201 sowie TRBS 1203
  • DGUV Regel 109-608 Branche Gießereien
  • DGUV Regel 109-601 Branche Erzeugung Roheisen und Stahl
  • DGUV Regel 109-604 Metallhütten
  • DGUV Information 209-018 Prüfung von Gießpfannen

Zu beachtende Normen und ergänzende Regelwerke der DGUV

  • DIN EN 1247 Gießereimaschinen - Sicherheitsanforderungen für Pfannen, Gießeinrichtungen, Schleudergießmaschinen, kontinuierliche und halbkontinuierliche Stranggießmaschinen
  • DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

Arten, Aufbau, Funktion und Ursachen für das Entstehen und die Bewertung von Schäden der unterschiedlichen Gießpfannen

Prüfumfang, Bedeutung und Inhalte wie z. B.

  • Die tägliche Inaugenscheinnahme
  • Die Sicht-, Funktions- und Zwischenprüfung
  • Die Hauptprüfung
  • Die außerordentliche Prüfung

Festlegung der Prüffristen nach BetrSichV / TRBS 1201

Dokumentation der Prüfungen und Führen eines Pfannenbuches

Praxis vor Ort (Inaugenscheinnahme und Erläuterungen)

Hinweis:
Bitte beachten Sie die allgemeinen Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen laut TRBS 1203 sowie DGUV Information 209-018 Kap. 1.2.

Ziele/Bildungsabschluss:
Nach § 3 Absatz 6 Satz 6 in Verbindung mit § 2 Absatz 6 der BetrSichV und der DGUV Information 209-018 Kap. 1.2 ist für die Prüfung der Gießpfannen eine zur Prüfung befähigte Person zu beauftragen. Sie als ausgewählte Person mit geeigneter Berufsausbildung, zeitnaher Tätigkeit sowie Berufserfahrung zur Beurteilung des sicheren Zustands von Gießpfannen können im Anschluss als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden und eigenverantwortlich die Prüfungen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14 durchführen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen die zu beachtenden Inhalte der Vorschriften und Regelwerke für die Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen an o. g. Arbeitsmitteln und damit die erforderliche Fachkunde als Grundlage der Bestellung.
Zielgruppe:
Personen, die die erforderliche Berufserfahrung und ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Gieß-, Transport- und Schlackenpfannen und der dadurch bedingten Gefahren haben und mit Prüfverfahren soweit vertraut sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand der Pfannen und deren Lastaufnahmemittel und Kippantriebe beurteilen können
Seminarkennung:
05-546
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